- Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Feuerwehr Leipnitz
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl des Kameraden Torsten Hammer zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Leipnitz zu.
- Vergabe von Hausmeisterdienstleistungen für die Objekte: Grundschule Nerchau, Hort Nerchau, Kita "Gans schön Fit" Nerchau, Turnhalle Nerchau und Kita "Abenteuerland" Fremdiswalde
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe für die Hausmeistertätigkeiten für die Objekte: Grundschule Nerchau, Beamtenschulstr. 1, 04668 Grimma OT Nerchau Hort „Gans schön Fit“ Nerchau, Wiesental 3, 04668 Grimma OT Nerchau Integrative Kindereinrichtung „Gans schön Fit“ Nerchau, Jahnstraße 12, 04668 Grimma OT Nerchau Integrative Kindereinrichtung „Abenteuerland“ Fremdiswalde, Fremdiswalde 104, 04668 Grimma OT Fremdiswalde sowie Turnhalle Nerchau, Hugo-Koch-Straße 5, 04668 Grimma OT Nerchau zum 1. Juli 2023 zunächst befristet auf zwei Jahre an die Firma a+ GmbH Abbruch+Schadstoffsanierung+Rückbau, Werkstraße 3, 04564 Böhlen.
- Konzessionsvertrag Strom
Es informierte Kerstin Ulbricht.
Der Stadtrat Grimma erteilte dem Abschluss des Konzessionsvertrages Strom für die Ortschaften Großbardau, Nerchau, Mutzschen, Großbothen und den Ortschaften der ehemaligen Gemeinde Thümmlitzwalde seine Zustimmung.
- Aufhebung Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb "Breitband Grimma"
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Beschlusses SR 03.23 – V 1101
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Leipzig fehlte die Satzung zum Wirtschaftsplan.
- Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb "Breitband Grimma"
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat beschloss den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes „Breitband Grimma“.
Gemäß § 16 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung ist der Wirtschaftsplan von Eigenbetrieben durch den Stadtrat zu beschließen. Darüber hinaus ist nach § 95a Abs. 4 SächsGemO eine Feststellungssatzung zum Wirtschaftsplan zu erstellen und zu beschließen. Das wurde in der Beschlussvorlage vom 02.03.2023 versäumt und so soll dieser formale Fehler mit diesem erneuten Beschluss geheilt werden. In diesem Zuge wurde im Liquiditätsplan der negative Anfangsbestand des Bankensaldos in die Auszahlungen für TiefbauLeistungen umgruppiert und die Liquiditätshilfe der Stadt eingearbeitet. Das führt zu keinen Veränderungen in der Gesamtdarstellung. In dem Vorbericht zum Wirtschaftsplan werden der Erfolgsplan mit Finanzplan und der Liquiditätsplan mit Finanzplan erläutert.
- Baubeschluss zur Errichtung Kinder-Campus-Mutzschen Dr.-Robert-Koch-Straße 6, 04668 Grimma Errichtung Kindertagesstätte Errichtung Grundschule Errichtung Hort
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Neubau des Kinder-Campus-Mutzschen.
Mit Bereitstellung der Haushaltmittel ab dem Jahr 2020 begannen die Ausschreibungen für die Planungsleistungen und in Fortsetzung die entsprechende Beauftragung der Architekten und Fachplaner.
Auf Grundlage der HOAI erfolgte die Erbringung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3, sodass die Kostenberechnung als Beantragungsgrundlage der Fördermittel vorliegt.
Bestandserfassung: Am Standort Mutzschen in 04668 Grimma, Obere Hauptstraße 35, betreibt die Stadt Grimma die integrative Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ in städtischer Trägerschaft. Das Gebäude weist einen erheblichen Sanierungsrückstand auf. Eine wirtschaftliche Sanierung kann unter laufendem Betrieb des Hauses nicht erfolgen. Auf dem Grundstück Dr.-Robert-Koch-Straße 6 in 04668 Grimma befindet sich das Gebäude der ehemaligen Polytechnischen Oberschule, in welchem heute die einzügige Grundschule und der Hort betrieben werden. Der Speiseraum und die Ausgabeküche befinden sich in einem Nebengebäude der Schule. Sowohl die Schule als auch das Nebengebäude wurden in den 1960er Jahren errichtet. Seither sind keine wesentlichen Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Im Rahmen der Standortuntersuchung wurde ein Zielplanung erarbeitet, welche nach Abstimmung mit dem SSK und den Nutzern am 08.04.2021 im OR Mutzschen vorgestellt wurde. Diese Planung ist Grundlage für den Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz und damit Voraussetzung für die weitere Arbeit. Es wurde festgelegt, dass im ersten Bauabschnitt die Kindertagesstätte zu errichten ist. Der Betrieb der Schule ist über die Gesamtbauzeit zu gewährleisten Planung Der Kindercampus Mutzschen besteht aus: Kindertagesstätte: 150 Kinder gesamt, davon 50 Kinder im Alter von 0-3 Jahre und 100 Kinder im Alter von 3 Jahren - bis Schuleingang Schule: 120 Schüler 1. Bis 4. Klasse Hort: 120 Schüler Die notwendigen Flächenbedarfe sind in die Planung eingeflossen. Standortspezifische Anforderungen wurden entsprechend berücksichtigt. Die Gebäude werden eingeschossig in Holzrahmenbauweise auf der Stahlbetonbodenplatte errichtet. Alle Gebäude werden konsequent mittels Rasterordnung entwickelt um die wirtschaftliche bauliche Realisierung zu gewährleisten (Reduzierung des preisintensiven Konstruktionsholzes, Minimieren, Verschnitt). Das natürliche Baumaterial gewährleistet schlanke Wandaufbauten mit optimaler Dämmung mit kürzerer Bauzeit und ein gesundes angenehmes Raumklima. Den oberen Raumabschluss des Mehrzweckgebäudes bildet eine Stahlbetondecke mit Satteldach. Die anderen Gebäudeteile erhalten eine Holzdachdecke und werden als Flachdachkonstruktion ausgebildet. Die Versorgung mit Wärme wird über Luft -Wasser- Wärmepumpen erfolgen. Das Konzept berücksichtigt die abschnittsweise Realisierung. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrische Speicher und Durchlauferhitzer. In der Küche wird eine Frischwasserstation vorgesehen. Die Aufenthaltsbereiche der Kinder erhalten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Das Gebäude wird mittels LED nach VDE ausgeleuchtet, besitzt eine Blitzschutzanlage, eine Brandmeldeanlage, eine Sprachalarmanlage, eine Einbruchmeldeanlage und ein Notfall- und Gefahrenreaktionssystem (Amokalarm). Auf dem Dach des Schulgebäudes wird eine 31 kWp PV – Anlage aufgeständert. Dies entspricht 84 Modulen zu je 375 Wp. Die Dimensionierung geht von dem Nutzungsfall Eigenversorgung der Wärmeerzeugungsanlagen in den Übergangsmonaten aus. Weitere Abnehmer wurden nicht berücksichtigt. Auf Grundlage des erarbeiteten Themenkonzeptes wurde ein Gestaltungs- und Farbkonzept entwickelt und den Nutzern vorgestellt. Im Rahmen der Freianlagenplanung wurde zur höhenmäßigen Einordnung des Gebäudekomplexes Stützmauern erforderlich, um die barrierefreie Erschließung gewährleisten zu können. Zur Baufreimachung sind umfangreiche Baumfällungen erforderlich und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen in Planung. Die verkehrstechnische Erschließung des Campus macht eine Änderung im Straßenkörper der Dr. Robert-Koch-Straße erforderlich. Es erfolgt eine zentrale Anfahrt. Die Bemessung der Stellplätze erfolgt nach Sächsischer Bauordnung und berücksichtigt darüber hinaus die speziellen Anforderungen beim Bringen und Holen der Kinder. Es werden 2 Zisternen errichtet, deren Wasser zur Gartenbewässerung eingesetzt werden soll. Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind Bestandteil der Planung und als Freispiegelleitungen ausgeführt (EW). Jede Einrichtung erhält abgegrenzte Außenspielbereiche. Das Gesamtgelände wird eingefriedet. Ausführungszeit: 2023 bis 2027 Im 1. Bauabschnitt soll der Kindergarten errichtet werden. Dafür muss das eingeschossige Nebengebäude beseitigt werden um Baufreiheit zu schaffen. Der Kindergarten kann unabhängig vom Schulbetrieb errichtet werden. Im 2. Bauabschnitt wird der Neubau für das eingeschossige Schulgebäude mit seinen Allgemeinen und Fachunterrichtsräumen, sowie dem Verwaltungstrakt für die Schulleitung und Lehrer errichtet. Nach Fertigstellung der Schule kann der Schulbetrieb vom Altbau in den Neubau umziehen. Die Hortbetreuung am Nachmittag muss in dieser Zeit in Doppelnutzung in den Klassenräumen stattfinden. Die bestehenden Freianlagen für die Schule/den Hort werden weiterhin genutzt. Im 3. Bauabschnitt wird das vorhandene dreigeschossige Schulgebäude abgebrochen, um Platz für den Hortneubau zu schaffen. In diesem Abschnitt werden die Horträume und die entsprechenden Personalräume sowie der Gemeinschaftsbereich errichtet. Letzterer enthält die GTA-Räume, welche für Schule, Hort und Kindergarten das Sportangebot und die Bibliothek/Lese-Ecke bereitstellen. Des Weiteren wird an dieser Stelle ein großer Speise- und Mehrzweckraum errichtet. Als letzte Baumaßnahme werden die Außenanlagen hergerichtet. Der Schulhof verbleibt an der bestehenden Stelle, erhält aber seinen finalen Ausbauzustand.
Die Investitionsmaßnahme ist im Haushaltplan 2020 aufgenommen. Für den Schulbau erfolgte die Fördermittelbeantragung im Programm Schulinfrastrukturverordnung – SchulInfraVO mit Antrag vom 30.08.2022 bei der SAB. Weitere Mittel für den Schulbau wurden mit Projektanmeldung im Programm FöriGanzInvest am 30.11.2022 beim LK Leipzig, Jugendamt angemeldet. Für den Bau der Kita wurden Mittel bei der KfW für nachhaltiges Bauen beantragt. Hier wurden bereits Zuschüsse in Höhe von 589.420 Euro bewilligt. Die Aufnahme der Kostenberechnung in den aktuellen Haushaltplan ist erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 "Nahversorger Hohnstädt Wasserturmstraße"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 „Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße“ mit der Begründung in der Fassung vom 26.01.2023 wurde gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, für das in der Anlage umgrenzte Gebiet, nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB ein. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlagezeitraum zu bestimmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Offenlage zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Die Fristo Getränkemarkt GmbH plant eine Erweiterung des bestehenden Getränkemarktes. Um Baurecht für dieses Vorhaben zu schaffen, ist es erforderlich, den rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 zu ändern. Mit Datum vom 26.01.2023 liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans einschließlich seiner Begründung vor. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen, § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen. Nach dem Billigungsbeschluss zum Entwurf und zur Beteiligung folgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebeten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen, der Zeitraum der Beteiligung wird durch die Verwaltung bestimmt.
- Erschließungsvertrag nach § 11 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 3. Abschnitt"
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss den Abschluss des Erschließungsvertrages mit der WEP-CSM-Entwicklungs-GmbH u. Co. KG, Straße der Freundschaft 17, 06686 Lützen (Erschließungsträger), welcher die Erschließung im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A14, 3. Abschnitt“ nach § 11 BauGB regelt.
Der Erschließungsträger beabsichtigt, die Flächen städtebaulich auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A14, 3. Abschnitt“ zu entwickeln und vollständig zu erschließen. Die Stadt überträgt nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließung des Plangebietes auf den Erschließungsträger. Als Grundlage für die Erschließungsleistungen fertigt der Erschließungsträger eine entsprechende Planung an und stimmt diese mit dem Tiefbauamt der Stadt Grimma ab. Der Erschließungsträger verpflichtet sich auf der Grundlage der Erschließungsplanung zur Herstellung der Erschließungsanlagen, zur Parzellierung der einzelnen Grundstücke, deren Vermessung sowie Vermarkung. Die Stadt verpflichtet sich, die Erschließungsanlagen bei Vorliegen der in § 9 des Vertrages genannten Voraussetzungen in ihr Eigentum, ihre Unterhaltung und in die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Leitungsgebundene Erschließungsanlagen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
- Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt" der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma hat die im Abwägungsprotokoll vom 07.03.2023 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 3. Abschnitt“ geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll vom 07.03.2023 formulierten Entscheidungen und die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt" der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 3. Abschnitt“ in der Fassung vom 27.04.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.
Die Ergebnisse der Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Nach dem Satzungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.