- Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – Errichtung eines Feststeintagebaus
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Tagesordnungspunkt „Steinbruch Großbardau“ wurde von der Tagesordnung genommen. Der Technische Ausschuss beauftragte das Stadtentwicklungsamt, eine Fristverlängerung bei der übergeordneten Behörde zu beantragen. Ein Vor-Ort-Termin mit Bürgerinnen und Bürgern, dem Betreiber und den Stadträten im Technischen Ausschusses wird vorbereitet.
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Zulassungsverfahren „Bundesberggesetz - Abschlussbetriebsplan für Teilflächen Kaolin- und Tontagebau Hohnstädt“
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Abschlussbetriebsplan für Teilflächen des Kaolin- und Tontagebau Hohnstädt zu.
Die Firma SIBELCO Deutschland GmbH stellte den Abschlussbetriebsplan für Teilflächen für den Kaolin- und Tontagebau Hohnstädt nach § 53 Abs. 1 Bundesberggesetz (BbergG) auf und reichte diesen dem Sächsischen Oberbergamt zur Zulassung ein. Die Gemeinde als Planungsträger, deren Aufgabenbereich durch die vorgesehene Maßnahme berührt wird, ist durch das Sächsische Oberbergamt zu beteiligen.
Der Tagebau Hohnstädt wird durch die SIBELCO Deutschland GmbH seit 1990 unter Bergrecht betrieben. Für den Betrieb liegt ein zugelassener, fakultativer Rahmenbetriebsplan vor. Der Gewinnungsbetrieb erfolgt auf Basis eines Hauptbetriebsplanes. Der nordöstliche und östliche Teil des Tagebaus ist vollständig ausgetont. Seit 2014 erfolgt die Rückverfüllung der ausgetonten Lagerstättenteile mit Abraum aus dem Tagebauvorfeld und Material der Außenhalde. Auf einer Fläche von ca. 3,8 ha ist die Verfüllung weitestgehend abgeschlossen. Es erfolgt nur noch der Oberbodenauftrag. Nach Entlassung der Fläche aus der Bergaufsicht soll die Fläche aufgeforstet werden.