Berufung der Wehrleitung der Feuerwehr Grimma
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat bestellte Herrn Michael Hennig zum kommissarischen Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Grimma, Herr Max Richter zum 1. Stellvertreter und Herrn Mirko Claus zum 2. Stellvertreter.
In einer Mitteilung vom 30.05.2022 bat der Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Grimma, Herr Jan Tischer, um Beurlaubung vom Amt des Wehrleiters aus gesundheitlichen Gründen. Nach einem Gespräch mit dem Wehrleiter hat der Oberbürgermeister Herrn Michael Hennig mit der kommissarischen Wehrleitung der Feuerwehr Grimma sowie Herrn Max Richter als 1. Stellvertreter und Herrn Mirko Claus als 2. Stellvertreter beauftragt.
Um Neuwahlen im Herbst in Ruhe vorbereiten zu können, ist es notwendig, mit Zustimmung des Stadtrates eine Bestellung der Wehrleitung vorzunehmen.
Verwaltungsausschuss des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
1
Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates Grimma mit sofortiger Wirkung.
2.
Der Stadtrat Grimma bestellte den Verwaltungsausschuss nach Anlage 1 zur Beschlussvorlage gemäß den Regelungen des § 42 SächsGemO neu.
Besetzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates Grimma, Einigungsvorschlag für SR- Sitzung am 30.06.2022:
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion |
Herr Andreas Wittig |
Herr Hans-Jörg Dossin |
BfG/ASL |
Herr Steffen Kretschmar |
Herr Karsten Schrempel |
BfG/ASL |
Herr Marco Neumann |
Frau Ute Kniesche |
FW |
Herr Johannes Heine |
Frau Ute Finsterbusch |
FW |
Herr Prof. Dr. Roy Fritzsche |
Herr Richard Schicketanz |
FW |
Herr Frank Linke |
Herr Thomas Glaser |
CDU/SPD |
Herr Uwe Krah |
Herr Helmut De Vecchis |
AfD |
Sozialausschuss des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
1.
Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Sozialausschusses des Stadtrates Grimma mit sofortiger Wirkung.
2.
Der Stadtrat Grimma bestellte den Sozialausschuss des Stadtrates Grimma gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage nach den Regelungen des § 43 i.V. mit § 42 SächsGemO neu.
Besetzung des Sozialausschusses Stadtrates Grimma, Einigungsvorschlag für SR-Sitzung am 30.06.2022:
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion |
Frau Ramona Müller |
Frau Hannelore Blasko |
BfG/ASL |
Herr Hanspeter Weis |
Frau Ina Elfert |
BfG/ASL |
Frau Ute Kniesche |
Herr Torsten Schönewerk |
FW |
Herr Torsten Merres |
Herr Marco Neumann |
FW |
Frau Ute Finsterbusch |
Herr Renè Stephan |
FW |
Herr Uwe Engel |
Frau Verena Mannschatz |
CDU/SPD |
Herr Heiko Mätzold |
Herr Maximilian Schöpe |
DIE LINKE |
Herr Uwe Krah |
Herr Sven Großer |
AfD |
Herr Steffen Pollow |
Herr Helmut De Vecchis |
AfD |
Vorstand Stiftung St. Georgenhospital
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat Grimma beschloss, den Stadtrat Herrn Andreas Wittig (BfG/ASL) als Vorstandmitglied des Stiftung St. Georgenhospital zu bestellen.
LEADER-Entwicklungsstrategie 2023-2027 für die Region "Leipziger Muldenland"
Es informierte Jörg Böttger, Leiter Tiefbauamt.
Die Stadt legitimiert die Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V., die LEADER-Entwicklungsstrategie 2023 – 2027 für die Region „Leipziger Muldenland“ umzusetzen.
LEADER-Entwicklungsstrategie für die Region "Sächsisches Zweistromland-Ostelbien"
Es informierte Jörg Böttger, Leiter Tiefbauamt.
Die Stadt legitimiert die Lokale Aktionsgruppe „Sächsisches Zweistromland-Ostelbien“, die LEADER-Entwicklungsstrategie 2023 – 2027 für die Region „Sächsisches Zweistromland-Ostelbien“ umzusetzen.
Vergabe von Bauleistungen
Baumaßnahme: Ersatzneubau von Trinkwasserleitungen
sowie Fahrbahnerneuerung Florian-Geyer-Siedlung in
04668 Grimma OT Mutzschen
Vergabenummer: 2022-14-0005
Es informierte Jörg Böttger, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen für die Auftragssumme in Höhe von 214.231,85 € brutto an die Firma Wilhelm & Co. Straßen- und Wegebau GmbH.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine gemeinsame Ausschreibung mit der Kommunalen Wasserwerke Grimma-Geithain GmbH. Die Auftragssumme von insgesamt 407.688,86 € brutto wird entsprechend der Ausschreibung jeweils separat beauftragt.
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Anschaffung und Errichtung von Sirenen in Kössern, Döben und Kleinbothen
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Auszahlungen zur Anschaffung und Errichtung von Sirenen in Kössern, Döben und Kleinbothen.
Die Finanzierung erfolgt aus einer Sonderprojektförderung des Bundes in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 52.050,00 € und Eigenmitteln in Höhe von 7.037,82 € aus der Maßnahme IT-Technik Katastrophenschutz Feuerwehr Grimma.
Baubeschluss
Errichtung Abwasserpumpstation
Sportplatz Hohnstädt
Seumeparkweg 1, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung die Errichtung einer Abwasserpumpstation.
Durch den Versorgungsverband Grimma-Geithain wurde die Stadt Grimma als Eigentümer der Liegenschaft aufgefordert, für das auf dem Sportplatz anfallende Abwasser eine Abwasserbehandlung gemäß den geltenden Vorschriften zu errichten.
Um die technischen Anschlussbedingungen für eine Einleitung des anfallenden Abwassers in die öffentlichen Abwasseranlagen des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain zu erfüllen, ist die Errichtung einer Abwasserpumpstation (Hebeanlage) mit einer rechnerischen Kapazität von 26 EW als Ersatzneubau für die vorhandene Anlage geplant.
Am Standort des Sportplatzes Hohnstädt ist aktuell eine alte, baufällige Mehrkammerklärgrube vorhanden. Der Zustand des Behälters ist aufgrund
fortgeschrittener Betonkorrosion nicht als betriebssicher einzuschätzen. Die Abdeckung des Behälters ist einsturzgefährdet, so dass der Behälterstandort zwischenzeitlich durch Bauzäune gesichert wird.
In die Klärgrube wird das anfallende Schmutzwasser der Sportplatzgebäude eingeleitet.
Das auf dem Sportplatz anfallende Regenwasser wird in einem über das Sportplatzgelände führenden Kanal gefasst und in den südlich gelegenen
Grünanlagen zur Versickerung verbracht. Das Schmutzwasser soll über eine Pumpstation in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Die Entsorgungsleitungen für Schmutz- und Regenwasser im Vorfeld der Pumpstation sollen im Bestand erhalten bleiben.
Geplant ist die Anbindung der neuen Hebeanlage. Es ist beabsichtigt für die Maßnahme über die Sportförderrichtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums des Inneren Fördermittel zu beantragen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie betragen bis zu 50 Prozent der Zuwendungsfähigen Ausgaben.
Baubeschluss
Einbau von Lüftungsanlagen
Grundschule "Bücherwurm" Grimma West
Vorwerkstraße 34, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des vorgelegten Lüftungskonzeptes den Einbau von Lüftungsanlagen in der Grundschule „Bücherwurm“.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte am 01.09.2021 die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen und Zu-/ Abluftventilatoren.
Nach interner Prüfung und Abwägung erfolgte für die Grundschule Grimma West die Herstellung der Fördermittelantragslage am 21.12.2021 für den Einbau von stationären Anlagen zur Lüftung in Klassenräumen. Die Ausweisung der Finanzierung im Haushaltplan erfolgt nur im Fall der Bewilligung der Zuwendung.
Mit Bescheid vom 11.04.2022 wurden die Mittel in Höhe von 320.000 Euro bewilligt. Die Maßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000 Euro bestätigt. Im Zuwendungsbescheid ist der Bewilligungszeitraum auf den 14.04.2023 begrenzt.
Der enge Realisierungszeitraum unter Beachtung des Einbauortes, einer in Nutzung befindlichen Grundschule und dem sich daraus ergebenden Umstand der notwendigen Bauzeitfenster in den Schulferien, bedingt hier sofortiges Handeln.
Baubeschluss
Neubau Feuerwehr OT Kössern
Förstgener Straße 20 - Flurstück 393/2, 393/1 und 392/2
04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung den Neubau einer Feuerwehr in Kössern.
Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes ist für die Bedarfsdeckung des Brandschutzes ein Feuerwehrstandort im Bereich Kössern ausgewiesen. Mit dem Kauf der Flurstücke 393/2, 393/1 der Gemarkung Kössern im Jahr 2011 wurde die Option für die Entwicklung des Standortes geschaffen. In den Folgejahren wurden 3 weitere Standorte hinsichtlich der möglichen Überbaubarkeit untersucht.
In Abstimmung mit dem Fachämtern Ordnungsamt, Stadtentwicklungsamt und Bauordnungsamt des Landkreises wurde die Standortentscheidung gesetzt. Im Rahmen einer Facharbeit wurde die vorhandene bauliche Hülle (ehemalige Kaufhalle) hinsichtlich einer möglichen Sanierung des Bestandes mit entsprechender Erweiterung untersucht. Im Ergebnis konnte die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung nicht nachgewiesen werden und die Planungsleistung für den Neubau des Gerätehauses für 2 Stellplätze wurde im Februar 2021 durch den Technischen Ausschuss (TA 387/2021) an das Planungsbüro IB Klemm & Hensen GmbH vergeben.
Im Rahmen der Bearbeitung der Planung in den Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Voruntersuchung wurde durch die Büros INP und Klemm & Hensen im Technischen Ausschuss am 07.02.2022 die Grundrisslösung und die lagemäßige Einordnung des Gebäudes vorgeschlagen und nach Abwägung die Vorzugsvariante des Einsatzes einer Luft-Wasser Wärmepumpe zur Wärmeversorgung des Gebäudes für die weitere Planung empfohlen.
Am 26.04.2022 erfolgte die Vorstellung der Varianten zur Fassadengestaltung in einem gemeinsamen Termin mit der Wehrleitung, dem Ordnungsamt und dem Stadtentwicklungsamt. Im Anschluss an den Termin wurde die Fassadenvariante 5.1.2, HPL-Fassade vertikal, mit unregelmäßiger Teilung für die weitere Planung freigegeben.
Die Festlegung zur Farbgebung erfolgte noch nicht. Hierzu wird mit entsprechenden Mustervorlagen zu allen Bauteilen und Oberflächen nach Vorlage der Ausführungsplanung eine Abstimmung erfolgen.
Verkauf des Grundstücks der Gemarkung Schmorditz, Teil von Flurstück 140/4 und der Gemarkung Schmorditz, Flurstück 17, nahe Schmorditz 9b
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Gemarkung Schmorditz, Teil von Flurstück 140/4 und Gemarkung Schmorditz, Flurstück 17, Nahe Schmorditz 9b mit einer Fläche von ca. 2.440 qm zu. Der Kaufpreis beträgt 15.100 Euro.
Verkauf des Grundstück Hengstbergstraße, Gemarkung Hohnstädt, Teil von Flurstück 150/4 und Teil von Flurstück 149/53
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstücks Hengstbergstraße, Gemarkung Hohnstädt, Flurstück 150/4 mit einer Fläche von ca. 258 qm und Teil von Flurstück 149/53 mit einer Fläche von ca. 2.171 qm zu einem Kaufpreis von insgesamt 170.030,00 € (2.429 qm).
Einer Vorwegbelastung in Höhe von 1.500.000 € zuzüglich Zinsen und Nebenkosten wird gemäß § 83 Satz 1 SächsGemO zugestimmt und beschlossen.
Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für die Rückzahlung von Fördermitteln
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (SEP) – Programmjahr 2003 i. H. v. 45.530,58 EUR.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Bestand der liquiden Mittel der Stadt Grimma.
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander im Abwägungsprotokoll vom 10.05.2021 (siehe Anlage) formulierten Beschlussvorschläge vom Bebauungsplan Nr. 102 "Fischerlebniswelt Göttwitz"
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat Grimma hat die im Abwägungsprotokoll vom 10.05.2022, welches in die Dokumente Abwägungsvorschläge (Teil 1) und Abwägungsvorschläge (Teil 2) unterteilt wurde, die eingereichten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 „Fischerlebniswelt Göttwitz“ geprüft.
Er nahm die Abwägung vor und beschloss die in dem Abwägungsprotokoll vom 10.05.2022 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung
Satzungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 102 "Fischerlebniswelt Göttwitz" i. d. F. vom 10.05.2022 als Satzung
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat Grimma beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Folge des Abwägungsbeschlusses den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 102 „Fischerlebniswelt Göttwitz“ der Stadt Grimma in der Fassung vom 10.05.2022, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Die Begründung wurde gebilligt.