© vom LKL gesucht Im Fokus steht eine moderate monatliche Steigerung um 10 Euro für eine 9-stündige Kinderkrippenbetreuung, nun bei 210 Euro statt zuvor 200 Euro. Eltern mit begrenztem Einkommen haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen Erlass des Elternbeitrags zu beantragen, indem sie entsprechende Einkommensnachweise vorlegen. Die bewährten Regelungen für Absenkungen bei Geschwistern, Alleinerziehenden und der wöchentlichen Betreuungszeit bleiben unverändert. Gleichzeitig bleiben die Betreuungskosten für Hort und Kindergarten stabil. Das Schulamt der Stadt Grimma betont, dass trotz der Anpassungen die Elternbeiträge weiterhin im niedrigen Preisbereich im Vergleich zu benachbarten Gemeinden im Landkreis Leipzig bleiben. „Die Satzungsanpassung zielt darauf ab, eine qualitativ hochwertige Betreuung für Kinder zu gewährleisten und gleichzeitig eine faire finanzielle Beteiligung der Eltern sicherzustellen – ein positiver Schritt in Richtung einer besseren Zukunft für unsere jüngsten Einwohner“, so Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schule, Soziales und Kultur. Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) geregelt. Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, beteiligen sich an den Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen. Die Elternbeiträge werden auf Basis dieser Satzung festgelegt. Die Höhe der Elternbeiträge wird jährlich anhand der Betriebskostenentwicklung, einschließlich der Einrichtungen der Freien Träger, neu berechnet. Dies umfasst Personal- und Sachkosten. Nach intensiver Vorberatung im Sozialausschuss, im Kulturbeirat sowie in Abstimmung mit den Leiterinnen und Leitern der Einrichtungen, wurde der Vorschlag für die Elternbeiträge im Dezemberstadtrat verabschiedet.
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Satzungsüberarbeitung: Grimma setzt auf faire Elternbeiträge und hochwertige Kinderbetreuung
Satzungsüberarbeitung: Grimma setzt auf faire Elternbeiträge und hochwertige Kinderbetreuung
Ab dem 1. Februar 2024 tritt die überarbeitete Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen in Kraft, nachdem der Stadtrat der Stadt Grimma die Anpassungen beschlossen hat.