Wenn Sie nicht von Amts wegen eingetragen sind, dann erfolgt die Eintragung auf Antrag. Hierfür müssen Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (19.05.2024) bei der Stadt
Grimma einen Antrag stellen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadtverwaltung im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Ein Antragsformular erhalten Sie hier, bei der Wahlbehörde der Stadt Grimma, Markt 17, im Raum 0.24 oder 0.27.
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Europawahl: Unionsbürger
Europawahl: Unionsbürger
Unionsbürger, die in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Meldung vom 22.04.2024