- Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Feuerwehr Kössern
Es informierte Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Conny König zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Kössern zu. Am 7.9.2018 fand die gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt.
- Nachbesetzung des Beirates der Stiftung "St. Georgenhospital"
Es informierte Sandra Rückert, Justiziarin.
Der Stadtrat bestellte Herrn Jens Ranft, Leiter des Jugendamtes des Landkreises Leipzig, als Mitglied in den Beirat (Stiftungsrat) der Stiftung „St. Georgenhospital“. In der Satzung der Stiftung „St. Georgenhospital“ ist geregelt, dass der Stiftungsrat (Beirat) aus fünf natürlichen Personen besteht: dem Sozialamtsleiter/in der Stadt Grimma kraft Amtes, einem Vertreter der evangelischen Kirche, einem Vertreter der katholischen Kirche und zwei weitere Personen, die nicht dem Stadtrat und Vorstand angehören, aber vom Stadtrat zu bestellen sind.
- Jahresrechnung 2013
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat stellte die Jahresrechnung der Großen Kreisstadt Grimma der Sächsischen Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2013 fest. Die Jahresrechnung 2013 wurde gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Grimma geprüft.
- Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau von zehn Spielplätzen
Es informierte Dirk Hamann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Neubau beziehungsweise die Sanierung von Spielplätzen in den Ortsteilen Golzern, Kössern, Leipnitz, Kleinbardau, Schkortitz, Böhlen, Großbardau, Zschoppach und Fremdiswalde. Neun Spielplätze befinden sich im LEADER-Gebiet Leipziger Muldenland. Die Gesamtkosten für die neun Spielplätze belaufen sich auf 217.300 Euro. Aus LEADER-Fördermitteln werden 173.840 Euro (80 %) erwartet. Die restlichen Kosten in Höhe von 43.460 Euro sollen aus Zuweisungen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes (Kommunal-Pauschale) fließen. Der zehnte Spielplatz in Roda befindet sich im LEADER-Gebiet Zweistromland. Hier wird mit Gesamtkosten in Höhe von 18.300 Euro gerechnet. Die Förderung aus dem EU-Topf (LEADER) beträgt 13.725 Euro (75%). Die restlichen 4.575 Euro sollen aus der Kommunal-Pauschale des Freistaates fließen.
Im Gemeindegebiet müssen Spielplätze auf Grund ihres Zustandes und der damit verbundenen Sicherheitsbedenken zurückgebaut werden. Für Ersatz von Spielanlagen oder Neubauten fehlten bislang die Eigenmittel im Haushalt. Durch LEADER besteht die Möglichkeit Vorhaben im ländlichen Raum mit Erhalt von Fördermitteln durchzuführen. Die restlichen benötigten Eigenmittel sollen aus der pauschalen Zuweisung des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes des Freistaates Sachsen finanziert werden. Diese beträgt im aktuellen Haushaltsjahr 70.000 Euro, wovon 48.035 Euro für die zehn Spielplätze genutzt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Sven Reuter „frei räume“ und in Gesprächen mit den entsprechenden Ortschaftsräten wurden gewisse standardisierte Spielplätze erarbeitet, vorgestellt und die Kosten dafür geschätzt.
- Skateranlage am Dornaer Weg
Es informierte Dirk Hamann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von mindestens 20.400 Euro, maximal bis zum tatsächlichen Rechnungsbetrag in Höhe von 24.084,15 Euro für die Asphaltierung einer Fläche für die Skateranlage am Dornaer Weg. Diese überplanmäßigen Mittel werden finanziert durch pauschale Zuweisungen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes (Kommunal-Pauschale).
In der Weingartener Straße in Grimma befand sich im so genannten „Teletubbiesland“ eine Skateranlage. Diese wurde in der regelmäßigen Prüfung aller Spielplätze als in einem sehr schlechten Zustand eingestuft und musste daher demontiert werden. Nach Überlegungen der Stadt im Dialog mit dem „Dorf der Jugend“ wurde eine Sanierung der Anlage als nicht sinnvoll erachtet. Der dortige Bereich liegt abseits der Öffentlichkeit, so dass in der Vergangenheit viele Schäden durch Vandalismus zu verzeichnen waren. Dies würde sich bei einer Sanierung auch zukünftig nicht ändern. Aus diesem Grund ist in Absprache mit dem Verein „Dorf der Jugend“ auf dem Gelände des Dornaer Wegs eine Fläche durch die Firma Wilhelm & Co. Straßen- und Wegebau GmbH asphaltiert worden. Die Geräte der Skateranlage werden durch den Verein instandgesetzt und nach Prüfung auf der Asphaltfläche platziert. Die dortigen Gegebenheiten stehen unter Beobachtung des Vereins, so dass Vandalismusschäden im Vergleich zum vorherigen Platz fast auszuschließen sind.
Die Kosten für die Asphaltierung betragen 24.084,15 Euro und wurden aus dem Gesamtbudget des Tiefbauamtes vorfinanziert. Nun sollen diese Kosten in Höhe von 20.400 Euro von den pauschalen Zuweisungen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes finanziert werden.
Die Höhe der zu beschließenden Mittelbereitstellung gilt vorbehaltlich der Abrechnung zuvor genannter Maßnahmen, die ebenfalls aus den pauschalen Zuweisungen finanziert werden.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung „Abwasserbeseitigung/Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände“
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Zuschüsse an den Versorgungsverband Grimma-Geithain in Höhe von 70.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Schulen, Soziales und Kultur.
Gemäß der Verbandssatzung leisten die Verbandsmitglieder jährlich eine Umlage für die nicht gedeckten Betriebs- und Unterhaltungskostenanteile der Abwasserbeseitigung für die angeschlossenen Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten. Die Gesamtausgaben in Höhe von 447.390,95 Euro stehen den im Haushalt 2018 geplanten Mitteln von 370.000 Euro gegenüber. Nach Kenntnisnahme dieser Verbindlichkeiten war die Planungsphase für den Grimmaer Haushalt 2018 bereits vollzogen. Eine Anmeldung der Mittel erfolgte auf Grundlage der in den Vorjahren getätigten Ausgaben. Die Ursache für den starken Anstieg der Umlage ist nach Aussagen des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain eine Steigerung der Betriebskosten auf Grund der Anpassung des Betriebsführungsentgeltes sowie eine verbesserte Bestandsermittlung und somit eine neue Gewichtung der Mitgliedsgemeinden (Umlage wird nach dem Belegenheitsprinzip ermittelt).
Ein Ausgleich dieser Mehrausgaben im eigenen Budget des Tiefbauamtes ist nicht möglich, da dieses bereits durch zahlreiche Maßnahmen für die Beseitigung der Sturmschäden aus Oktober 2017 und Januar 2018 aufgebraucht worden ist.
- Vergabe von Bauleistungen Ersatzneubau Seesportvereinsgebäude „Roggenmühle“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Innenputzarbeiten an die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb aus Niedercrinitz für eine Auftragssumme 223.328,30 Euro (brutto). Die Kostenberechnung durch das Ingenieurbüro Kupsch & Schmutzler lag bei 137.300 Euro. Den Zuschlag für die Außenputzanlagen erhielt ebenfalls die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb aus Niedercrinitz für eine Auftragssumme von 54.226,80 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des genannten Ingenieurbüros lag für diese Maßnahme bei 37.900 Euro.
- Bebauungsplan Nr. 01 "Gerichtswiesen“
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
- Aufhebung Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen"
Der Stadtrat der Stadt Grimma hebt den Beschluss SR 565/2017 - Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ auf. Der Bebauungsplan wurde seitens der Stadt Grimma nach dem vorangegangenen Satzungsbeschluss am 10.04.2018 beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung eingereicht. Daraufhin bekam die Stadt Grimma ein Anhörungsschreiben vom 18.05.2018 zur Genehmigung. Die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung hatte zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des durchgeführten Bebauungsplanverfahrens formell keine Beanstandungen, jedoch materieller Art. Nach intensiver Prüfung des Rechtsamtes der Landkreisverwaltung ergaben sich Beanstandungen im Abwägungsmaterial und -vorgang hinsichtlich der Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen, des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen sowie der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig. Ausschlaggebend war, dass seitens dieser drei Träger öffentlicher Belange die Bebauungsplanänderung gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen würde und die Abwägung der Stadt Grimma nicht anerkannt wurde. Vor diesem Hintergrund und zur Verhinderung einer Ablehnung des Bebauungsplanes, wurde mit ergänzenden Unterlagen eine ergänzende Beteiligung in der Zeit vom 25.07.2018 bis zum 25.08.2017 dieser Träger öffentlicher Belange vorgenommen und der Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes vorerst zurückgezogen. Diese erneute Beteiligung erzielte von allen Trägern eine positive Stellungnahme zur angedachten Bebauungsplanänderung.
- Ergänzende Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen" der Stadt Grimma aus dem Beteiligungsverfahren
Der Stadtrat prüfte die ergänzenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“.
Er nahm die Abwägung vor und beschloss die in dem Abwägungsprotokoll formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Erneuter Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen".
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß Baugesetzbuch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ in der Fassung vom 26.07.2017, ergänzt am 10.09.2018, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.
Die Ergebnisse der Abwägung sowie der erweiterten, beschränkten Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Nach dem Satzungsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig erneut zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Verwaltungsrechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen
Es informierte Matthias Berger, Oberbürgermeister.
Der Stadtrat Grimma erteilte dem Vergleichsvorschlag zur Beendigung des vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen anhängigen Verwaltungsrechtsstreit 4 B 258/18, betreffend die Haushaltssatzung 2018, seine Zustimmung.