- Berufung der Gemeindewehrleitung der Stadt Grimma
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Berufung von Herrn Daniel Klemm, Herrn Maik Hammer, Herrn Rico Schneider und Herrn Christian Donner zu den vier Gemeindewehrleitern der Gemeindewehrleitung der Stadt Grimma zu.
Vom 03.05.2021 bis zum 25.05.2021 fand die Briefwahl zur Gemeindewehrleitung der Stadt Grimma sowie die Stimmenauszählung am 25.05.2021 statt. Dies erfolgte nach den einschlägigen Vorgaben der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma. Von 57 Wahlberechtigten nahmen 48 an der Wahl teil. Die Gültigkeit der Wahl war somit gemäß § 21 Absatz 4 der Feuerwehrsatzung gewährleistet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten teilnahmen. In den vier Einsatzgebieten entfielen auf den Kameraden Daniel Klemm 12 Stimmen, auf den Kameraden Maik Hammer 7 Stimmen, auf den Kameraden Rico Schneider 12 Stimmen und auf den Kameraden Christian Donner 11 Stimmen. Die vier Kameraden sind somit gemäß § 21 Absatz 5 der Feuerwehrsatzung als Gemeindewehrleiter gewählt. Gemäß § 17 Absatz 6 der Feuerwehrsatzung sind die vier Kameraden vom Stadtrat zu berufen.
- Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin/Beteiligungen.
Der Stadtrat Grimma beschloss die geänderte Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma.
Die bestehende Bekanntmachungssatzung wurde überarbeitet, weil eine der Bekanntmachungstafeln (hier Dürrweitzschen) an einen neuen Standort versetzt werden muss. Dies bedingt zwingend eine Änderung der Anlage zur Satzung.
Änderungen zur Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachungen in der Großen Kreisstadt Grimma wurden mit der Satzungsänderung aber nicht vorgenommen.
- Vergabe von Planungsleistungen Baumaßnahme: Kindercampus Mutzschen - Kindertagesstätte und Grundschule Dr.-Robert-Koch-Straße 6, 04668 Grimma TO: Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Elektrotechnik nach § 53 HOAI Technische Gebäudeausrüstung; Anlagengruppe 4 und 5 Vergabenummer: 2021-13-0011
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. § 134 Abs. 1 GWB an das Planungsbüro Ingenieurbüro Schlegel & Reußwig, Jahnstraße 33, 32791 Lage zu einem Honorar in Höhe von 173.942,33 Euro brutto.
- Vergabe von Planungsleistungen Baumaßnahme: Kindercampus Mutzschen - Kindertagesstätte und Grundschule Dr.-Robert-Koch-Straße 6, 04668 Grimma TO: Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Heizung-Lüftung-Sanitär nach § 53 HOAI Technische Gebäudeausrüstung; Anlagengruppe 1, 2 und 3 Vergabenummer: 2021-13-0011
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. § 134 Abs. 1 GWB an das Planungsbüro INP Ingenieure GmbH, Schongauerstraße 29-31, 04328 Leipzig zu einem Honorar in Höhe von 256.073,23 Euro brutto.
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 1. Abschnitt"
Es informierte Simone Kluge, stellvertretende Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die 1. Teiländerung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 1. Abschnitt“.
Die zwischen dem Industriegebiet GI 1 und GI 2 mit einem Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen zu belastende Fläche soll verlegt werden. Des Weiteren sollen in diesem Bereich die Baugrenzen geändert und auf die aktuelle Planung der Firma FAUN Viatec GmbH angepasst werden.
Die Kosten für die 1. Teiländerung des Bebauungsplans werden von der FAUN Viatec GmbH, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma getragen. Dazu ist mit der FAUN Viatec GmbH ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.