- Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes: Errichtung eines filigranen Metallzaunes
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, dass dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Wohngebiet Schaddeler Dreieck“, den Zaun als filigranen Metallzaun auszuführen, für das Grundstück in Großbothen, Wilhelm-Ostwald-Str. 37 zugestimmt wird. Im Bebauungsplan-Gebiet wurde die Grundstückseinfriedung mit Hecken oder Holzzäunen festgelegt. Der bereits eingebaute anthrazitfarbene Metall-Zaun fügt sich in die Umgebung ein und ist städtebaulich vertretbar.
- Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Großbothener Straße"
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Großbothener Straße 15 in Großbardau folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Großbothener Straße“: Überschreitung der Baugrenze sowie der Garagen-/Stellplatzfläche für die Errichtung eines Carports. Der Bauherr beabsichtigt, einen Carport mit Flachdach auf dem Grundstück Großbothener Straße 15 zu errichten. Der Carport soll eine Grundfläche von 42 m² besitzen und an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die nachbarliche Zustimmung zur Grenzbebauung liegt vor.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Großbothener Straße 13 in Großbardau folgende nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: Bebauung außerhalb der überbaubaren Fläche mit einem Schuppen/ einer Gartenlaube. Die Grundstückseigentümer F haben das Grundstück Großbothener Straße 13 samt Haus und bereits errichtetem Schuppen im Jahr 2004 von den damaligen Bauherren erworben. Der Schuppen, welcher Gegenstand der Beschlussvorlage ist, steht an der südwestlichen Grundstücksgrenze und hat eine Fläche von 8,6 m². Die Grundstückseigentümer führen auf, dass der Standort des Schuppens optimal ist. Aus städtebaulicher Sicht wird dem Antrag zugestimmt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Großbothener Straße 13 in Großbardau folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Großbothener Straße“: Abweichung vom Zufahrtsgebot und daraus folgende Abweichung von der Garagen-/Stellplatzfläche. Die Grundstückseigentümer nutzen derzeit die Fläche südlich ihres Wohnhauses als Stellplatz für ihren Wohnwagen zusätzlich zu der Garage auf der nördlichen Seite des Wohnhauses.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Nimbschener Straße“
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für die Grundstücke Am Sandberg 37 und 39 in Großbardau folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nimbschener Straße“: Errichtung von vier Flachdachgauben. Die Festsetzungen für den betreffenden Bereich) legen ausschließlich Walmdächer mit einer Dachneigung von 25°-35° fest. Der Bauherr beabsichtigt, auf den Grundstücken Am Sandberg 37 und 39 ein Zweifamilienhaus zu errichten. Das Haus soll im Bungalowstil mit ausgebautem Dachgeschoss ausgeführt werden. Es sollen vier Flachdachgauben errichtet werden. Die Dachneigung des Haupthauses beträgt 35°, die der Gauben max. 5°. Alle Abstände und Größenvorgaben werden entsprechend dem Bebauungsplan eingehalten. Lediglich für die Form der Gauben wird ein Antrag auf Befreiung gestellt.
- Bauantrag zum Anbau vier Doppel- und Einzelbalkonanlagen an ein vorhandenes Wohngebäude sowie die Errichtung eines Fahrradschuppens in der Bonhoefferstraße 6 – 14
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Anbau vier Doppel- und Einzel-balkonanlagen an ein vorhandenes Wohngebäude, Errichtung Fahrradschuppen in der Bonhoefferstraße 6 - 14 zu. Die Stadtverwaltung Grimma ist durch das Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihre Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen und zur gesicherten Erschließung des o.g. Bauvorhabens abzugeben.
Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 569.415,00 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus städtebaulicher Sicht keine Einwände. Die geplante Fassadengestaltung und der Fahrradschuppen wurden z.B. am Westring 34 - 48 bereits umgesetzt.
- Bauantrag zum Neubau Hyundai Autohaus mit PKW-Stellplätzen, Photovoltaik- und Werbeanlage in den Gerichtswiesen 33
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Neubau Hyundai Autohaus mit PKW-Stellplätzen, Photovoltaik- und Werbeanlage in den Gerichtswiesen 33 zu. Für das Grundstück werden folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beschlossen: unbegrüntes Flachdach, äußere Fassadengestaltung mit Sandwichfassadenplatten (Metallblech Oberfläche, pulverbeschichtet), Verzicht auf Fassadenbegrünung. Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 720.000,00 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden. Um dem Wunsch und den Forderungen nach energieeffizientem, regenerativem Bauen nachzukommen, beabsichtigt die Bauherrin das Errichten einer PV-Anlage zur Eigennutzung auf dem Flachdach. Dies ist mit der Ausführung eines Gründaches nicht vereinbar (Unbegrüntes Flachdach). Der Autohersteller hat klare Vorgaben hinsichtlich der äußeren Gestaltung seiner Vertrags-Autohäuser. Diese Corporate Identity bewirkt eine landesweite Wiedererkennung der Markung und ist nicht veränderbar.
Putzfassaden sind hierbei nicht umsetzbar. Da sich die Hauptansichtsseite als Glasfassade präsentiert und nur die abgewandten Fassaden vom Sandwich bestimmt sind, halten wir diese Abweichung für städtebaulich vertretbar (Äußere Fassadengestaltung mit Sandwichfassadenplatten). Eine Fassadenbegrünung ist hierbei nicht enthalten. Diese würde dazu führen, Fassadenteile zu verdecken, die jedoch wahrgenommen und erkannt werden sollen (Verzicht auf Fassadenbegrünung). Als Kompensation (Unbegrüntes Flachdach und Verzicht auf Fassadenbegrünung) beabsichtigt die Bauherrin ca. 200 m² mehr zu begrünen, als gem. B-Plan gefordert.
- Veräußerung einer Teilfläche Am Dorfteich in Kleinbardau
Der Technische Ausschuss beschließt den Verkauf einer Teilfläche der Grundstücke Nahe Am Dorfteich in Kleinbardau mit einer Größe von ca. 272 qm zu einem Kaufpreis von 5.440 Euro.
Der Erwerber möchte die Grundstücksteilflächen im Rahmen einer Grundstücks-komplettierung erwerben. Eine Ausschreibung macht sich aufgrund der Flächenlage nicht erforderlich. Der Bodenrichtwert gemäß Bodenrichtwertkarte beträgt 20 €/qm und wird auch geboten. Die Kosten für Vermessung und Kaufvertrag trägt der Erwerber.