- Vergabe der Bauleistung "Instandsetzung Muldenstraße in Grimma"
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Bauleistung „Instandsetzung Muldenstraße in Grimma“ an die Firma „Erdmann Bau GmbH“, Mügelner Straße 7a, 04769 Mügeln, zum Angebotspreis von 67.899,95 Euro (brutto).
Die Fa. Erdmann Bau GmbH verlegt in der Muldenstraße im Auftrag der KWW neue Wasser- und Abwasserleitungen. Die Stadt Grimma beabsichtigt nun, sich am Deckenschluss anteilig zu beteiligen, so dass die Muldenstraße nach Abschluss der
Arbeiten über eine neue Asphaltdecke in voller Breite verfügt. Dazu gehört auch die Erneuerung von 8 Straßeneinläufen.
- Bauantrag zur Instandsetzung nach Hochwasser 2013, geplanter Ladenumbau, Erweiterung Lagerfläche, Teilabbruch Ladenanbau Umbau vorhandene Wohnung Markt 7 zu 2 WE, Einbau Garage mit Einbau von zwei Toren im Objekt Klosterstraße 16, Flurstück 83 Gem. Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Teilvorhaben bzgl. der Instandsetzung nach dem Hochwasser 2013, geplanter Ladenumbau im Erdgeschoss, Erweiterung Lagerfläche im Obergeschoss, Teilabbruch Ladenanbau im Erdgeschoss und Umbau vorhandene Wohnung Markt 7 zu 2 WE zu. Dem Teilvorhaben zum Einbau Garage mit Einbau von zwei Toren im Objekt Klosterstraße 16 wird nicht zugestimmt.
Die Stadtverwaltung Grimma ist mit Schreiben vom 28.03.2019 durch das Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihre Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen und zur gesicherten Erschließung des o.g. Bauvorhabens abzugeben. Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 680.398,14 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus städtebaulicher Sicht keine Einwände zum Teilvorhaben bzgl. der Instandsetzung nach dem Hochwasser 2013, geplanter Ladenumbau im Erdgeschoss, Erweiterung Lagerfläche im Obergeschoss, Teilabbruch Ladenanbau im Erdgeschoss und Umbau vorhandene Wohnung Markt 7 zu 2 WE.
Dem Teilvorhaben zum Einbau einer Garage mit Einbau von zwei Toren im Objekt Klosterstraße 16 wird nicht zugestimmt, da es dem einfachen Bebauungsplan Nr. 41 – Altstadtkern Grimma widerspricht und nicht den Festsetzungen der
Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma (Zone 1) entspricht. Gemäß 1.2.2 der textlichen Festsetzungen des B-Plans Nr. 41 sind an den straßenzugewandten Grundstücksgrenzen keine Garagen zulässig. Die Gestaltungssatzung setzt in § 8 Abs. 10 fest, dass in Zone 1 keine zusätzlichen Einfahrtstore in die Fassade eingebaut werden dürfen.
- Vergabe einer Bauleistung Neubau Oberschule Böhlen, Wiesenthaler Straße 3; 04668 Grimma, Herstellung Netzanschluss
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Bauleistung an die Firma Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH aus Markleeberg für eine Auftragssumme in Höhe von 64.342,29 Euro brutto.
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft ist Betreiber und Eigentümer des Netzes.
Die Kostenberechnung lag bei 25.000,00 Euro brutto.
Durch den Fachplaner erfolgte die Abfrage beim Netzbetreiber im Rahmen der Leistungsphase 3 gem. HOAI. Die Abfrage zum Kostenangebot entsprechend des fortgeschrittenen Planungsstandes unter Beachtung der konkretisierten Standortbedingungen erfolgte mit Wiederaufnahme der Planungen.
Folgende Änderungen waren zu berücksichtigen:
- Längenänderung Verkabelung von 170 m auf 230 m
- Erhöhung des Kabelquerschnitts auf Grund Lasterhöhung von 150 mm² auf 240 mm²
- Konkretisierung der Positionierung des Kabels im Straßenprofil in den Randbereich des Straßenkörpers bedingt Erdstoffaustausch
- Kosten für die Sperrung und verkehrsrechtliche Anforderungen
- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Leibnizweg 13, Flurstück 1769/5 Gem. Grimma, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 06 - Beiersdorfer Straße III, Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Leibnizweg 13, Flurstück 1769/5 Gem. Grimma zu. Für das Grundstück Leibnizweg 13, Flurstück 1769/5 Gem. Grimma wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 06 – Beiersdorfer Straße III, Grimma beschlossen:
- Traufständige Stellung des Wohnhauses / Firstrichtung parallel zur Straße
- Geländeaufschüttung bis zu 2,00 m
- Bauantrag zum Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus, Anbau von einer Balkonanlage in der Brückenstraße 4, Flurstück 16 Gem. Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus, Anbau von einer Balkonanlage in der Brückenstraße 4 zu.
Die Stadtverwaltung Grimma ist mit Schreiben vom 18.04.2019 durch das Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihre Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen und zur gesicherten Erschließung des o.g. Bauvorhabens abzugeben.
Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 700.000,00 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus städtebaulicher Sicht keine Einwände zum Umbau und Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses sowie dem Anbau von einer Balkonanlage.
Nach Rücksprache mit dem Planer Herrn Herfurth entfallen die zwei straßenseitig geplanten Gauben im Spitzboden. Laut der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma § 6 Abs. 3 sind diese Gauben, welche einen Abstand von weniger als 1 m
zum First haben, nicht zulässig. Die geänderten Zeichnungen werden von Herrn Herfurth beim Bauaufsichtsamt nachgereicht.