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Freiwilliger Wehrdienst: Widerspruch gegen Datenweitergabe möglich

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermitteln die zuständigen Meldebehörden bis zum 31. März jeden Jahres den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden an das Bundesamt.

Meldung vom 06.03.2024
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