Kandidaten müssen 18 Jahre alt, seit über drei Monaten im Ort wohnhaft sein und keine Gründe für Wahlrechtsausschlüsse haben. Parteien/Wählervereinigungen können je Ortschaft einen Vorschlag einreichen, wobei Bewerber in nur einem Vorschlag stehen dürfen. Bis spätestens Donnerstag, 4. April 2024, 18.00 Uhr müssen die Unterlagen persönlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Daria Kunadt, eingereicht werden.
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Erforderliche Dokumente sind: Wahlvorschlag, Zustimmung, Wählbarkeitsbescheinigung, Niederschrift, Eidesstattliche Versicherung, Bescheinigung des Wahlrechts. Elektronische Formen sind nicht erlaubt.
So läuft die Wahl: Wahlberechtigte haben drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber verteilt werden können. Es gilt das Verhältnis- wahlprinzip, im Falle eines einzigen Vorschlags oder keiner Bindung an Kandidaten die Mehrheitswahl. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, aktiv an der Wahl teilzunehmen.