Das Kabinett hat dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für die Umsetzung der »Novemberhilfe« zugestimmt und damit in Sachsen den Weg für die weitreichenden finanziellen Corona-Hilfen des Bundes geebnet.
Der Bund wird dafür bis zu 14 Milliarden Euro bereitstellen. Minister Dulig: »Über das Verfahren und die Ausgestaltung der Hilfen haben Bund und Länder sehr intensiv miteinander diskutiert.« Aufgenommen wurde z. B. die Forderung von Wirtschaftsminister Martin Dulig, Abschlagszahlungen von bis zu 5.000 Euro für Selbstständige und bis zu 10.000 Euro für Unternehmen zu ermöglichen, um schnell und unbürokratisch Soforthilfe leisten zu können.
Als »Novemberhilfe« sollen Zuschüsse des Staates in Höhe von 75 Prozent des anteiligen monatlichen Umsatzes vom November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Antragsberechtigte, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz vom Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen. Die Unterstützung wird Tag genau berechnet.
Andere gleichartige Leistungen für den Förderzeitraum November, wie Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld, welche in dem Monat gewährt werden, werden angerechnet. Auch Umsätze, welche im November 2020 etwa durch den Außerhaus-Verkauf oder die Beherbergung von Geschäftsreisenden erzielt wurden und mehr als 25 Prozent des Monatsumsatzes entsprechen, werden auf die Umsatzerstattung angerechnet. Damit soll eine Überkompensation ausgeschlossen werden.
Davon ausgenommen sind Restaurants, für die es eine Sonderregelung gibt. Umsätze des Außerhausverkaufs werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Damit wird die Ausweitung des Geschäfts während der Schließung begünstigt.
Sobald der Bund die Verwaltungsvereinbarung zu Novemberhilfe vorlegt, kann der Freistaat diese unterzeichnen. Martin Dulig: »Ab Ende November soll dann die Antragsstellung über die Plattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein. Diese erfolgt, wie schon bei der Überbrückungshilfe, durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Soloselbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro Anträge direkt stellen, ohne einen prüfenden Dritten einschalten zu müssen. Als Identitätsnachweis benötigen sie dazu die Elster-ID aus der elektronischen Steuererklärung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird vom Freistaat Sachsen erneut mit der Antragsbearbeitung beauftragt.
Link
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
FAQ zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html