- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales und Kultur
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.641,40 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 3.650,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für das Ordnungsamt
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 41,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spenden wurden unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme einer Spende für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Spende in Höhe von 1.066,84 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spende wurde unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Geldspenden für die Aktion "Baumwege"
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Aktion „Baumwege“ in Höhe von 1.090,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen. Angaben zu den Spendern sind der Anlage zu entnehmen.
- Annahme von Sachspenden für die Erweiterung des Spielplatzes Schkortitz
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Sachspenden für die Erweiterung des Spielplatzes Schkortitz in Höhe von 214,20 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendung wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen. Angaben zu dem Spender sind der Anlage zu entnehmen.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt 2023
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden in Höhe von 879,27 Euro für den Weihnachtsmarkt Grimma im Jahr 2023.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die in der Anlage aufgeführten Spenden wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.