- Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage - Errichtung Solarpark - auf der Gemarkung Beiersdorf, Flurstücke 263/a+273/4+273/6+274/2+323/1+324/3+ 325/1+328/1+328/6+328/8+332/1+332/3+ 333/2+333/4
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, dass das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage – Errichtung Solarpark – auf den Flurstücken 263/a+273/4+273/6+274/2+323/1+324/3+325/1+328/1+328/6+328/8+332/1+332/3+ 333/2+333/4 der Gemarkung Beiersdorf nicht erteilt wird.
Der Bauherr beabsichtigt entlang der Autobahn A 14, in Höhe der Ortschaft Beiersdorf mit einem Abstand von 40 m zur Autobahn und einer Tiefe von 160 m auf verschiedenen Grundstücken der Gemarkung Beiersdorf und Seelingstädt einen Solarpark mit einer Größe von 14,75 ha zu errichten. Die Gesamtleistung soll 21,68 MWp betragen.
Die geplanten Flächen für den Solarpark grenzen unmittelbar an das Gewerbegebiet Beiersdorf und die Flächen des im Entwurf befindlichen Bebauungsplanes Nr. 95 „Beiersdorf, Gewerbegebiet Beiersdorf“. Im Landschaftsplan Grimma/Nerchau sind Teilflächen (Flurstücke 273/4, 273/6) als „Einheitliche, intensiv genutzte Grünfläche zur Entwicklung von artenreichen Wiesen“ dargestellt. In der Landes- und Regionalplanung ist die Fläche westlich des kleinen Wäldchens als Vorbehaltsfläche „VBG Arten- und Biotopschutz“ ausgewiesen. Die städtebauliche Zielstellung der Stadt Grimma ist es, Photovoltaikanlagen vorrangig auf freien Dachflächen und nicht auf Grün- oder Landwirtschaftsflächen zu errichten. Besonders die sehr hohe Bodenfruchtbarkeit der Region spricht für eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen. Bei denen im Antrag auf Bauvoranfrage angegebenen Flächen handelt es sich um guten Ackerboden mit hoher Bodengüte. Der Ackerzahlwert (AZ) beträgt 52. Das Thema „Erneuerbare Energien“ ist in den letzten Jahren immer weiter in den Fokus der Stadtverwaltung gerückt. Eine eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe befasst sich regelmäßig auch mit dem Thema Photovoltaik. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe ist u.a. die Entwicklung eines Gesamtflächenkonzeptes für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. In diesem Kontext muss abgewogen werden, auf welchen Flächen und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landnutzung, Landschaftsbild, wichtigen klimarelevanten Themen wie Kaltluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten und weiteren Belangen erfolgen kann. Es wurden bisher keine Einzelfallentscheidungen in Bezug auf Freiflächen[1]Photovoltaikanlagen getroffen, da man sich auf ein einheitliches Konzept festgelegt hat. Es gibt eine Privilegierung für Solaranlagen nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der Antrag auf Bauvorbescheid wird abgelehnt, da der Grundsatz aus der Arbeitsgruppe Energie, Wiesen und Felder nicht für Solaranlagen zu nutzen, widersprochen wird und eine Erweiterung des Gewerbegebietes Beiersdorf künftig nicht mehr erfolgen kann.