- Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Zschoppach: Vergabe von Außenanlagenarbeiten
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Außenanlagenarbeiten im Zuge des Feuerwehrneubaus in Zschoppach an die Firma Wilhelm & Co Straßen- und Wegebau GmbH aus Grimma für eine Auftragssumme von 124.283,17 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des Hochbauplanungsbüros Weidemüller aus Wurzen lag bei
132.304,20 Euro brutto. Das wirtschaftlichste Angebot erhielt nach Auswertung der einzelnen Wertungsstufen den Zuschlag.
- Antrag auf Abweichung - Errichtung einer Stele als Teil eines kooperativen Wegleitsystems
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Leipziger Straße, vor Wallgraben 1 (Subway) wird der Abweichung - Errichtung Stele Nr. 2, Anbringung nicht an der Stätte der Leistung sowie Anbringung der Werbung nicht an Gebäudewänden bis zur Brüstungshöhe des 1. OG sowie in Schaufenstern- von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma zugestimmt. Die Stele Nr. 2 ist Bestandteil des geplanten kooperativen Wegeleitsystems für die Altstadt von Grimma. Da die umliegende Bebauung sowie das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden, kann einer Befreiung der Gestaltungssatzung stattgegeben werden.
- Bauantrag Neubau Produktionshalle und Büroanbau mit Präsentationshalle und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 1. Abschnitt"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Neubau einer Produktionshalle und Büroanbau mit Präsentationshalle der Firma Faun Viatec GmbH zu. Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Am Hengstberg 11 in Grimma die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 1. Abschnitt“: Überbauung der festgesetzten Baugrenzen mit befestigten Flächen. Die Faun Viatec GmbH, vertreten durch die Kirchhoff Immobilien Grimma GmbH, plant den Neubau einer Produktionsstätte für Kehrmaschinen. Das Gebäude besteht aus zwei Hallen und nördlich anschließend aus einem dreistöckigen Büro- und Sozialkomplex. In den Hallen erfolgt die Fertigung und Montage von Kehrmaschinen. Im Rahmen der Baugenehmigung ist für das Vorhaben eine Schallimmissionsprognose erforderlich, um den Einfluss des Bauvorhabens auf das bewohnte Umfeld überprüfen zu können. Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die festgesetzten Emissionskontingente aus dem Bebauungsplan für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht gewährleistet werden. Eine Überschreitung des maximalen Schalldruckpegels kann am Immissionsort ausgeschlossen werden.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung um eine nichtgenehmigungspflichtige Anlage. Mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III, 1. Abschnitt“ eingereicht.
Im nordöstlichen Bereich wird die Baugrenze durch die Errichtung von PKW-Stellplätzen überschritten, im südlichen Bereich mit einer Zu-/Ausfahrt.
Die Überbauung der südlichen Baugrenze entlang der Straße „Am Hengstberg“ mit einer Zu-/Ausfahrt ist aufgrund weiterer Festsetzungen im Bebauungsplan sowie der noch nicht existierenden alternativen kommunalen Straße entlang der nördlichen Grundstücksgrenze nur dort möglich. Die geringfügige Überbauung der Baugrenzen im Nordosten des Grundstücks mit PKW-Stellplätzen und deren Zuwegungen verletzen nicht die nachbarlichen Interessen und nicht die Grundzüge der Planung. Dies trifft ebenso für die Zu-/Ausfahrt zu.
- Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan "Gewerbepark Weinberg" Großbardau 1. Änderung: Verbreiterung der Zufahrt
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan „Gewerbepark Weinberg“ Großbardau 1. Änderung zur Verbreiterung der Einfahrt zu.
Die Stadtverwaltung Grimma wurde mit Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan vom Eigentümer zur Zustimmung gebeten, um seine Einfahrt den neuen geschäftlichen Bedürfnissen anzupassen. Die Begründung für die Verbreiterung der Einfahrt ist, dass der Eigentümer durch Expansion in der Sortimentspalette, den Einstieg in den Onlinehandel sowie durch Erhöhung der Anlieferungen von Produkten seine Zufahrt für diese Anforderungen nicht mehr ausreicht und von 6,50 m auf 11,00 m verbreitert werden muss. Um zukünftig am Standort Gewerbepark Weinberg wettbewerbsfähig zu bleiben, ist der Ausbau/ Verbreiterung der Einfahrt unumgänglich. Das Tiefbauamt der Stadt Grimma hat in einem Vororttermin der Verbreiterung der Einfahrt zugestimmt. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus städtebaulicher Sicht keine Einwände.
- Errichtung von Schnellladesäulen für E-Mobilität
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Errichtung von Schnellladesäulen für E-Mobilität, einer Trafostation und PKW Stellplätzen auf dem Grundstück Hengstbergstr. 11 in Grimma zu. Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Hengstbergstr. 11 in Grimma eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Grimma Nord I“, 2. Änderung: Errichtung von Schnellladesäulen für E-Mobilität außerhalb der Baugrenze. Der Bauherr, die BP Europe SE, beabsichtigt, auf dem Grundstück der Aral-Tankstelle vier Schnellladesäulen für E-Mobilität (8 Ladeplätze), eine Trafostation und vier PKW Stellplätze zu errichten. Da die Gesamtkosten (Brutto) 454.580 Euro betragen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden. Mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 2 „Grimma Nord I“, 2. Änderung eingereicht.
Die geplanten Schnellladesäulen befinden sich außerhalb der Baugrenze. Die Ladestationen sollen als Erweiterung bereits bestehender Stellplätze errichtet werden. Hinzu kommt die Lage der Elektrozuleitung durch das Versorgungsunternehmen an dieser Grundstücksseite. Eine andere Position auf dem Grundstück ist nicht geeignet, um bestehende Fahrwege nicht zu beeinträchtigen. Die geplante Lage steigert zudem die Attraktivität der E-Mobilität.