- Wahlwerbesatzung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Wahlwerbesatzung der Großen Kreisstadt Grimma.
Bisher galt für die Große Kreisstadt Grimma die Satzung mit Stand vom 27.10.2016. Wahlen und Abstimmungen haben im demokratischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine hohe Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in den Regelungen des Grundgesetzes, des Parteigesetzes und der wahlrechtlichen Bestimmungen wieder.
Da es sich bei der Wahlwerbung um einen sehr komplexen und speziellen
Regelungsgegenstand handelt, wird die Wahlwerbung für die Wahlzeit extra
geregelt. Mit der Satzung soll dem Anspruch der Wahlvorschlagsträger auf Zulassung von Wahlwerbung Rechnung getragen werden. Dieser Anspruch soll mit dieser Satzung aber so ausgestaltet werden, dass dabei die Interessen der Großen Kreisstadt Grimma angemessene Berücksichtigung finden. Durch aktuelle Wahlen wurde die Angleichung der Satzung auf die bestehende Wahlwerbesituation notwendig.
- Nachtrag zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Anschaffung und Errichtung von Sirenen in Kössern, Döben und Kleinbothen
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss den Nachtrag zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für Auszahlungen zur Anschaffung und Errichtung von Sirenen in Kössern, Döben und Kleinbothen wie ebenfalls bereits mit der Beschlussvorlage SR 1116/2022 beschlossen.
Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln in Höhe von 2.590,00 Euro aus der Maßnahme IT-Technik Katastrophenschutz Feuerwehr Grimma.
Die Erhöhung der Kosten ergibt sich dabei aufgrund verschiedener Faktoren.
Bei der Suche nach geeigneten Sirenenstandorten wurde sich für kommunale Grundstücke entschieden, bei denen auch der Zugang zu Strom vorhanden ist. Am Standort Kleinbothen wurde sich für das Grundstück des alten Spritzenhauses entschieden, an dem sich auch die Waage befand. Hier wurde davon ausgegangen, dass sich dort noch die Zuleitungen für Strom befinden, da dies von außen so zu sehen war. Nach erfolgter Errichtung der Sirenenanlage musste festgestellt werden, dass kein Strom in dem Gebäude mehr vorhanden ist. Die preiswerteste Lösung war hier der Anschluss an die Straßenbeleuchtung, welche sich direkt daneben befindet.
Bei der Durchführung der Erdarbeiten an allen drei Sirenenstandorten wurde durch die notwendigen Bodenuntersuchungen beim Abtransport festgestellt, dass es sich teilweise um kontaminierten Boden handelt, welcher die Entsorgungskosten erhöhte. Weiterhin wurde bei der Festbetragsfinanzierung des Bundes pro Sirene der Preisanstieg, welcher sich in der Zwischenzeit in allen Branchen abgezeichnet hat, nicht berücksichtigt.
- Baubeschluss für das Bauvorhaben Gestaltung Muldeufer (Uferpromenade Grimma)
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss das Bauvorhaben Gestaltung Muldeufer (Uferpromenade Grimma) gemäß der vorgelegten Entwurfsplanung.
Die Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Muldeufers (Uferpromenade Grimma) wurde entwickelt im Zusammenhang mit dem Bau der Hochwasserschutzanlage.
Die Arbeitsgruppe Hochwasserschutz & Denkmalpflege der TU Dresden wurde von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit der städtebaulichen, architektonischen und denkmalpflegerischen Konzeption beauftragt.
Die geplante Maßnahme ist Bestandteil der Konzeption und durch die Stadt Grimma zu realisieren. Der innerstädtische Uferbereich soll zu einer Promenade aufgewertet werden. Ziel ist dabei, die gestalterische Qualität und die Nutzungsmöglichkeiten der Uferzone zu verbessern, so dass Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Altstadt profitieren.
Für die Planungsleistungen ist das Ing. Büro Kraushaar Lieske Freiraumplanung vertraglich gebunden. Herr Dr. Lieske war als Entwurfsverfasser an der Gesamtkonzeption beteiligt. Inhalt der Planung ist die Herstellung einer Freitreppe (mit Tritt- und Sitzstufen) in der
Ufermauer in Flucht des Zuganges an der Klosterkirche. Die Fläche vom Zugang / Hochwasserschutztor an der Klosterkirche, vor der Pergola, bis zur südlichen Mauer des Gymnasiums St. Augustin wird mit Granitpflaster befestigt. Die ehemalige Sportanlage wird teilweise zurückgebaut bzw. zum Weg entlang der Ufermauer umgebaut und mit dem vorhandenen Weg entlang der Stadtmauer verbunden, so dass ein Rundweg entsteht. Ab dem Südgiebel des Gymnasiums in Richtung Pöppelmannbrücke ist für die Promenade eine sächsische Wegedecke vorgesehen. Diese Planung ist Ergebnis der Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalschutz und der Landestalsperrenverwaltung. Die wasserrechtliche Genehmigung wurde erteilt.
Die Maßnahme wird über das Programm (Städtebaulicher Denkmalschutz) SDP, Fördergebiet „Östliche Altstadt Grimma mit Muldeufer“ gefördert. Die Förderung beträgt 80%. Der Zuwendungsbescheid für die Maßnahme liegt vor.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in 3 Baulosen zu realisieren, geplanter Beginn ist November 2022 und Fertigstellung im Jahr 2023.
- Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen der Großen Kreisstadt Grimma.
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen zum 01.01.2023.
Die Satzung gilt für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten sowie Horten, die von der Stadt Grimma betrieben werden. Die Erhöhung der Elternbeiträge wurde im Sozialausschuss vorberaten.
Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, beteiligen sich an den Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen. Die Elternbeiträge werden auf Basis dieser Satzung festgelegt. Die grundsätzliche Höhe der Elternbeiträge wird anhand der Betriebskostenentwicklung jedes Jahr inkl. der Einrichtungen der Freien
Träger neu berechnet. Betriebskosten umfassen auch Personal- und Sachkosten.
Über die Höhe der Elternbeiträge entscheidet der Stadtrat. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und Freier Trägerschaft sowie für die Tagespflege. Elternbeiträge finden ihre Rechtsgrundlage letztlich im § 90 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII.
Die Entlohnung des Personals, der vor Ort tätigen Erzieherinnen und Erzieher, konnte in den Kindertageseinrichtungen stetig und gerade aktuell wieder verbessert werden. Aufgrund der dafür notwendigen Aufwendungen und steigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten beabsichtigen wir unsere Elternbeiträge zum 01.01.2023 anzupassen. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2020.
Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) geregelt. Eltern mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrages beantragen, unter Nachweis der Einkommenssituation. Die Beitragspflicht der Eltern entsteht mit Aufnahme des Kindes in die Kindertagesbetreuung. Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert.
- Anpassung Internatsgebühren zum 01.01.2023
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Erhöhung der Internatsgebühren für das Internat
Gymnasium St. Augustin zu Grimma ab 01.01.2023 von bisher 170,00 Euro auf 190,00 Euro monatlich für Vollzeitschüler sowie von 50,00 Euro auf 60,00 Euro wöchentlich für Teilnutzer/Azubis.
Das Internat Gymnasium St. Augustin zu Grimma wird für die Unterbringung von Schülern des Gymnasiums, aber auch anderer Grimmaer Schulen genutzt. Die Einrichtung bietet Platz für 50 Schüler.
Die letzte Anpassung der Kostenhöhe erfolgte im Jahr 2013 und liegt damit mehr als 8 Jahre zurück. Bis zum Jahr 2016 wurden diese Kosten für 10 Kalendermonate abgerechnet (keine Abrechnung von Ferien), danach wurden diese Kosten ganzjährig für 12 Monate gefordert.
Die stetig steigenden Unterhaltungskosten und vor allem die aktuell gestiegenen Strom- und Heizkosten führen zu einer notwendigen Erhöhung der Internatsgebühren, um einer wirtschaftlichen Arbeit in dieser Einrichtung Rechnung zu tragen. Die Kostenerhöhung um 20,00 Euro auf 190,00 Euro monatlich ist nicht kostendeckend. Das Internat genießt einen sehr guten überregionalen Ruf und ist fester Bestandteil des Schul- und Privatlebens der Nutzer. Neben den positiven sozialen Aspekten und Erfahrungen für die Schüler wirkt sich das Internat ebenso gut
auf die schulischen Leistungen aus.
- Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Internats Gymnasium St. Augustin zu Grimma
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss den Erlass der Satzung über die Benutzung des Internats Gymnasium St. Augustin zu Grimma mit Inkrafttreten zum 01.01.2023.
Das Internat Gymnasium St. Augustin zu Grimma als Einrichtung der Stadt Grimma wird für die Unterbringung von Schülern von Sonntag bis Freitag betrieben. Bislang werden mit den Nutzern privatrechtliche Verträge geschlossen. Zukünftig beabsichtigen wir die Satzungsregelung, um auf öffentlich-rechtlichem Gebiet organisieren zu können. Mit dem Satzungserlass können deshalb zukünftig an Stelle der privatrechtlichen Forderungen nun Benutzungsgebühren eingenommen werden.
Der Stadtrat ist gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 4 Sächsische Gemeindeordnung für die Entscheidung von Satzungen zuständig.
- Vergabe von Lieferleistungen
Versorgung kommunaler Gebäude mit Strom RLM (Registrierende Leistungsmessung)
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anpassung der Vertragskonditionen des Vertrages über die Versorgung kommunaler Gebäude mit Strom (RLM) vom 11.05.2020, als 1. Ergänzung gemäß Angebot vom 21.09.2022.
Zu dem seit 11.05.2020 bestehenden Liefervertrag mit den Stadtwerken Grimma GmbH (SWG) wurde am 21.09.2022 die Vertragsergänzung mit angepassten Vertragspreisen durch die SWG an die Stadt übermittelt.
Anpassungen für die Preisgestaltung:
Grundpreis, alt: 21,000 €/ Monat neu: 21,000 €/ Monat
Arbeitspreis, alt: 4,910 Cent/ kWh neu: 34,342 Cent/ kWh
Die Netzentgelte (Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Konzessionsabgabe), Umlagen, Regelenergie und Steuern werden zuzüglich des angebotenen Arbeits- und Grundpreises berechnet.
Der Vertrag läuft vom 01.01.2023 - 31.12.2023. Am Ende der Vertragslaufzeit steht die Frage nach einer Vertragsverlängerung oder einer Ausschreibung der Lieferleistung. Eine Verlängerungsoption ist formuliert.
Nach dem aktuell vorliegenden Angebot der Stadtwerke Grimma ergibt sich eine Erhöhung der Kosten auf Grundlage der Verbrauchswerte von 2021 von ca. 39.800,00 Euro auf ca. 269.100,00 Euro.
Die aktuelle Lage am Energiemarkt, in Folge der Kriegshandlungen (Ukraine / Russland) und den wirkenden Sanktionen, ist von einer hohen Unsicherheit hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Preisgestaltung geprägt.
Jede Vertragsgestaltung ist von einem hohen Maß an Unsicherheiten bestimmt.
Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.10.2022 wurde die aktuelle Situation erörtert. Als wichtigstes Kriterium im Zuge der Abwägung zur anstehenden Vertragsverlängerung wurde die Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit des Lieferanten festgestellt.
Die Versorgungssicherheit war innerhalb der Vertragslaufzeit zuverlässig gegeben.
- Vergabe von Lieferleistungen
Versorgung mit Strom SBL (Straßenbeleuchtung)
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anpassung der Vertragskonditionen des Vertrages über die Versorgung mit Strom (SBL) vom 17.04.2020, als 1. Ergänzung gemäß Angebot vom 21.09.2022.
Zu dem seit 17.04.2020 bestehende Liefervertrag mit den Stadtwerken Grimma GmbH (SWG) wurde am 21.09.2022 die Vertragsergänzung mit angepassten Vertragspreisen durch die SWG an die Stadt übermittelt.
Anpassungen für die Preisgestaltung:
Grundpreis, alt: 3,800 €/ Monat neu: 3,800 €/ Monat
Arbeitspreis, alt: 4,744 Cent/ kWh neu: 34,342 Cent/ kWh
Die Netzentgelte (Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Konzessionsabgabe), Umlagen, Regelenergie und Steuern werden zuzüglich des angebotenen Arbeits- und Grundpreises berechnet.
Der Vertrag läuft vom 01.01.2023 - 31.12.2023. Am Ende der Vertragslaufzeit steht die Frage nach einer Vertragsverlängerung oder einer Ausschreibung der Lieferleistung. Eine Vertragsverlängerungsoption ist formuliert.
Nach dem aktuell vorliegenden Angebot der Stadtwerke Grimma ergibt sich eine Erhöhung der Kosten auf Grundlage der Verbrauchswerte von 2021 von ca. 68.700,00 Euro auf ca. 422.300,00 Euro.
- Vergabe von Lieferleistungen
Versorgung kommunaler Gebäude mit Strom SLP (Standard Lastprofil Gebäude)
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anpassung der Vertragskonditionen des Vertrages über die Versorgung mit Strom (SLP) vom 17.04.2020, mit der 1. Ergänzung gem. Angebot vom 21.09.2022.
Zu dem seit 17.04.2020 bestehende Liefervertrag mit den Stadtwerken Grimma GmbH (SWG) wurde am 21.09.2022 die Vertragsergänzung mit angepassten Vertragspreisen durch die SWG an die Stadt übermittelt.
Anpassungen für die Preisgestaltung:
Grundpreis, alt: 3,800 €/ Monat neu: 3,800 €/ Monat
Arbeitspreis, alt: 5,106 Cent/ kWh neu: 34,342 Cent/ kWh
Die Netzentgelte (Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Konzessionsabgabe), Umlagen, Regelenergie und Steuern werden zuzüglich des angebotenen Arbeits- und Grundpreises berechnet.
Der Vertrag läuft vom 01.01.2023 - 31.12.2023. Am Ende der Vertragslaufzeit steht die Frage nach einer Vertragsverlängerung oder einer Ausschreibung der Lieferleistung. Nach dem aktuell vorliegenden Angebot der Stadtwerke Grimma ergibt sich eine Erhöhung der Kosten auf Grundlage der Verbrauchswerte von 2021 von ca. 62.800,00 Euro auf ca. 380.300,00 Euro.
Die aktuelle Lage am Energiemarkt, in Folge der Kriegshandlungen (Ukraine / Russland) und den wirkenden Sanktionen, ist von einer hohen Unsicherheit hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Preisgestaltung geprägt. Jede Vertragsgestaltung ist von einem hohen Maß an Unsicherheiten bestimmt. Als wichtigstes Kriterium im Zuge der Abwägung zur anstehenden Vertragsverlängerung wurde die Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit des Lieferanten festgestellt. Die Versorgungssicherheit war innerhalb der Vertragslaufzeit zuverlässig gegeben.
- Vergabe von Lieferleistungen
Versorgung kommunaler Gebäude mit Erdgas
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anpassung der Vertragskonditionen des Vertrages über die Versorgung kommunaler Gebäude mit Erdgas vom 15.06.2020 /01.07.2020 als 2. Ergänzung.
Zu dem bestehenden Liefervertrag mit den Stadtwerken Grimma GmbH (SWG) vom 15.06.2020 /01.07.2020 wurde am 11.11.2021 die 1.Ergänzung mit angepassten Vertragspreisen vereinbart.
Mit dem aktuell vorgelegten Angebot von 20.09.2022 seitens der SWG wird die 2. Ergänzung zum Grundvertrag geschlossen.
Anpassungen für die Preisgestaltung:
Grundpreis, alt: 3,800 €/ Monat neu: 3,800 €/ Monat
Arbeitspreis, alt: 6,585 Cent/ kWh neu: 17,161 Cent/ kWh
Die Netzentgelte (Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Konzessionsabgabe), Umlagen und Steuern sind noch nicht enthalten und sind daher hinzuzurechnen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Eine Verlängerungsoption ist formuliert.
Mit dem aktuell vorliegenden Angebot ergibt sich auf Grundlage der Verbrauchswerte von 2021 eine Erhöhung der Kosten von ca. 312.900,00 Euro auf ca. 781.200,00 Euro.
Die aktuelle Lage am Gasmarkt, in Folge der Kriegshandlungen (Ukraine / Russland) und den wirkenden Sanktionen, ist von einer hohen Unsicherheit hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Preisgestaltung geprägt.
Jede Vertragsgestaltung ist von einem hohen Maß an Unsicherheiten bestimmt.
Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.10.2022 wurde die aktuelle Situation erörtert.
Als wichtigstes Kriterium im Zuge der Abwägung zur anstehenden Vertragsverlängerung wurde die Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit des Lieferanten festgestellt. Die Versorgungssicherheit war innerhalb der Vertragslaufzeit zuverlässig gegeben.
- Ergänzung zum Baubeschluss "Sanierung Sporthalle Nerchau und Errichtung Sanitäranbau", Hugo-Koch-Straße 5, 04668 Grimma OT Nerchau
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die 1.Ergänzung für das Vorhaben: „Sanierung Sporthalle Nerchau und Errichtung Sanitäranbau“.
Baubeschluss am 22.10.2020 im Stadtrat
Gesamtkosten gem. Berechnung (DIN 276) vom 26.08.2020: 2.727.762,80 € brutto
Realisierungszeit gem. Antragslage: 01.04.2021 – 31.12.2022
Fördermittelbeantragung erfolgte fristwahrend am 27.08.2020 → Ablehnung der Förderung am 14.07.2021 – Aufforderung zur Wiederholungsbeantragung SAB
Fördermittelbeantragung erfolgte fristwahrend am 05.08.2021 → Ablehnung der Förderung am 13.07.2022 – Aufforderung zur Wiederholungsbeantragung SAB
Die Neubeantragung ist vorzubereiten und die entsprechenden Anpassungen sind in der Planung auf Grund der notwendigen Verschiebung des Ausführungszeitraumes erforderlich.
Realisierungszeit gem. Antragslage: 04/2023 – 12/2024
Das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bedingt die Überarbeitung der Planung und der Erstellung einer neuen Kostenberechnung.
Gesamtkosten gem. Berechnung (DIN 276) vom 02.08.2022: 3.842.604,36 € brutto
Begründung zur Kostenerhöhung:
- Verschiebungen der Bauzeit - resultierende Kostenerhöhung aufgrund gestiegener Baupreise
- Änderung des Heizsystems aufgrund des GEG, Wechsel von Gas-Brennwerttherme auf Wärmepumpensystem
Realisierungszeit gem. Antragslage: 01.04.2023 – 31.12.2024
Die Untersuchung des Daches hinsichtlich der Nutzung für die Installation von Solaranlagen erfolgt in der weiteren Planung.
Das Vorhaben ist im Rahmen des Fördermittelprogramms Schulinfrastrukturverordnung beantragt. Die Fördermittelquote beträgt 60% für die zuwendungsfähigen Kosten.
Die Anmeldung der Erhöhung der Gesamtkosten erfolgt in der laufenden Haushaltplanung.
Die Beschlussfassung erfolgte vorbehaltlich der Gesamtfinanzierung.
- Baubeschluss: Sanierung Hauptgebäude
Vorhaben: Oberschule Grimma, Wallgraben 23,04668 Grimma
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat fasste den Baubeschluss zum Vorhaben: Sanierung Hauptgebäude der Oberschule Grimma.
Bisher erfolgte keine grundhafte Sanierung des Gesamtgebäudes. In der Gebäudehistorie ist die abschnittsweise Instandsetzung des Haues den Hochwasserereignissen und den daraus resultierenden Sanierungsmaßnahmen geschuldet. Mit der nun weiterführenden Untersuchung/Planung der Sanierung ist die energetische Situation am Haus Mittelpunkt der Betrachtung sowie die Anforderungen aus der Digitalisierung des Hauses. Die Planung zeigt die Möglichkeiten der Sanierung als Teilabschnitt des Haues auf. Folgende Maßnahmen werden nach Bestandsaufnahme und baufachlicher Beurteilung sowie Abstimmung mit dem Schul-, Kultur- und Sozialamt unter Einbeziehung des Schulleiters erfasst:
- Kompletter Fensteraustausch
Am alten Gebäudeteil soll hier nach Abstimmung mit der Fachbehörde straßenseitig der Einbau von Holzfenstern erfolgen. Es wird in der Genehmigungsplanung eine Einzelfallentscheidung / Abweichung in Abstimmung der Fachbehörde beantragt um den Einbau von Kunststofffenstern mit Holzoptik (Folierung) im Baudenkmal zu erwirken. Hofseitig sowie im Bereich des Anbaus ist der Einbau von Kunststofffenstern möglich. Die Fenster werden mit Read-Kontakten ausgeführt. - Sonnenschutzelemente werden im Hofbereich angebracht, um das Aufheizen des Gebäudes im Sommer zu mindern.
- Fassadensanierung
Die Fenstererneuerung bedingt eine Gerüststellung. In diesem Zuge sind die in den vorspringenden Fassadenbereichen auftretenden Risse im Putz zu beseitigen. In diesen Bereichen erfolgt eine Putzsanierung. - Die Installation der Heizung und die Verteilung sind noch der Altbestand im Haus. Es erfolgt die Erneuerung der Rohrleitungen und Neuorganisation der Verteilung (besteht noch auf Grundlage der Schwerkraftheizung). Die Installationsebene der neu aufgebauten Verteilung wird in den Deckenbereich des ersten OG verlegt.
Die Heizung wird von der Gasheizung auf Wärmepumpe umgestellt. Die notwendigen Geräte werden im Bereich des Schulhofs aufgestellt und eingehaust. - Sanierung 1. OG
Mit Herstellung der Installationsebene im Deckenbereich des 1. OG erfolgt eine raumakustische Ertüchtigung im 1.OG mittels Unterhangdecke und die Ausrüstung dieser Räume mit LED Beleuchtung. Die Installationsebene wird außerdem genutzt, um die Maßnahmen im Bereich der Elektroinstallation und der Digitalisierung zu realisieren. - Elektrotechnische Ertüchtigungen inkl. Gebäudeleittechnik
- Mit einer konzeptionell erforderlichen Anpassung der Anordnung der Sanitärbereiche erfolgt der Einbau einer mechanischen Belüftungsanlage.
- Die Dachfläche des Altbaus wurde aus statischer Sicht hinsichtlich einer möglichen PV-Eindeckung geprüft. Die Lastaufnahme ist in einem ausgewiesenen Umfang möglich. Die Genehmigungsfähigkeit einer PV Anlage ist noch abschließend zu prüfen.
Die Sanierung wird im laufenden Betrieb durchgeführt, es wird sich vorrangig auf die Schulferien konzentriert.
geplanter Baubeginn: 01.01.2024
avisiertes Bauende: 31.12.2026
Für die Sanierung ist eine Förderung gem. Förderrichtlinie Schulinfrastrukturverordnung beantragt. Der Fördersatz beträgt 60%.
Die PV-Anlagen sind nicht in den Investitionskosten erfasst.
- Einziehung der ehemaligen Wegefläche (Hinter Grundstück Hatschmann), Gemarkung Nauberg, Flurstück 18
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Einziehung des Weges gemäß vorgelegtem Lageplan.
Die ehemalige Wegefläche wurde als öffentlicher Feld- und Waldweg gem. § 3 (1) Ziff. 4a Sächsisches Straßengesetz gewidmet. Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Grimma. Das Grundstück wird augenscheinlich nicht als Weg genutzt.
- Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 110 der Stadt Grimma "Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. BA"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 der Stadt Grimma „Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. BA“ nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) für das in der vorgelegten Karte umgrenzte Gebiet. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 520/2 der Gemarkung Nerchau mit einer Fläche von ca. 0,75 ha und soll als Wohngebiet festgesetzt und entwickelt werden. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit der RUBA Hausbau GmbH abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt.
Entwicklungsschwerpunkt nach dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) ist die Kernstadt von Grimma. Aber auch die Ortsteile Nerchau, Mutzschen und Großbothen (Festlegung im Regionalplan als gemeindlicher Versorgungs- und Siedlungskern) verfügen auf Grund ihrer Siedlungsstruktur und Einwohnerstärke über eine herausgehobene Stellung im Gefüge der Stadt Grimma. Neben dem Ausbau der Grundversorgungsfunktionen soll auch die bauliche Entwicklung neuer Wohngebiete gefördert werden. Wegen des erkennbaren Mangels an verfügbaren Baugrundstücken und der zunehmenden Nachfrage ist die Ausweisung neuer Wohngebiete auch in Nerchau dringend erforderlich. Der Bebauungsplan „Wohngebiet Rathenaustraße“ sollte weitere Wohnbebauung in Nerchau ermöglichen. Der Vorhabenträger teilte jedoch mit, dass er die Maßnahme in den nächsten fünf Jahren nicht umsetzen wird.
Mit dem Bebauungsplan “Wohngebiet An der Trift, Nerchau“ wurde 2020 auf der unbebauten Fläche südlich der Fa. Naundorf Reisen Baurecht für 11 Baugrundstücke geschaffen. Da alle Grundstücke bereits verkauft und z.T. schon bebaut sind, soll auf der unmittelbar südlich angrenzenden Landwirtschaftsfläche die Erweiterung des Wohngebietes erfolgen.
Mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. BA“ ist geplant, Baurecht für ca.10 weitere Einfamilienhäuser zu schaffen.