- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Breitbandausbau für 51 Millionen Euro
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat beschloss den Bau und die Finanzierung eines Glasfasernetzes für das Gemeindegebiet Grimma im Betreibermodell im Rahmen der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung „Digitale Offensive Sachsen (DiOS)“ soll dabei umfänglich mit in Anspruch genommen werden. Die voraussichtlichen Kosten für den Ausbau betragen 51 Millionen Euro. Bundes- und Landesfördermittel von rund 38 Millionen Euro wurden in Aussicht gestellt. Ein Darlehen über 13 Millionen soll die restlichen Kosten tilgen.
Der Breitbandausbau in Deutschland hatte in der Vergangenheit viele Gesichter. Vornehmlich hat es die Telekom AG immer wieder geschafft, mit ihren Vectoring-Versprechungen die Politik und die Verfasser der Förderrichtlinien dahingehend zu beeinflussen, dass flächendeckend nicht auf zukunftsfähigen Glasfaserausbau, sondern auch auf Versorgung mit Kupferkabel gesetzt wurde. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie zum Breitbandausbau ist nunmehr eine Trendwende eingeleitet. Das vom Bund formulierte Ausbauziel heißt 1 Gbit/s. Damit können die Kommunen jetzt den Glasfaserausbau in ihren „weißen Flecken“ vorantreiben. Dazu gibt die Förderrichtlinie den Rahmen. Die Stadt Grimma hat sich nunmehr entschieden, die Ausbautätigkeiten fest in der eigenen Hand zu halten.
Beim Betreibermodell errichtet die Kommune ein passives Breitbandnetz und verpachtet dieses im Anschluss an einen privaten Betreiber. Mit dem erzielten Pachtzins und den gegebenenfalls gewährten Fördermitteln sollen die Investitionskosten refinanziert werden. Der Betreiber stattet seinerseits das passive Breitbandnetz mit aktiven Bestandteilen aus. Es sind drei Leistungen auszuschreiben, die Planung des Netzes, der Bau des Netzes und die Betreibung des Netzes. Das Netz wird für die Kommune gebaut und verbleibt auch für mindestens 20 Jahre im Eigentum der Kommune. Die Kommune hat als Netzeigentümer die Möglichkeit, den Betreiber nach eigenen Kriterien auszusuchen und generiert die Pachteinnahmen. Im Betreibermodell reduzieren die im Rahmen der Förderung generierten Pachteinnahmen die zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese Reduzierung ist durch eigene Vorfinanzierung, entweder fremdfinanziert oder aus Eigenmitteln zu kompensieren. Insofern hat die Kommune trotz des Eigentums am Netz doch auch Risiken zu tragen. Zum einen ist das Risiko der Insolvenz des Betreibers zu nennen. Das ist relativ überschaubar, denn in einem solchen Fall müsste man die Betreibung ohnehin neu ausschreiben. Zum anderen muss die Kommune unter Umständen eine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen. Das letzte Risiko liegt in der Bewertung des Glasfasernetzes in 20 Jahren. Diese Bewertung ist für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Betreibermodells wichtig und darf nicht außer Acht gelassen werden. Trotzdem ist das Betreibermodell das Modell, welches der Stadt Grimma die Möglichkeit gibt, die Daseinsvorsorge zu leben und gestaltend einzugreifen. Es werden alle gleichmäßig versorgt und es entsteht kein Flickenteppich in der Versorgung.
- Aufhebung des Beschlusses SR 01.17-V 400: Geförderter Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Grimma, Festlegung der Gebiete
Es informierte beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat hob den Beschluss SR 01.17 – V 400 auf. Nach der Förderrichtlinie DiOS in Sachsen in Kombination mit der damaligen Förderrichtlinie des Bundes wurde das gesamte Stadtterritorium durch die Firma Innok@GmbH einer Untersuchung unterzogen, um die Situation im Jahre 2016 hinsichtlich des Breitbandausbaus zu erfassen.
Private Anbieter wurden im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens öffentlich aufgefordert, eine Eigenausbauerklärung abzugeben, mit dem Inhalt, die in den nächsten drei Jahren beabsichtigten Investitionen im Breitbandausbau im Stadtgebiet aufzuzeigen. Die Deutsche Telekom, enviaTEL GmbH, primacom und die Drahtlos-DSL GmbH hatten dazu Erklärungen abgegeben.
Im Ergebnis wurde damals festgestellt, dass für das Territorium der Stadt Grimma drei Gebiete als unterversorgt anzusehen waren. Der Ausbau der unterversorgten Gebiete sollte im Fördermodell „Wirtschaftlichkeitslücke“ erfolgen.
Im Nachgang zeichnete sich immer mehr ab, dass die Ausrichtung des Breitbandausbaus im Rahmen der „Wirtschaftlichkeitslücke“ einen Ausbau mit VDSL, Vectoring nach sich ziehen würde. Das ist aber nicht zukunftsfähig und stellte aus Sicht der Verwaltung keine nachhaltige Daseinsvorsorge dar. Insofern gab es ein Umdenken. Nunmehr sind durch Verwaltungsausschuss und Statdrat mehrere Beschlüsse gefasst wurden, die Breitbandversorgung neu zu denken. Die Beratungsfirma Wirtschaftsrat Recht und der Vorplaner DIMAnet GMbH unterstützen den weiteren Verfahrensweg. Der Beschluss SR 01.17 – V400 ist aufzuheben, weil das damalige Markterkundungsverfahren durch Zeitablauf ohnehin nicht mehr förderwirksam ist und sich die grundsätzliche Betrachtung in Sachen Breitbandförderung geändert hat.
- Planung des Breitbandausbaus in der Stadt Grimma und deren Ortsteile
Es informierte beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat beschloss außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 48.490 Euro für die Vorplanungen im Rahmen der Vorbereitung des Förderverfahrens zum Breitbandausbau. Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerträgen aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 37.550 Euro sowie aus dem Budget des Haupt- und Personalamtes in Höhe von 10.940 Euro.
Die Stadt Grimma hat sich im Zuge des geplanten Breitbandausbaus des gesamten Stadtgebietes mit dem Partner Wirtschaftsrat Recht auf den Weg gemacht, Fördermittel des Bundes und des Landes Sachsen zu generieren. Dazu bedarf es eines Markterkundungsverfahrens. Dieses wurde zwischenzeitlich von der Beraterfirma Wirtschaftsrat Recht aus Hamburg erfolgreich durchgeführt. Das Markterkundungsverfahren ist Voraussetzung für jegliche Förderung in Sachen Breitbandausbau in Deutschland. Um einen erfolgreichen Fördermittelantrag zu stellen und natürlich um die finanzielle Tragweite des Projekts abschätzen zu können, muss eine Vorplanung für die entsprechenden Tiefbau- und Ausbaumaßnahmen stattfinden.
- Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Mit der Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine vom Typ VIAJET 6 R/H wurde die Firma FAUN Viatec GmbH mit Sitz in Grimma zum Preis in Höhe von 153.272 Euro (brutto) beauftragt. Die Kehrmaschine ist gebraucht, weist 331 Betriebsstunden und einen Kilometerstand von 13.400 km aus. Die Bruttoendsumme ist gegenüber einem Neukaufswert in Höhe von 238.000 Euro ein sehr attraktives Angebot.
- Beschluss zur Fortführung der Vereinbarung der Kommunen in der LEADER-Region Leipziger Muldenland zur Finanzierung des Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. und des Regionalmanagements
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Die Stadt Grimma führt die bis 31.12.2020 bestehende Vereinbarung zur Finanzierung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und zum Betreiben des LEADER Regionalmanagements mit den darin aufgeführten Beträgen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 fort. Die Stadt Grimma stellt dem Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. damit für die Dauer bis 31.12.2024 zum Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und zum Betreiben des LEADER-Regionalmanagements einen finanziellen Anteil zur Verfügung. Auf Basis der LEADER-Entwicklungsstrategie stehen der LEADER-Region Leipziger Muldenland bis zum Ende der aktuellen Förderperiode ca. 22 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Kommunen der LEADER-Region haben 2015 den Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. mittels Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen dazu legitimiert, die LEADER-Entwicklungsstrategie bis zum Ende der aktuellen Förderperiode umzusetzen. Die derzeitige Finanzierungsvereinbarung aller Kommunen zur Finanzierung des Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. läuft bis einschließlich des Jahres 2020. Für die Zeit bis 31.12.2024 (Beginn einer neuen Förderperiode 2024 geplant) ist die Finanzierung des Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. und des LEADER-Regionalmanagements sicherzustellen, da ein Träger des LEADER-Prozesses und ein Regionalmanagement Voraussetzungen
für die Teilnahme am LEADER-Förderprogramm sind.
- Vergabe von Bauleistungen: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten am Ersatzneubau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e. V.; ehemalige Roggenmühle
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Bauleistungen Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten an die Firma: Dachdeckerei K. & G. Keller GbR aus Grimma-Großbothen für eine Auftragssumme von 177.541,66 Euro (brutto). Die Kostenberechnung lag bei 233.324,84 Euro.
- Billigung und erneute verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen“ samt Begründung, Umweltbericht und Ausgliederungsverordnung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Thümmlitzwald-Muldetal“ und bestimmt diesen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlich