So können nun auch Kommunen und kommunale Unternehmen für biodiversitätsförderndes Stadtgrün sowie grüne Lärmschutzmaßnahmen größeren Umfangs einen Förderantrag stellen. Zudem fördert Sachsen künftig Maßnahmen für den Schutz vor Radon. Dazu gehören Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung.
Gleichzeitig wird die bereits seit 2022 bestehende Förderung von Stadtgrün und Lärmschutz vor allem hinsichtlich möglicher Fördersummen deutlich ausgeweitet. Hierzu gehören die Begrünung von Fassaden und Dächern und das Anlegen beziehungsweise die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen sowie nun auch umfassendere Investitionen zur Minderung von Straßenlärm, vorzugsweise grüner Lärmschutz. Die Förderung von Radonschutz sowie die Unterstützung von Stadtgrün und Lärmschutz sind in einer Förderrichtlinie zusammengefasst.
Die nun beschlossene Förderrichtlinie »FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023« ergänzt und erweitert das bisherige »Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung« von 2022. Dabei kommen für höhere Investitionen in den Bereichen Stadtgrün und Lärmschutz sowie für Investitionen im Bereich Radonschutz Mittel aus dem EU-Strukturfonds EFRE zum Einsatz.
Antragsberechtigt im Bereich Stadtgrün sind gegenüber dem bisherigen Programm nun auch Kommunen und deren Unternehmen. Vorhaben bis zu einem Umfang von 100.000 Euro werden aus Landesmitteln gefördert. Liegt der Investitionsumfang höher, werden EU-Mittel verwendet.
Antragsberechtigt im Bereich Lärmschutz sind Kommunen und deren Unternehmen. Das geförderte Vorhaben darf maximal einen Umfang von 800.000 Euro haben. Bisher lag der Wert bei maximal 200.000 Euro. Neu aufgenommen ist die vorrangige Förderung grüner Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Rasengleise und begrünte Lärmschutzwände. Wesentliche Voraussetzung ist eine aktuelle Lärmaktionsplanung der Kommune.
Die Förderung von Radonschutzmaßnahmen richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen, an gemeinnützige Organisationen, an anerkannte Religionsgemeinschaften sowie an kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU). Die Fördersumme ist auf maximal 60.000 Euro begrenzt.
Im Förderportal des SMEKUL (https://lsnq.de/stadtgruenlaermradon) wird das Ministerium über die Eröffnung der Antragstellung und weitere aktuelle Entwicklungen zur FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 informieren.