© Unsplash Caroline CarterDie angeordneten Maßnahmen zum Ausbruch der Geflügelpest in den Grimmaer Ortsteilen Mutzschen und Roda werden aufgehoben.
Die Aufstallungspflicht in Risikogebieten gilt weiter.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten erlassen. Die allgemeine Stallpflicht in den Risikogebieten gilt weiter. Danach haben Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse entweder in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den Risikogebieten halten und/oder deren Geflügelbestände sich auf dem Gebiet bestimmter Ortslagen mit hoher Geflügeldichte befinden, haben ihr Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt), aufzustallen.
Als Risikogebiete gelten Gebiete, in dem sich wildlebende Wasservögel sammeln wie Feuchtbiotope und Uferflächen von Flüssen, Seen oder Teichen. Im Landkreis Leipzig sind dies die Verläufe der Mulde, einschließlich beider Zuflüsse Zwickauer und Freiberger Mulde, der Weißen Elster, viele Seen und Teiche.
In der Allgemeinverfügung zur Aufstallung finden Sie die geltenden Regelungen sowie der genaue Auflistung der Risikogebiete.