- Annahme einer Spende für die Kinder- und Jugendfeuerwehr Fremdiswalde
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Spende in Höhe von 100,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales und Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.000,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.