- Beschluss zum Antrag auf Befreiungen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau von Reihenhäusern in Grechwitz
Es informierte Matthias Berger, Oberbürgermeister.
In Grechwitz sollen sechs Reihenhäuser an der Straße „An der Nelse“ entstehen. Per Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wurde eine Befreiung von der im Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Grechwitz“ festgesetzten Geschossflächenzahl beschlossen. Des Weiteren erfolgte eine Befreiung der Festsetzung der maximalen Gaubenbreite laut Gestaltungssatzung für die Ortsteile Döben, Dorna, Grechwitz und Neunitz durch Eilentscheidung.
Die Keller für die geplanten Reihenhäuser wurden bereits im Jahr 1993 errichtet. Die Firma Kurbardovic Immobilien GmbH beabsichtigt auf die vorhandenen Keller Reihenhäuser in Massivbauweise zu bauen. Die Geschossflächenzahl ist im Vorhaben- und Erschließungsplan mit 0,7 festgelegt. Der Antragsteller beantragte eine Geschossflächenzahl von 0,74. Aufgrund der geringen Flurstückgröße und bereits rohbaufertiger Keller ist die geringfügige Erhöhung notwendig, um die gegebenen Verhältnisse optimal auszunutzen. Laut Döbener Gestaltungssatzung heißt es, dass Gauben maximal vier Zehntel der Firstlänge einnehmen dürfen. Im Bauantrag nehmen die Gauben etwa die Hälfte der Firstlänge ein, wodurch eine optimalere Nutzung und Belichtung des Dachgeschosses gegeben ist. Die Eilentscheidung ist damit begründet, dass Einvernehmen der Gemeinde bereits im Juli beim Landratsamt Landkreis Leipzig eingehen sollte. In der vorderen Reihe des kleinen Wohngebietes wurden Einfamilienhäuser errichtet.
- Verkauf eines kommunalen Grundstücks im Brunnenweg im Ortsteil Neunitz
Es informierte Ute Klimm, Hochbauamtsleiterin.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf des Flurstücks 13/2 Gemarkung Neunitz in der Straße Brunnenweg. Das bebaute Grundstück umfasst eine Fläche von 70 Quadratmetern. Es handelt sich hierbei um den ehemaligen Jugendclub. Das Schul-, Kultur- und Sozialamt der Stadt Grimma fragte den Bedarf ab. Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, an der sich drei Bieter beteiligten. Der Verkauf erfolgte an den Bieter mit dem höchsten Kaufpreisangebot. Die höchste Angebotssumme beträgt 6.800 Euro. Dem privaten Käufer ist die partielle Überbauung des nachbarlichen Grundstücks bekannt. Im Rahmen der Ausschreibung wurde darauf hingewiesen. Über die Möglichkeiten der Nachnutzung stimmte sich der Bieter mit dem Stadtentwicklungsamt ab. Die Notar- und Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Auf ein Verkehrswertgutachten wurde aufgrund der Höhe des Wertes verzichtet, das Ausschreibungsergebnis spiegelt den Verkehrswert wieder.