Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten an bestimmte Behörden und Institutionen können Sie Widerspruch einlegen, so dass eine Übermittlung unterbleibt. Die Einlegung des Widerspruchs ist jederzeit und ohne die Angabe von Gründen möglich. Ebenso kann der Widerspruch jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zurückgenommen werden.
Widerspruch gegen einzelne oder alle unten genannten Datenübermittlungen können Sie persönlich oder schriftlich bei den Bürgerbüros der Stadt Grimma einlegen, wenn Sie Ihre alleinige Wohnung oder Ihre Hauptwohnung in Grimma haben. Die Erhebung oder Rücknahme des Widerspruchs ist gebührenfrei.