- Beschluss des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für das Gebiet "Nachhaltige Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofspark und Broner Ring für die Aufnahme in das Programm "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung" (EFRE 2021-2027)
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) für das Gebiet „Nachhaltige Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofspark und Broner Ring (EFRE 2021-2027)" vom März 2023, welches mit dem Antrag zur Aufnahme in das Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ (EFRE 2021- 2027) eingereicht werden muss.
Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027 können verschiedene Maßnahmen im Quartier gefördert werden. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und zur Verbesserung der Stadtökologie sowie Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Belebung dienen und die Lebensqualität für die Einwohner erhöhen. Der Antrag muss bis zum 31.03.2023 gestellt werden. Mit dem vorliegenden GIHK wird das Ziel verfolgt, das im Südwesten der Kernstadt liegende Quartier zwischen Oberem Bahnhof und ehemaligem Kasernengelände ganzheitlich zu entwickeln und in die Kernstadt zu integrieren. Die Herausforderung besteht darin, die Gesamtentwicklung auf bereits Bestehendes aufzubauen und die in Planung befindlichen Investitionen privater Vorhabensträger zu integrieren und mit öffentlichen Maßnahmen und Vorhaben weiterer Träger zu einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie zusammenzuführen. Für die Bewältigung des Investitionsvolumens ist zudem die Inanspruchnahme verschiedener Fördermöglichkeiten geplant. Zu diesem Zweck beantragte die Stadt Grimma im Januar 2023 die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ (SZP). Dem Antrag liegt ein abgestimmtes Gebietskonzept („Städtebauliches Entwicklungskonzept“- SEKO) zugrunde, dass in den zurückliegenden Monaten parallel zum EFRE-GIHK erarbeitet wurde. Die SZP-Gebietskulisse ist mit der des EFRE-Gebietes deckungsgleich. Beide Prozesse konnten in der Konzeptphase synchron geführt werden. Informations- und Beteiligungsstrukturen sowie die verwaltungsinternen Abstimmungen erfolgten für die Gesamtmaßnahmen zusammen. Diese Herangehensweise erlaubte abgestimmte Zielstellungen der Gebietsentwicklung zu formulieren und eine enge Verzahnung der geplanten Maßnahmen bzw. Vorhaben zu erreichen. Gemeinsame Beteiligungsverfahren halfen dabei, die Akteure umfänglich und gezielt über die Planungsabsichten und für deren Umsetzung in Aussicht stehende Fördermöglichkeiten und -modalitäten zu informieren. Die beantragten EFRE-Mittel sind als Ergänzung der im Gebiet geplanten Mittel der Städtebauförderung, der angestrebten Fachförderungen sowie der Mittel privater Dritter vorgesehen. Aktuell werden Gesamtkosten von circa 4,4 Millionen Euro. veranschlagt. Die Förderung beträgt circa 3,3 Millionen Euro, die Eigenmittel der Stadt circa 1,1 Millionen Euro.
- Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) "Nachhaltige Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofspark und Broner Ring" für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss das städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Nachhaltige Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofspark und Broner Ring“ mit Stand Februar 2023.
Die Stadt Grimma hat im Januar 2023 für das Gebiet „Nachhaltige Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofspark und Broner Ring“ einen Neuaufnahmeantrag im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ gestellt. Zusammen mit dem aktuell laufenden Antragsverfahren auf EU-Fördermittel im EFRE-Förderprogramm „Nachhaltige Stadtentwicklung" sollen im Gebiet mit finanziellen Fördermitteln aus beiden Förderprogrammen eine bestmögliche Entwicklung und Aufwertung des Gebietes erfolgen. Neben der Entwicklung des Bahnhofareals mit der Umgestaltung des Bahnhofparks und des Bahnhofvorplatzes sowie der Schaffung eines P+R-Parkplatzes samt sicheren Übergang über die Gleise liegt ein weiteres Hauptaugenmerk auf der Weiterentwicklung des Husarensportparks. Neben der Errichtung einer Mehrzweckhalle bzw. Veranstaltung- und Sporthalle mit Parkplatz soll auch die nahe gelegene Freizeitachse Teletubbyland mit weiteren Freizeitangeboten ergänzt werden. Während die Husarenkaserne von einem privaten Investor zu einem attraktiven Wohnstandort entwickelt werden soll, plant die Stadt die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Reithalle zu erwerben und als Gemeinbedarfseinrichtung zu entwickeln.
Ein Großteil der Maßnahmen im Gebiet betreffen die Daseinsvorsorge im Bereich Sport/Freizeit, Soziales und Mobilität und liegen damit im besonderen öffentlichen Interesse. Im Zuge der aktuellen Bestandserfassung wurden neben städtebauliche auch funktionale Missstände sowie Handlungsbedarfe im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Eine besondere Benachteiligung des Quartiers konnte nachgewiesen werden. Die gemäß §§ 137 und 139 BauGB erforderliche Beteiligung erfolgte durch eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Workshopcharakter sowie einer Bürgerumfrage zum Gebiet. Weiterhin wurden die verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung und die städtischen Gremien beteiligt. Die im Gebiet geplanten Maßnahmen sollen einen Beitrag zum Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhaltes in der Nachbarschaft leisten. Die Aufwertungsmaßnahmen im Wohnumfeld und im öffentlichen Raum werden dazu beitragen, diese als Begegnungs- und Aufenthaltsorte zu stärken. Niedrigschwellige Freizeitangebote, Sportgelegenheiten und informelle Treffpunkte bilden den Rahmen für verbesserte Integration und Teilhabechancen für die Einwohner des Gebietes und der Gesamtstadt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Maßnahmen, die die grünen Potenziale des Gebietes für eine verbesserte städtische Umwelt und mehr Umweltgerechtigkeit nutzen. Diese Entwicklungsziele decken sich mit denen des Bund-Länder-Programmes „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ (SZP). Mit der Beantragung der Programmaufnahme wird das Ziel verfolgt, im Gebiet weitere investive Maßnahmen im Sinne der Gesamtstrategie umzusetzen. Die Gesamtkosten aller geplanten Maßnahmen im Fördergebiet liegen bei einem Durchführungszeitraum von 15 Jahren gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht bei circa 17,8 Millionen Euro. Davon ausgehend liegt der Förderrahmen bei circa 14,0 Millionen Euro, das entspricht circa 9,3 Millionen Euro Finanzhilfe (2/3) und ca. 4,7 Millionen Euro Eigenanteil Stadt (1/3).
- Baubeschluss zum Neubau Bauhof Broner Ring 26, 04668 Grimma
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat genehmigte auf Grundlage der Bauunterlage (Entwurfsplanung) den Neubau des Bauhofes am Standort Broner Ring 26 (gem. Hauptsatzung).
Mit Bereitstellung der Haushaltmittel ab dem Jahr 2021 begannen die Ausschreibungen für die Planungsleistungen und in Fortsetzung die entsprechende Beauftragung der Architekten und Fachplaner.
Auf Grundlage der HOAI erfolgte die Erbringung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3, sodass die Kostenberechnung vorliegt und die Beschlussfassung gem. Hauptsatzung erfolgt. Vertragskonform ist die Genehmigungsplanung auszufertigen und die Baugenehmigung zu erwirken. Das somit erwirkte Baurecht berechtigt den Antragsteller innerhalb von 3 Jahren mit der Baumaßnahme zu beginnen. Eine Verlängerung dieser Frist kann begründet (ggf. bis zur gesicherten Finanzierung) beantragt werden. Die weitere Beauftragung von Planungsleistungen erfolgt nach der Sicherung der Finanzierung.
- Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2023
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2023.
Grundsätzlich regelt das Sächsische Ladenöffnungsgesetz die allgemeinen zulässigen Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Demnach besteht diese Möglichkeit ausschließlich montags bis sonnabends in der Zeit von 6 bis 22 Uhr sowie mit eingeschränkten Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember. Nach § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG werden Gemeinden ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten. Ausgehend von den in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen werden demnach als verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 folgende Sonntage festgelegt:
24. September 2023 Stadtfest
5. November 2023 Martinimarkt
3. Dezember 2023 Weihnachtsmarkt
17. Dezember 2023 Weihnachtsmarkt
Bei der Festlegung von vier Sonntagen jährlich ist das Kalenderjahr maßgeblich. Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben, in deren jeweiligen Vorständen bzw. Gremien, Vorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wurden insbesondere die durch das OVG Bautzen und BVerwG in den vergangenen Jahren festgelegten erschwerten Voraussetzungen für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen berücksichtigt.
- Gewährung eines Darlehens an den Eigenbetrieb Breitband der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Eigenbetrieb Breitband der Großen Kreisstadt Grimma in Höhe von 2.000.000 Euro und ermächtigte die Verwaltung rückwirkend zum 31.01.2023 zur Auszahlung aus den liquiden Mitteln der Großen Kreisstadt Grimma. Die vollständige Rückzahlung an den Grimmaer Haushalt soll bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.
Mit Beschluss vom 02.03.2023 hat der Stadtrat der Gründung des Eigentriebs Breitband der Großen Kreisstadt Grimma zugestimmt. Es wurden bereits im Vorfeld seitens der Kämmerei alle notwendigen Voraussetzungen für die finanztechnische Abtrennung des Eigenbetriebs vom Grimmaer Haushalt geschaffen, sodass bereits zum 01.01.2023 die Buchungsfähigkeit im neu eingerichteten Mandanten gewährleistet war. Gleichzeitig wurde ein neues Bankkonto bei der Sparkasse Muldental eröffnet. Da bereits zum Jahresanfang 2023 mit Rechnungen der am Breitbandausbau beteiligten Firmen zu rechnen war, konnte der Beschluss für die Gründung des Eigenbetriebs nicht abgewartet werden. Ebenfalls nicht abgewartet werden konnte der Zahlungseingang aus zugesagten Fördermitteln, sodass eine Vorfinanzierung aus liquiden Mitteln des Stadthaushaltes unumgänglich war. Das Darlehen wird zinslos gewährt, da der Eigenbetrieb zwar als Sondervermögen der Stadt Grimma geführt wird, jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Somit würden Zinszahlungen an die Stadt Grimma keinen echten Gewinn darstellen, sondern nur einen Vorgriff auf künftige Überschüsse des Eigenbetriebs bedeuten. Außerdem würde zusätzliche und vorerst dort benötigte Liquidität aus dem Eigentrieb abfließen.
Das Darlehen wird bis zum 31.12.2026 gewährt und soll damit innerhalb des Finanzplanungszeitraums (2023 bis 2026) in den Stadthaushalt zurückfließen. Somit ergibt sich zwar unter Betrachtung der einzelnen Jahresscheiben ein Liquiditätsdefizit, welches sich aber über den gesamten Finanzplanungszeitraum ausgleicht.
- Vergabe von Bauleistungen Baumaßnahme: Busbucht / -haltestelle Großbothen; Straßenbauarbeiten
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen für die Auftragssumme in Höhe von 143.756,84 Euro brutto an die Pflasterbau Nitzsche GmbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 5a, 04758 Oschatz.
- Widmung der folgenden Straßen und Wege "Geh- und Radweg Verlängerung Fliederweg" und "Geh- und Radweg Rappenberg"
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmung für die Grundstücke der Gemarkung Grimma „Geh- und Radweg Verlängerung Fliederweg“ Flurstücke 2542/2, 2542/3 und „Geh- und Radweg Rappenberg“ Flurstück 1826/38 als beschränkt öffentliche Wege und Plätze nach § 3 (1) Ziff. 4b SächsStrG.
Die Straßen entstehen im neuen Wohngebiet Rappenberg (2. Bauabschnitt). Die beiden Geh- und Radwege dienen als beschränkt öffentliche Wege und Plätze nach § 3 (1) Ziff. 4b SächsStrG. Die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma ist für alle öffentlichen Straßen und Wege erforderlich. Die Geh- und Radwege sind im Bebauungsplan Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. Bauabschnitt festgesetzt.
- Widmung der folgenden Straßen und Wege "Wacholderring", "Hagebuttenweg", "Zum Wiesenacker", "Gänseblümchenweg"
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmung für die Grundstücke der Gemarkung Grimma „Wacholderring“ Flurstück 1826/68 „Hagebuttenweg“ Flurstück 1826/22 „Zum Wiesenacker“ Flurstück 1826/36 und „Gänseblümchenweg“ Flurstück 1826/23 als Ortsstraße nach § 3 (1) Ziff. 3b SächsStrG (Sächsischen Straßengesetz).
Die Straßen entstehen im neuen Wohngebiet Rappenberg (2. Bauabschnitt). Sie sind als Ortsstraße, die dem Verkehr innerhalb einer geschlossenen Ortslage einer Gemeinde dienen oder zu dienen bestimmt sind zu klassifizieren. Die Einteilung ergibt sich aus § 3 Abs. (1) Ziff. 3b SächsStrG. Die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma ist für alle öffentlichen Straßen und Wege erforderlich. Die Straßen sind im Bebauungsplan Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. Bauabschnitt festgesetzt. Mit Beschluss im Stadtrat am 16.09.2021 wurden für die Straßen die Namen „Wacholderring“, „Hagebuttenweg“, „Zum Wiesenacker“ und „Gänseblümchenweg“ vergeben.
- Nachtrag zum Durchführungsvertrag zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 "Eskildsen GmbH Gänsezucht Wermsdorf"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss den Nachtrag zum Durchführungsvertrag zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 „Eskildsen GmbH Gänsezucht Wermsdorf“.
Zwischen der Stadt Grimma und der Eskildsen GmbH wurde am 04.01.2016 ein Durchführungsvertrag zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 „Eskildsen GmbH Gänsezucht Wermsdorf“ geschlossen. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger das Vorhaben bis 31.12.2022 nutzungsfähig fertig zu stellen. Dies konnte aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden. Der Durchführungszeitraum wird durch den Nachtrag zum Durchführungsvertrag um 5 Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert.