- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen. Soziales und Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 51.045,25 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales und Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 739,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme einer Spende für das Ordnungsamt
Es informierte OBM Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Spende in Höhe von 20,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spende wurde unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden
Es informierte OBM Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 2.125,00 Euro mit dem Verwendungszweck „Brand Vierteln“.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Am 24.07.2023 kam es in Vierteln zu einem Brand in einem Einfamilienhaus, in dessen Folge die Bewohner ihr Hab und Gut verloren. Die Stadt Grimma rief daher eine Spendenaktion ins Leben.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt Grimma 2023
Es informierte OBM Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden in Höhe von 5.730,00 Euro sowie einer Sachspende in Höhe von 609,14 Euro für den Weihnachtsmarkt Grimma im Jahr 2023.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltjahr 2023 in Höhe von 50.300,00 Euro für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof Mutzschen, finanziert durch vorhandene Mittel aus den Mehreinnahmen beim Holzverkauf, Einnahmen durch den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen des Bauhofes, welche abgemeldet und nicht mehr fahrtüchtig sind, sowie aus dem laufenden Budget des Tiefbauamtes.
Der Transporter des Bauhofes Mutzschen ist nicht mehr fahrtüchtig. Das Reparaturangebot beläuft sich auf eine Summe von ca. 22.000,00 Euro. Aus wirtschaftlichen Gründen wird auf eine Reparatur verzichtet, der defekte Transporter geht im Dezember in die Versteigerung. Um die Arbeitsfähigkeit des Bauhofes zu gewährleisten, soll kurzfristig ein gebrauchter Traktor gekauft werden.
- Annahme von Geldspenden für die Aktion "Baumwege"
Es informierte OBM Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Aktion „Baumwege“ in Höhe von 2.230,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.