Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Ruhestörung/ Lärmbelästigung

Allgemeine Informationen

Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Verursachern und gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn sprechen.

Verfahrensablauf
  • Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- / Stadtverwaltung oder in akuten Fällen an die örtliche Polizeidienststelle, um die Lärmbelästigung anzuzeigen.
  • Die Polizei prüft vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt wird und ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Ausschalten der Musikanlage).
  • Die Ordnungswidrigkeit kann in schweren Fällen mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Vorspann

Hiermit erstatte ich Anzeige wegen folgenden Sachverhaltes:

04668, Grimma
Telefon
genaue Bezeichnung, Straße, Hausnummer, Platz, Ortsteil
 
 
 
Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner gemachten Angaben. Mir ist bewusst, dass
ich als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet bin (§ 57 Strafprozessordnung i.V.m. § 46
Ordnungswidrigkeitengesetz) und auf Nachfrage zur Sache – ggf. auch vor Gericht – aussagen muss
(§ 161 a Strafprozessordnung i.V.m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz).


Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden können.

*) Pflichtfelder

Was sollte ich sonst noch wissen?

Motorbetriebene Gartengeräte dürfen im Wohngebiet nur werktags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden. Für besonders laute Geräte (zum Beispiel Laubbläser) können weitere Beschränkungen gelten.

Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (zum Beispiel im Mietvertrag) festgelegt werden.

zurück Seitenanfang Seite drucken