Die Stadt Grimma und die Stadt Trebsen schlossen eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Betreibung einer Schiedsstelle. Sobald der Landkreis dieser Vereinbarung zugestimmt hat, ist der Trebsener Friedensrichter, Markus Praprotnick, auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grimma. Künftig befindet sich die Schiedsstelle im Rathaus Trebsen. Die Terminvergabe erfolgt individuell über die Stadtverwaltung Trebsen, Telefon: 034383/ 60413. Sachlich zuständig ist die Schiedsperson im Strafrecht bei nachfolgend im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Vergehen: Hausfriedensbruch (§ 188 StGB), Beleidigung (§§ 185 und 189 StGB), Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), vorausgesetzt, dass kein öffentliches Interesse (staatsanwaltliche Ermittlungen) gegeben ist. Im bürgerlichen Recht ist die Schiedsperson zuständig bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche. Darüber hinaus in vielen anderen Bereichen des bürgerlichen Rechts zum Beispiel im Vertrags- und Mietrecht sowie im gesamten sächsischen Nachbarrecht.
Inhaltsbereich
Kartenanwendung
Grimma und Trebsen betreiben eine gemeinsame Schiedsstelle
Grimma und Trebsen betreiben eine gemeinsame Schiedsstelle
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Gemeinsame Schiedsstelle der Städte Grimma und Trebsen, Markt 13, 04687 Trebsen (Rathaus Trebsen)
Meldung vom 25.06.2020