- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales und Kultur
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Stadtrat beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 820,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates angenommen.
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Stadtrat beschloss die Annahme von Spenden für die Feuerwehr und das Ordnungswesen der Großen Kreisstadt Grimma in Höhe von 131,50 €. #
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden wurden unter Vorbehalt der Zustimmung angenommen und sind in der Anlage ersichtlich.
- Annahme von Geldspenden für Verkehrsgarten zur Fahrradausbildung
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Stadtrat beschloss die Annahme von Geldspenden für die Herstellung eines Verkehrsgartens zur Fahrradausbildung.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendung wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Straßenbenennung für das Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt in Grimma
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss für die zu errichtende Straße im Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 3. Abschnitt in Grimma die Vergabe des Straßennamens „Hohnstädter Bruch“.
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes gemäß Bebauungsplan Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 3. Abschnitt“ entsteht eine öffentliche Straße auf den Flurstücken 225/3, 224/2, 1044/2, 1042/1, 1041, 1043/1, 1040 der Gemarkung Hohnstädt. Für die sich ansiedelnden Gewerbebetriebe sind Anschriften festzulegen. Aufgrund des anliegenden Steinbruches wird für die bessere Vermarktung des Gewerbegebietes der Straßenname „Hohnstädter Bruch“ vorgeschlagen. Nach einer Bürgerbefragung wurde der Beirat Umwelt, Ordnung und Verkehr sowie der Technische Ausschuss an der Namensfindung beteiligt.
- Ankauf des Grundstückes Gemarkung Mutzschen, Flurstück 618/1
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Erwerb des Grundstückes Gemarkung Mutzschen, Flurstück 618/1 mit einer Größe von 7.293 qm zu einem Kaufpreis von 54.700,00 €. Verkäufer ist die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin.