Diese Ortssatzung, die von Stadtrat und Aufsichtsbehörde bestätigt wurde, regelt die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde. Speziell berücksichtigt die Satzung dabei die Schwerpunkte: Nachtzeit, Lärm, Tiere und Feuer.
Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sind alle Handlungen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören. In Parks, Wäldern, auf öffentlichen Wiesen und Plätzen ist offenes Feuer nur mit Erlaubnis des Ordnungsamtes möglich. Zudem sind Hunde vor Kindereinrichtungen, Haltestellen und in der Altstadt an der Leine zu führen. Auch ist Lärmbelästigung durch Beschallungsgeräte und Musikinstrumente im Regelwerk verankert. Hält man sich nicht dran, muss man mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro rechnen. Daher ist es notwendig, die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Der Grund für den Erlass einer Polizeiverordnung ist, dass dem Ordnungsamt ohne eine Ortssatzung zur Gewährung der Sicherheit und Ordnung die Hände gebunden sind. In der Vergangenheit fehlten die gesetzlichen Grundlagen zur Ahndung und Klarstellung von ordnungsrechtlich relevanten Geschehnissen, die Bürgerinnen und Bürger im Ordnungsamt anbrachten. Das Sächsische Polizeibehördengesetz eröffnet mit der Schaffung dieser entsprechenden Verordnung eine Handhabe für Polizeibehörden für noch nicht gesetzlich geregelte Sachverhalte.