Der Weg hinter Grundstück Hantschmann Flurstück 18 Gemarkung Nauberg wird eingezogen. Die Verfügung wird am 21.02.2023 wirksam.
Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 24.11.2022.
Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Grimma, den 03.01.2023
gez.
Matthias Berger
Oberbürgermeister