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Corona: Fragen und Antworten
Weitere Fragen/Antworten auch auf www.coronavirus.sachsen.de
Wie nähe ich mir eine Mund-Nasen-Maske?
Die Übertragung von Influenzaviren erfolgt durch Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen, beim Husten oder Niesen entstehen und auf die Schleimhäute von Kontaktpersonen gelangen können. Die Tröpfchen können auch auf Oberflächen gelangen und diese kontaminieren. Direkter Händekontakt mit Oberflächen, die mit virushaltigen Sekreten kontaminiert sind und anschließender Hand-Mund -Nasen-Kontakt kann ebenfalls zur Übertragung führen.
Eine handelsübliche Mund-Nasen-Maske kann die Verteilung von keimbelasteten Tröpfchen durch seinen Träger in die Umgebung und auf Kontaktpersonen verhindern. Das Tragen einer solchen Maske in der Öffentlichkeit könnte die Übertragungswege einer Influenza in der Bevölkerung reduzieren.
Deshalb wird den Bürgerinnen und Bürgern das Tragen während der Pandemie dringend empfohlen. Um die Bevölkerung im Pandemiefall unabhängig von Lieferengpässen und von kostenintensiven Bevorratungen mit ausreichend MNS zu versorgen wird eine Nähanleitung zum Selbernähen einer Mehrweg-Mund-Nasen-Maske an die Bevölkerung verteilt.
Ansprechpartnerin: Steffi Selzer, Leiterin des Mehrgenerationenhauses "Alte Feuerwehr"
Tel.: 03437 / 982614, E-Mail: info@mgh-grimma.de
Darf ich auf Arbeit?
Natürlich, berufliche Tätigkeiten dürfen weiterhin ausgeübt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Home-Office besteht nicht. Die bloße Befürchtung sich mit dem Virus anzustecken, genügt nicht, der Arbeit fern zu bleiben. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Details, alternative Wege oder Lösungen seitens der Bundes- und Landesregierung.
Hotline des Landratsames:
Tel.: 03437 - 984 5567 (Arbeit und Wirtschaft)
Ich kann nicht zu Hause bleiben, darf ich die Kinder zu den Großeltern geben?
Virologen empfehlen Eltern, ihre Kinder in den kommenden Wochen nicht zur Betreuung zu den Großeltern zu geben. Es ist bekannt, dass Ältere deutlich stärker durch das Virus gefährdet sind. Sind die Großeltern die einzige Möglichkeit, so sollte man besonders strikt die Hygienemaßnahmen einhalten. Jede Umarmungen sollte hinterfragt werden.
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Was ist wenn ich aufgrund der aktuellen Lage (z.B. Verdienstausfall) in Zahlungsschwierigkeiten gerate?
Um Steuerzahler, Eltern und Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, bietet das Sachgebiet Mahnung der Stadt Grimma die Möglichkeit der Stundung der fälligen Zahlungen an.
Die Stundungsanträge sollen inhaltlich den Zusammenhang von Corona- Krise und Zahlungsschwierigkeiten abbilden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, werden die Anträge schnell und wohlwollend geprüft. Ob eine Verzinsung der überfälligen Zahlungen erfolgt, ist vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeiten abhängig.
„Die Stadt Grimma wird jede mögliche Unterstützung gewährleisten und den Bürgern und Steuerzahlern zur Seite stehen“, so Oberbürgermeister Matthias Berger.
Wie sollte ich mich im Supermarkt verhalten?
Kaufen Sie wenn möglich allein ein und halten Sie bitte mindestens 1,50 Meter Abstand, sowohl zu anderen Kunden, als auch beim Warten an der Kasse und gegenüber den Mitarbeitern. Bezahlen Sie möglichst bargeldlos/kontaktlos.
Im gesamten Einzelhandel ist zudem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Ich habe einen Arzttermin? Ich kann die Physiotherapie nicht unterbrechen?
Nehmen Sie ihren Arzttermin bitte wahr, halten Sie sich an die Hygiene-Etikette und auf genügend Abstand. Die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen (veterinärmedizinischer Leistungen eingeschlossen), wie zum Beispiel Arztbesuche, medizinische Behandlungen sowie der Besuch bei Angehörigen akademischer Heilberufe und Gesundheitsberufe (u.a. Psycho- und Physiotherapeuten), soweit das dringend erforderlich ist, sind gestattet. Blutspenden sind ausdrücklich erwünscht und werden benötigt.
Bleiben weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens geöffnet?
Halten die Einrichtungen und Angebote des Gesundheitswesens die gestiegenen hygienischen Anforderungen ein, dürfen folgende Einrichtungen für ihre Kunden da sein: Apotheken, ambulante Pflegedienste, Ergotherapie, Fachärzte, Logopädie, Optiker, Hausärzte, Hebammen, Hörgeräteakustiker, Podologen, Physiotherapien, Psychotherapie, Sanitätshäuser, Zahnärzte.
Haben die Wertstoffhöfe geöffnet?
Der Zutritt zum Wertstoffhof ist abhängig von den Platzverhältnissen auf maximal drei Anliefer-Fahrzeuge gleichzeitig beschränkt. Dadurch kann es bei der Zufahrt zum Wertstoffhof zu erheblich längeren Wartezeiten kommen. Allen Anweisungen des Personals vor Ort ist bitte Folge zu leisten um einen reibungslosen Ablauf zu unterstützen. Bei zahlungspflichtigen Anlieferungen sollte passendes Bargeld mitgebracht werden.
Bitte informieren Sie sich vorher auf www.kell-gmbh.de über eventuelle Änderungen und zu dne Öffnungszeiten.
Kann ich noch zur Tafel?
Wie die Grimmaer Tafel am Prophetenberg mitteilte, ist die Einrichtung geöffnet.
Prophetenberg 7, 04668 Grimma Herr Sven Wittenberg
Telefon: 0152/ 09441321 Vor dem ersten Erhalt von Lebensmitteln muss ein Nachweis über die Höhe des Einkommens vorgelegt werden
Ausgabezeiten:
Montag, Mittwoch u. Freitag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Dürfen Schornsteinfeger ihrer Arbeit nachgehen?
Als Handwerksbetriebe dürfen Sie das. Derzeit besteht auch keine Aussetzung der Kehr- und Messpflicht. Die Eigentümerpflichten zur Überprüfung der Heizungsanlagen und Kehrung der Schornsteine zur Einhaltung des Brandschutzes und dem sicheren Betrieb gilt weiter. Bitte wenden Sie sich an Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Ich habe einen wichtigen Termin bei einer Behörde?
Die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren ist gestattet.
Die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Leipzig in Leipzig sowie in der Zweigstelle Grimma sind bis auf Weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Für Anliegen jeder Art ist die Staatsanwaltschaft Leipzig bis auf weiteres nur noch schriftlich, per E-Mail, Telefax oder telefonisch erreichbar. Keinem Bürger entstehen Nachteile, wenn er in der aktuellen Situation nicht persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorspricht. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sind bestrebt, auch weiterhin alle an sie herangetragenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Kontaktdaten sind über die Internetseite der Staatsanwaltschaft Leipzig zu erfahren. Dort sind auch Informationen und Hinweise zu wichtigen allgemeinen Fragen zum Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren, Gesetzestexte und Formulare sowie Links zu Polizeibehörden, Opferschutzorganisationen und Strafverteidigerlisten jederzeit abrufbar.
Einlass in die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie in den Zweigstellen in Grimma und Torgau ist nur noch in dringenden Fällen und auch dann grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dies gilt auch für Rechtsanwälte.
Alle Bürger werden gebeten, den erlassenen Allgemeinverfügungen zum Kontaktverbot und zu den Ausgangsbeschränkungen Folge zu leisten, möglichst zu Hause zu bleiben und weder sich noch andere zu gefährden.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig wird ihren gesetzlichen Auftrag als Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde auch weiterhin uneingeschränkt erfüllen und ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung leisten. Dazu sind die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft für alle Bürger im Dienst - auch jetzt.
Darf ich ein Auto anmelden? Ich muss meinen Führerschein abgeben.
KFZ-Zulassung
Das Straßenverkehrsamt ist derzeit nur beschränkt zugänglich und grundsätzlich nur für den Antragsteller ohne Begleitperson zugänglich.
Dennoch möchten wir Ihren Anliegen bestmöglich nachkommen.
Bitte nutzen Sie bei Fragen die Telefonnummer 03433 - 241 2001.
Der Zugang zur Kfz-Zulassungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Onlineportal möglich.
Der Zutritt ist nur erlaubt, wenn die Bestätigung der Terminvergabe (entweder als Ausdruck oder als digitale Version) dem Sicherheitspersonal am Eingang vorgelegt wird.
Autohändler und Zulassungsdienste können die Vorgänge gesammelt auch ohne Termin übergeben.
Sie haben ein Vorstellungsgespräch oder andere Termine?
Erkundigen Sie sich zunächst, ob diese überhaupt noch stattfinden. Zahlreiche Behörden und Firmen haben Auswahlverfahren u.ä. vorübergehend ausgesetzt. Auch hier ist, sofern die Termine stattfinden, auf Abstände und Hygienevorschriften zu achten.
Was ist mit meinem Termin beim Jobcenter/Arbeitsamt?
Kommunales JobCenter
Alle Meldeaufforderungen (z.B. Einladungen zu Gesprächsterminen) entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Termine müssen nicht abgesagt werden. Sie haben keine Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu befürchten. Zur weiteren Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung werden wir Sie nach Möglichkeit telefonisch kontaktieren. Weitere Informationen und auch die Ansprechpartner in den verschiedenen Standorten finden Sie hier: https://www.landkreisleipzig.de/jobcenter.html#article-9871-7668
Die Jobcenter, Arbeitsagenturen und Familienkassen sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Aber weiterhin für Sie da! Neben der bundesweiten Servicerufnummer gibt es in jeder Dienststelle eine Sonderhotline.
- +49 3435580
- 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)*
- 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*
Informationen für Kundinnen und Kunden oder zur Arbeitslosmeldung
Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
Sind Besuche innerhalb der Familie sowie bei getrennt lebenden Eltern gestattet?
Gegenseitige Besuche sollten unterbunden werden. Greifen Sie zum Telefon oder schreiben Sie mal einen Brief. Dennoch ist es erlaubt, den Lebenspartner zu besuchen. Auch die Wahrnehmung des Sorgerechts ist weiterhin erlaubt, vor allem im Fall, wenn die Eltern getrennt leben und die Kinder dauerhaft bei einem Elternteil sind. Bitte handeln Sie vor allem bei alten und kranken Familienangehörigen bedacht. Private Feiern sind auf Grund der ernsten Lage zu verlegen.
Darf ich meinen Kleingarten besuchen?
Der Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen ist gestattet.
Ich habe Tickets für eine Veranstaltung die abgesagt wurde. Bekomme ich mein Geld zurück?
Ja. Sie können Ihre bereits erworbene(n) Eintrittskarte(n) dort, wo Sie sie gekauft haben, zurückgeben und bekommen den Kaufpreis zurückerstattet. Häufig ist aber auch möglich, einen Alternativtermin zu einem anderen Zeitpunkt wahrzunehmen. Die Tickets behalten hierfür Ihre Gültigkeit.
Werden die Abfalltonnen abgeholt? Haben die Wertstoffhöfe geöffnet?
Abholung der Abfalltonnen: Die Abholung der Tonnen findet teilweise bereits ab 6:00 Uhr früh statt.
Zu den aktuellen Regelungen während der Corona-Krise nutzen Sie bitte die Webseite der KELL GmbH
Private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, sollen den Haushaltsmüll nicht trennen. Das heißt, neben dem Restmüll sollen auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), und Biomüll für die Dauer der Quarantäne über die Restmülltonne entsorgt werden. Nicht in den Restmüll von Quarantänehaushalten gehören jedoch weiterhin Altpapier, Altglas, Elektroschrott und Batterien. Gegebenenfalls müssen diese aufbewahrt werden, bis sie wieder entsorgt werden können.
Zu den Regelungen für Quarantäne-Haushalte gehört, dass die genannten Abfälle in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben und Einzelgegenstände wie Taschentücher nicht lose in Abfalltonnen geworfen werden. Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen. Spitze und scharfe Gegenstände sollen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Müllsäcke sollen möglichst sicher verstaut werden, so dass vermieden wird, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
Was ist mit Beerdigungen?
Alle diese Veranstaltungen dürfen stattfinden.
Es gelten keine grundsätzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl, soweit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Auf die Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz bei der Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen während der Corona-Pandemie wird verwiesen. Das Gleiche gilt auch für Kindergottesdienste.
Für die anschließenden Feiern und Zusammenkünfte gelten wiederum die Kontaktbeschränkungen. Das heißt, es dürfen derzeit nur die Mitglieder des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes daran teilnehmen.
Wie kann ich helfen?
Einkaufen, Gassigehen, Müll herunterbringen. Für Mitmenschen, die in ihrer Nachbarschaft helfen möchten, gibt es das Portal „Team Sachsen“, eine Initiative der sächsischen Hilfsorganisationen. Das Team Sachsen bietet vielfältige Möglichkeiten, sich in der aktuellen Lage rund um den Coronavirus mit Ihrem persönlichen Interesse und Zeitbudget zu engagieren. Klicken Sie sich ein: www.teamsachsen.de
Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?
Ordnungsamt und Polizei führen Kontrollen durch. Um die Einhaltung der Allgemeinverfügung zu kontrollieren, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes intensiv, auch in den späten Abendstunden, im Gemeindegebiet unterwegs. „Verstöße sind kein Spaß. Es ist höchst unsolidarisch, sich nicht an die Regeln zu halten“, so Oberbürgermeister Matthias Berger. Zudem führt die Polizei Streifen durch. Ohne entsprechende Begründung drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
„Liebe Bürgerinnen und Bürger, allen ist bewusst, dass der Coronavirus unser Leben noch immer einschränkt. Um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, haben Bund und Freistaat Maßnahmen getroffen. Die Stadt Grimma steht mit dem Landratsamt Leipzig und den Ministerien im engen Kontakt.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund. Matthias Berger, Oberbürgermeister.
Stadtverwaltung und Bürgerbüros:
Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell bei geschlossenen Türen erreichbar. Nicht aufschiebbare Termine können nach telefonischer oder schriftlich Anmeldung vereinbart werden. Bitte klären Sie jedoch Ihre Anliegen bevorzugt telefonisch oder per E-Mail. Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorgeschrieben.
Gratulationen und Jubiläen: Bis auf Weiteres werden keine persönlichen Gratulationen durch die Stadtverwaltung, den Oberbürgermeister und seine Stellvertreter bei runden Geburtstagen/Ehe- und Betriebsjubiläen etc. vorgenommen.
Landratsamt: Die Ämter des Landratsamtes sind zu den gewohnten Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger da. Vorrangig sollte geprüft werden, ob ein persönlicher Besuch wirklich erforderlich ist. Bitte prüfen Sie bitte, ob Sie Ihr Anliegen auch telefonisch, per Mail oder Post klären können, um die persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten.
Bürgertelefon und Verwaltung des Landratsamtes
Bürgertelefon des Landratsamtes
Bei Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Leipzig in der Woche von 8.00 - 16.00 zur Verfügung:
03437 - 984 5566 Corona Hotline des Gesundheitsamtes zu Gesundheit/Hygiene
03437 - 984 5567 Arbeit und Wirtschaft
03437 - 984 5568 Umgang mit Tieren
03437 - 984 5569 Gastronomie/Lebensmittel
03437 - 984 5565 Krisentelefon (von 8.00 bis 16.00 Uhr).
Zudem ist auch die Telefonseelsorge über die Beratungsnummer: 0800 1110 111 oder 0800 1110 222 oder per E-Mail: www.telefonseelsorge.de erreichbar.
Bei Fragen sollte das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes des Landkreises Leipzig unter der Nummer: 03437 - 984 5566 wochentags von 8.00 - 16.00 Uhr genutzt werden.