- Berufung des Ortswehrleiters und der stellvertretenden Ortswehrleiter für die Feuerwehr Grimma
Der Stadtrat nahm die Berufung vor für Herrn Michael Hennig zum Ortswehrleiter und Herrn Max Richter sowie Herrn Mirko Klaus zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Grimma.
Am 18.11.2023 fand die Wahl des Ortswehrleiters und der stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Grimma gemäß Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 76 Stimmberechtigten nahmen 59 an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleistet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Auf den Kameraden Michael Hennig entfielen 53 Stimmen für die Wahl als Ortswehrleiter. Auf den Kameraden Max Richter entfielen 54 Stimmen und auf den Kameraden Mirko Klaus entfielen 42 Stimmen für die Wahl des stellvertretenden Ortwehrleiter. Gemäß § 18 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind der Ortswehrleiter und seine Stellvertreter vom Stadtrat zu berufen.
- Berufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Feuerwehr Döben
Der Stadtrat nahm die Berufung vor für Herrn René Wohllebe zum Ortswehrleiter und Herrn Michael Klötzel zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Döben.
Es fand die Wahl des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Feuerwehr Döben gemäß Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 16 Stimmberechtigten nahmen 15 an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleistet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigen an dieser teilnahmen. Auf den Kameraden René Wohllebe entfielen 15 Stimmen für die Wahl als Ortswehrleiter. Auf den Kameraden Michael Klötzel entfielen 15 Stimmen für die Wahl als stellvertretenden Ortswehrleiter. Gemäß § 18 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind der Ortwehrleiter und sein Stellvertreter vom Stadtrat zu berufen.
- Gemeindewahlausschuss der Großen Kreisstadt Grimma
Der Stadtrat Grimma besetzte durch Wahl den Gemeindewahlausschuss Grimma für die anstehende Kommunalwahl 2024 wie folgt:
Vorsitzende |
Frau Daria Kunadt (Ltrn. Bürgeramt) |
Stellvertreterin |
Frau Anne Burkhardt (Bürgeramt) |
Beisitzer 1 |
Herr Klaus-Jürgen Linke (CDU) |
Stellvertreter zu 1 |
Frau Katharina Ambrosius (Bürgeramt) |
Beisitzer 2 |
Herr Torsten Schönewerk (Freie Wähler) |
Stellvertreter zu 2 |
Herr Andreas Reichert (Bürgeramt) |
Beisitzer 3 |
Frau Doris Bormann-Mayer (Freie Wähler) |
Stellvertreter zu 3 |
Frau Liane Schwarm (Ltrn. Standesamt) |
Beisitzer 4 |
Herr Christian Peter Müller (DIE LINKE.) |
Stellvertreter zu 4 |
Frau Florentine Persicke (Bürgeramt) |
Nach der Regelung des 21 Abs. 1 der Sächsischen Kommunalwahlordnung ist für jede Kommunalwahl ein Gemeindewahlausschuss neu zu wählen. Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 9 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie aus zwei bis sechs Beisitzern und deren Stellvertretern in gleicher Zahl. Die Wahl des Gemeindewahlausschusses obliegt dem Stadtrat. Der Gemeindewahlausschuss setzt sich zusammen aus Wahlberechtigten und Bediensteten der Stadtverwaltung Grimma. Es wurden gemäß § 9 Abs.1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes auch die im Stadtrat vertretenen Parteien bzw. Wählervereinigungen nach vorhergehender Abfrage berücksichtigt.
- Änderung Pachtvertrag Reit- und Fahrverein Grimma e.V., Vergabe Pachtvertrag an die Pferdesportzentrum Grimma GbR
Der Stadtrat stimmte
- der Änderung des Pachtvertrags des Reit- und Fahrvereins Grimma e.V. hinsichtlich einer Flächenminderung (2,17 ha) und Möglichkeit der Unterverpachtung an Dritte und
- der Verpachtung von 2,17 ha an die Pferdesportzentrum Grimma GbR zu einem jährlichen Pachtpreis von 371,53 € zu.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, zu prüfen und ggf. zu regeln, dass die öffentliche Widmung des Weges besteht.
Die Stadt Grimma hat mit Beschluss vom 20.09.2018 die, durch den Reit- und Fahrverein Grimma e.V. genutzten Gebäude Bahrener Straße 3 und 5 an den Reit- und Fahrverein Grimma e.V. veräußert (es erfolgte mittlerweile eine Weiterveräußerung an einen Investor). Die Mehrzweckhalle wurde an Herrn Marc Wache mit Beschluss vom 02.06.2022/24.11.2022 veräußert. Herr Wache hat gemeinsam mit Herrn Kiessig in Grimma die Pferdesportzentrum Grimma GbR gegründet und arbeitet als Dienstleister für den Reit- und Fahrverein Grimma e.V. Von Seiten des Vereins wurde die Bitte einer Überarbeitung des bestehenden Pachtvertrags vom 14.01.2019 (Laufzeitvertrag Pacht bis zum 31.12.2039) mit Flächenabtretung zu Gunsten der Pferdesportzentrum Grimma GbR an die Stadt Grimma herangetragen. Eine entgeltliche Unterverpachtung mit Abtretungsverpflichtung an die Stadt Grimma soll ebenfalls ermöglicht werden. Nach Abstimmung mit allen Beteiligten soll die Pferdesportzentrum Grimma GbR eine Pachtfläche aus dem Vereinsvertrag mit einer Flächengröße von 2,17 ha im direkten Pachtverhältnis mit der Stadt Grimma nutzen können. Die Nutzung dieser Flächen wird für einen erfolgreichen und nachhaltigen Pferdepensionsbetrieb durch die Pferdesportzentrum Grimma GbR als unabdingbar angesehen und vom Reit- und Fahrverein Grimma e.V. unterstützt. Eine Ausschreibung der Pachtflächen oder Vergabe der Flächen an Dritte werden aufgrund der direkten Lage zur Mehrzweckhalle ausgeschlossen. Die Laufzeit des Pachtvertrags mit der Pferdesportzentrum Grimma GbR ist bis 31.12.2042 vereinbart. Die Pachtsumme orientiert sich an dem Pachtpreisspiegel, ortsüblicher Pachtzins im Landkreis Leipzig, Stand 01.07.2023 in Höhe von 171,21€/ ha und a.
- Verkauf des Grundstücks Gemarkung Grimma, Flurstück 1183/57, nahe Gerhart-Hauptmann-Ring 15
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Gemarkung Grimma, Flurstück 1183/57, nahe Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit einer Fläche von 442 qm zu. Der Kaufpreis beträgt 46.410 €.