- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3,478,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 185,70 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme einer Sachspende für den Weihnachtsmarkt Grimma
Es informierte Marlen Sandmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Sachspende für den Weihnachtsmarkt Grimma 2023 in Höhe von 148,75 Euro.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Sachspende für den Weihnachtsmarkt 2023 in Grimma wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen. Einzelheiten zur Spende sind der Anlage zu entnehmen.
- Annahme einer Spende für das Ordnungsamt
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Spende in Höhe von 20,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spende wurde unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.