Die Anträge für Kleinprojekte können flexibel bis vier Wochen vor Projektbeginn bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – eingereicht werden. Die Projekte sind bis zum 31. Dezember 2022 abzuschließen und müssen den Fördergegenständen sowie Förderzielen der Richtlinie Weltoffenes Sachsen entsprechen.
Hintergrund:
Über die Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Seit 2017 begleitet ein Fachbeirat die Umsetzung und Weiterentwicklung des »Weltoffenen Sachsens«.
Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Es stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 7,47 Millionen Euro zur Verfügung. Für das laufende Förderjahr können noch Anträge für Kleinprojekte mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro sowie für Bildungsfahrten bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie die Leitfäden für Antragsteller können auf der WOS-Website https://www.weltoffenes.sachsen.de abgerufen werden.