Damit beim Auftreten eines Tierseuchenfalls in Nutztierbeständen schnell agiert werden kann, hat der Freistaat Sachsen ein Spezialunternehmen als Vertragspartner gebunden. Die Firma Vetcon GmbH & Co. KG wird bis zum 1. Quartal 2026 betroffene Tierhalter dabei unterstützen können, nach Feststellung eines Tierseuchenfalls in Nutztierbeständen von Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen und Geflügel sowie nach Vorliegen einer amtlichen Tötungsanordnung, die Tiere zügig und sachgerecht zu töten.
Im Falle einer Beauftragung schließt die Firma Vetcon GmbH & Co. KG mit dem Tierhalter einen Werkvertrag ab. Gegenstand dieses Vertrages sind neben der Tötung der Tiere, die Beräumung des betroffenen Bestandes, das Verladen der Tierkörper in die vom Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen bereitgestellten Container, die vorläufige Reinigung und Desinfektion, gegebenenfalls die Vektorbekämpfung und abschließende Reinigung und Desinfektion sowie die Entsorgung der anfallenden Abfälle.
Die Kosten für den Einsatz der Firma im Krisenfall trägt in jedem Fall der Tierhalter. Er kann bei der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) einen Antrag auf Entschädigung für Tierverluste und einen Antrag auf Desinfektionsbeihilfe stellen.
»Der Ausbruch einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche im eigenen Bestand ist schon eine enorm hohe Belastung für jeden Tierhalter. Ich bin froh«, erklärt Staatssekretär Sebastian Vogel, »dass wir den Tierhaltern die Last nehmen können, nach einer Tötungsanordnung sich erst mühevoll einen entsprechend qualifizierten Dienstleister suchen zu müssen.«
Die letzte erforderliche, größere Bestandsräumung aufgrund einer anzeigepflichtigen Tierseuche im Freistaat Sachsen betraf Weihnachten 2020 einen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) bei Gänsen. Dank dem Vorsorgevertrag konnte mit der Tötung der Tiere zügig begonnen und der Infektionsherd sicher eingegrenzt werden.