© Rolf HofmannWir alle haben es sicher schon einmal erlebt oder erzählt bekommen, wie unangenehm es ist, wenn man zur Erreichung des eigenen Grundstückes, egal ob Feld, Garten oder das eigene Haus, auf den guten Willen Dritter angewiesen ist. Die in der Allgemeinheit fest verankerte Annahme des sogenannten Bestandsschutzes oder eines sogenannten Notwegerechtes ist dabei oft nur ein stumpfes Schwert. Im Zuge der weiteren Angleichung des West- und Ostrechtes ist nunmehr seitens des Gesetzgebers eine Initiative angestoßen worden, welche sicherstellen soll, dass alle für die Öffentlichkeit bisher funktional wichtigen Straßen, Wege und Plätze, die bisher nicht öffentlich gewidmet wurden, bzgl. ihrer Nutzung für die Öffentlichkeit rechtlich gesichert werden sollen. Widmung heißt dabei, dass die Stadt Wege und Plätze, auch wenn sie im privaten Eigentum Dritter stehen, per Verfügung für die Allgemeinheit offenhalten kann. „Aufgrund einer Initiative von Stadträten der Partei Die Linke und weiterer Gruppierungen möchten wir nochmals einen Aufruf starten und Sie bitten zu prüfen, ob in Ihrem Umfeld für die Öffentlichkeit wichtige Wege vorhanden sind, welche zum Zwecke der weiteren Nutzung durch die Stadtverwaltung noch ins Bestandsverzeichnis der Stadt Grimma aufgenommen werden sollten“, so Oberbürgermeister Matthias Berger. Über 95 Prozent aller Straßen, Wege und Plätze sind bereits enthalten. Straßen, die in einem aktuell geltenden Stadtplan der Stadt Grimma aufgeführt sind, befinden sich bereits im Straßenbestandsverzeichnis. Ihre Meldungen bzw. Anfragen hierzurichten Sie bitte an Ihren jeweiligen Ortsvorsteher bzw. Herrn Böttger, Amtsleiter des Tiefbauamtes.
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Widmung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
Widmung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
Mit der Wende 1989 und der zwangsläufig damit verbundenen rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen erfuhr das private Eigentum eine erhebliche Stärkung.
Ansprechpartner/in
Herr Jörg Böttger | |
Amtsleiter TiefbauamtTelefon: 03437 9858-600 E-Mail: Boettger.Joerg@grimma.de |
Organisationseinheiten
Tiefbauamt | |
Stadthaus mit Bürgerbüro Markt 17 04668 Grimma Telefon: 03437 9858-0 Telefax: 03437 9858-910 | Mo. 9.00 - 12.00 & 13.00 - 16.00 Uhr Di. 9.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 9.00 - 12.00 & 13.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen) zusätzlich Sa. 8.00 - 12.00 Uhr (14-tägig) : 2024: 2.3.; 16.3.; 6.4.; 20.4.; 4.5.; 1.6.; 15.6.; 29.6.; 13.7.; 27.7.; 10.8.; 24.8.; 7.9.; 21.9.; 12.10.; 26.10.; 9.11.; 23.11.; 7.12.; 21.12. Terminvereinbarung im Bürgerbüro erforderlich (Tel.: 03437/ 98 58 760). Dienstags ist ein Besuch des Bürgerbüros am Markt ohne Termin möglich. |