- Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 109 der Stadt Grimma "Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße" nach § 13 a BauGB
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße“ nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich mit den Flurstücken 864/10, 865/3, 865/d, 867, 868/5, 868/7, 868/10, 868/11, 868/14, 868/15, 868/18 (teilweise), 868/19, 868/20, 869/2, 869/6, 869/7, 881/5, 881/6 der Gemarkung Grimma. Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet.
Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger, der Kleist 19 GmbH, Funkenburgstr. 17, 04105 Leipzig abzuschließen, der die Übernahme der Planungskosten und grundsätzliche Inhalte der Planung regelt.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Grundschule Grimma West; Vorwerkstraße 34, 04668 Grimma - TO: Los - Installation Lüftungsanlage - Vergabenummer: 2022-13-0033
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen für die Auftragssumme in Höhe von 278.215,07 Euro brutto an die Firma GKK AG, Lange Göhren 19 in 39171 Sülzetal.
- Baubeschluss zum Erweiterungsbau Grundschule Hohnstädt, Schillerstraße 6 in 04668 Grimma
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Bau des Erweiterungsbaus der Grundschule Hohnstädt.
Mit der Entwicklung der Wohngebiete im Bebauungsplangebiet Rappenberg wird der Bedarf an der Erweiterung des Grundschulangebotes seitens des Amtes für Schulen, Soziales, Kultur neu ermittelt.
Die Kapazität der baulich auf 1,5 Züge ausgelegten Grundschule wird aktuell durch die Nutzung als 2-zügige Schule bereits überschritten. Mit der Bedarfserweiterung auf 2,5 Züge sind zukünftig 300 Unterrichtsplätze verfügbar.
Mit Bereitstellung der Haushaltmittel ab dem Jahr 2020 begannen die Ausschreibungen für die Planungsleistungen und in Fortsetzung die entsprechende Beauftragung der Architekten.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung: Schule Am Thümmlitzwald - Oberschule der Stadt Grimma (Neubau Oberschule Böhlen), Wiesenthaler Straße 3, 04668 Grimma
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme „Schule Am Thümmlitzwald – Oberschule der Stadt Grimma“, Wiesenthaler Straße 3, 04668 Grimma.
Die Ausführung erfolgte im Zeitraum von Oktober 2019 bis Februar 2022, feierliche Eröffnung war am 25.02.2022.
Die Maßnahme wurde innerhalb des Bewilligungszeitraumes realisiert.
Der Verwendungsnachweis wird termingerecht erstellt.
Summe der Baukosten: 12.580.544,79 €
Fördermittel Schulbau; 40 % der zuwendungsfähigen Kosten: 4.514.463,08 €
Eigenmittel: 8.066.081,71 €
- Einziehung der Wegebeziehung "Wirtschaftsweg - Nahe Bahndamm", rückwärtiger Zufahrtsweg Eskildsen GmbH in Grimma, Gemarkung Mutzschen, Flurstück 903
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Einziehung der Wegebeziehung „Wirtschaftsweg – Nahe Bahndamm“, rückwärtiger Zufahrtsweg Eskildsen GmbH, in Grimma, Mutzschen.
Der Wirtschaftsweg „Nahe Bahndamm“, rückwärtiger Zufahrtsweg Eskildsen GmbH ist mittels Toranlage teilweise eingezäunt. Der Weg führt alleinig in das Betriebsgelände der Eskildsen GmbH. Aufgrund der Veräußerung an die
Eskildsen GmbH macht sich die Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges der Klassifizierung gemäß § 3 (1) Ziff. 4b Sächsisches Straßengesetz erforderlich.
Es entfällt die Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherung für die Stadt Grimma.
- Ankauf des Grundstücks Nahe Dammweg, Gemarkung Grimma, Flurstück 945
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Erwerb des Grundstücks Nahe Dammweg, Gemarkung Grimma, Flurstück 945 mit einer Größe von 2.140 qm zu einem Kaufpreis von 21.400,00 Euro.
Für die weitere städtebauliche Entwicklung in dem Bereich Dammweg realisierte die Stadt bereits 2017 Grunderwerb. Dieses Ziel wird mit diesem Erwerb weiterverfolgt.
Das Grundstück ist als Gartenland eingeordnet.
- Anpassung des Liefervertrages mit Fernwärme vom 21.07.2021 zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Stadtwerke Grimma GmbH
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anpassung der Vertragskonditionen des Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme vom 21.07.2021, mit der 1. Ergänzung zum Fernwärmeversorgungs-Sondervertrag vom 17.06.2022.
Im Liefervertrag ist die Fernwärmelieferung für folgende kommunalen Liegenschaften vereinbart:
Kindergarten Grimma West, Westring 3-5, 04668 Grimma
Grundschule Grimma West, Vorwerkstr, 34, 04668 Grimma
Turnhalle Grimma West, Vorwerkst. 32, 04668 Grimma
Schwimmhalle Grimma West, Vorwerkstr. 30, 04668 Grimma
Bauhof Grimma West, Bonhoeffer Str. 1, 04668 Grimma
- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung im Ergebnishaushalt 2022 für das Konto 424104 - Heizung / Schornsteinreinigung
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sicherung der Ausgaben für die Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude in Höhe von 100.000,00 Euro.
- Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung am Objekt: Garagen, Alte Fabrikstraße 14, 04668 Grimma OT Nerchau / TO: Dachreparatur
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss für die Dachreparatur am Garagengebäude eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 90.000 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerlösen aus Grundstücksverkäufen.
- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung am Objekt:
Grundschule Großbothen, Wilhelm-Ostwald-Straße 6, 04668 Grimma OT Großbothen / TO: Schulhofsanierung
Es informierte Ute Klimm, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss für das Vorhaben: “Schulhofsanierung Grundschule Großbothen“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 55.748,33 Euro. Die Finanzierung erfolgt as liquiden Mitteln in Höhe von 13.937,35 Euro und aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur (KInv2) in Höhe von 41.810,98 Euro.
- Erneuter Beschluss über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 107 der Stadt Grimma "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld"
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß §17 (3) Baugesetzbuch (BauGB), zur Sicherung der Planung, die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 107 der Stadt Grimma „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld“.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Bereich des Bebauungsplans Nr. 107 mit den nachfolgenden Flurstücken 695/4 teilweise, 695/18 teilweise, 695/34, 695/41, 695/47, 695/48, 695/49, 695/50, 695/51, 695/59 teilweise, 695/64 teilweise, 696/1 teilweise, 710 teilweise, 781/3, 781/4 teilweise, 1285 teilweise der Gemarkung Grimma.
- Beitrittsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103 "Wohngebiet Rappenberg, 2. BA" der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Änderung/Ergänzung des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA“ gemäß den Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 17.08.2022:
1. Die Flächen für die zentralen Versickerungsanlagen sind auf der Planzeichnung zeichnerisch als auch textlich festzusetzen (Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses gem. PlanZV).
2. Es ist ein Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Niederschlagsereignis für den Bebauungsplan grundstückskonkret, einschließlich der Verkehrsflächen, zu erstellen.
Der vom Stadtrat der Stadt Grimma in einer Sitzung am 21.10.2021 beschlossene Bebauungsplan Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA“ wurde mit Schreiben vom 17.08.2022 vom Landratsamt Landkreis Leipzig gem. §§ 10 Abs. 2, 233 Abs. 1 BauGB mit den oben genannten Auflagen genehmigt.
Gemäß Genehmigungsbescheid hat der Stadtrat zu den Auflagen einen Beitrittsbeschluss zu fassen. Mit dem sogenannten Beitrittsbeschluss erklärt sich der Stadtrat mit der Änderung des genehmigungspflichtigen Bebauungsplanentwurfes einverstanden, die die Kreisverwaltungsbehörde bei der Genehmigung mit Auflagen verlangt hat.
Erst danach kann die Genehmigung des Bebauungsplanes einschließlich Beitrittsbeschluss öffentlich bekannt gemacht werden und der Bebauungsplan kann in Kraft treten.
Der Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Regenereignis wurde der Unteren Wasserbehörde vorgelegt und fachlich anerkannt.
Die Flächen für die zentralen Versickerungsanlagen werden zeichnerisch und textlich in die Planzeichnung aufgenommen und werden mit dem Kreisentwicklungsamt des Landratsamtes Landkreis Leipzig abgestimmt.