- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schule, Soziales, Kultur
Es informierte Sabrina Weiß, Stellv. Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 690,20 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 390,32 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen. Sie kommen dem Göschenhaus, der Kita „Sonnenschein“ Cannewitz, der Kita „Zwergenland“ Mutzschen, dem Seniorentreff Dürrweitzschen und der Ukraine-Hilfe zugute.
- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schule, Soziales und Kultur
Es informierte Sabrina Weiß, Stellv. Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 284,05 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 204,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen. Sie gehen an folgende Einrichtungen: Jugendclub Großbothen, Kita „Sonnenschein“ Cannewitz, Kita „Sprungbrett“, Kita „Krümelburg“ Haubitz.
- Annahme einer Spende für die Gemeindejugendfeuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Spende in Höhe von 100,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spende wurden unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses für die Gemeindejugendfeuerwehr angenommen.
- Annahme von Geldspenden für die Aktion "Baumwege"
Es informierte OBM Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Aktion „Baumwege“ in Höhe von 1.421,50 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt 2022
Es informierte Marlen Sandmann, Leiterin Marketing & Tourismus.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt Grimma 2022 in Höhe von 5.780,00 Euro.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden mit dem Verwendungszweck „Weihnachtsmarkt Grimma 2022“ wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.