- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 151,70 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 701,98 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 875,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Geldspenden für die Aktion "Baumwege"
Es informierte Kerstin Flegel, stellvertretende Leiterin Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Geldspenden für die Aktion „Baumwege“ in Höhe von 1.000,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für die Weihnachtsmarktzeit 2021
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von zweckgebundenen Spenden in Höhe 4.720,00 € für die Weihnachtsmarktzeit 2021.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für das Tierheim Schkortitz
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 50.000 € für das Projekt Tierheim Schkortitz.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Folgende Spende wurde unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen: FAUN Viatec GmbH