Wenn Sie Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.
Die Anzeige kann schriftlich, per E-Mail, per Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.
Die Anzeige kann schriftlich, per E-Mail, per Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.