- Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Döben am Sportplatz
Es informierte Simone Kluge, stellvertretende Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage nicht zu.
Die Bauherren möchten am südwestlichen Ortseingang von Döben ein Einfamilienhaus im atypischen Baustil umsetzten. Die Kubatur des Baukörpers umfasst zwei Geschosse mit einem Dachausbau in Form eines Satteldaches von 25 Grad Neigung sowie der Implementierung von fünf Dachflächenfenstern und der Errichtung einer Solaranlage auf der südwestlichen Dachhaut. Das Vorhaben fügt sich nach städtebaulicher Einschätzung in Art und Maß, jedoch nicht in der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Zudem beeinträchtigt das Bauvorhaben das Ortsbild, da sich das Grundstück direkt am Ortseingang befindet. Die räumlich-gestalterische Typik der vorhandenen Bebauung wird beeinträchtigt. Der Ortsteil Döben unterliegt einer Gestaltungssatzung. Der signifikante Dorfcharakter soll weiter gewahrt werden. Eine harmonische Einfügung in die Gebietskulisse ist aus städtebaulicher Sicht nicht gegeben.
- Beschluss zum Antrag auf Befreiung im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung Einfamilienwohnhaus in Fertigbauweise mit Carport in Dürrweitzschen, Kirchweg 4
Es informierte Simone Kluge, stellvertretende Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, dass dem Antrag auf Befreiungen vom „Bebauungsplan Dürrweitzschen Eigenheimstandort“ zugestimmt wird.
Die Eigentümer des Grundstückes Kirschweg 4 möchten ein Einfamilienwohnhaus in Fertigteilbauweise mit Carport errichten. Vor Einreichung des Bauantrages bzw. Antrag in der Genehmigungsfreistellung stellen die Bauherren den Antrag auf Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Abweichungen sind eine Dachneigung von 38 Grad, Dachfarbe anthrazit, zwei Vollgeschosse, Außenwandhöhe von 5,50 m, Carport mit Flachdach. Laut Bebauungsplan soll das rote Dach auf dem eingeschossigen Haus eine Dachneigung von 45 Grad haben Zudem sind nur Garage mit Satteldach vorgesehen. Die geplante Dachneigung und die geplante Kniestockerhöhung führen zur höheren Vollgeschossigkeit. Dies ist notwendig, um die uneingeschränkte Nutzung des Dachgeschosses ohne einen überdimensionierten Spitzboden zu ermöglichen. Diese Planung zielt auf eine wirtschaftliche und ökonomische Bauweise ab. Auch die Errichtung des Carports ist ressourcen- und kostensparender als die Ausführung einer Garage mit Satteldach, um den gleichen Nutzen zu erzielen. Ohne die Zulassung aller beantragten Befreiungen wäre die Errichtung des geplanten Bauvorhabens nur mit unverhältnismäßig großem wirtschaftlichem Aufwand, einer größeren Grundfläche und einem höheren Versiegelungsgrad möglich. Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind geringfügig. Das geplante Einfamilienhaus fügt sich in das Gebiet ein. Aus städtebaulicher Sicht sind die Befreiungen vertretbar.