- Aktualisierung der Bekanntmachungssatzung
Der Stadtrat Grimma beschloss die Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma.
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Die konkrete Form der kommunalen Bekanntmachung hat die Stadt gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachung durch entsprechenden Stadtratsbeschluss festzulegen. Die gegenwärtig gültige Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma stammt aus dem Jahr 2012. Zur Satzung gehört eine Anlage mit den Standorten der Bekanntmachungstafeln in den einzelnen Ortschaften.
Seitens des Ortschaftsrates Mutzschen gab es den Wunsch, die dortige Bekanntmachungstafel zukünftig an der Unteren Hauptstraße 9 anzubringen. Die Verwaltung möchte dem Anliegen entsprechen, was aber rechtlich zwingend die Änderung der Bekanntmachungssatzung voraussetzt. Gleichzeitig wurde auch der eigentliche Satzungstext geprüft und entsprechend der Notwendigkeit geringfügig geändert.
- Vergabe: Winterdienst 2018/2019 auf kommunalen Straßen
Es informierte Dirk Hahmann, Tiefbauamtsleiter.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Winterdienstleistungen 2018/2019 auf kommunalen Straßen in Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen an die Firmen: Straßenbau Kunze GmbH Grimma; Fuhrbetrieb Harry Lehne Grimma; NM – Nerchau-Mutzschener Agrar und Service GmbH Mutzschen; Wilhelm & Co. Straßen- und Wegebau GmbH Mutzschen; Reinmut Jassmann Nimbschen; KÖG Kleinbardau Landwirtschafts GmbH; Dienstleistungs- und Handelsbetrieb Schicketanz GbR Fremdiswalde; Ragewitzer Agrarproduktion GmbH & Co. Pöhsig; Agrarproduktion Leipnitz GmbH; Döbold Baustoff- & Rekultivierungs GmbH Großbothen.
Im Haushaltsplan 2018 sind im Ergebnishaushalt 130.000 Euro für den Räumdienst vorgesehen. Davon sind zum Ende des Monats September noch 46.875,64 Euro verfügbar. Im Planjahr 2019 sind im gleichen Produktkonto ebenfalls Mittel in Höhe von 130.000 Euro angemeldet.
- Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe zur Durchführung der Brandverhütungsschauen mit der Gemeinde Otterwisch
Es informierte Helga Preissler, Amtsleiterin Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat Grimma beschloss die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben zur Durchführung der Brandverhütungsschauen mit der Gemeinde Otterwisch zum 31.12.2019.
Die Große Kreisstadt Grimma hat im Jahr 2012 mit der Gemeinde Otterwisch eine Zweckvereinbarung zur Durchführung von Brandverhütungsschauen abgeschlossen.
Grundlage dafür war die personelle Aufstockung im Ordnungsamt mit einem Brandmeister und einem Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz.
Nunmehr wird der Sachbearbeiter für Brand- und Katastrophenschutz ebenfalls zum Brandmeister ausgebildet. Dies ist deshalb notwendig, weil sich die gesetzliche Ausgangslage sich insoweit geändert hat, als dass nun noch mehr Objekte in die wiederkehrende Brandverhütungsschau einzubeziehen sind. Aufgrund der längeren angespannten personellen Situation in den nächsten zweieinhalb Jahren im Ordnungsamt SG Brandschutz muss die Zweckvereinbarung aufgehoben werden. Es kann kein kontinuierlicher und zeitlicher Ablauf der Brandverhütungsschauen seitens der Stadt Grimma in der Gemeinde Otterwisch gewährleistet werden.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellungen für Reinigung, Hausmeister- und Wirtschaftsdienste in Kindertageseinrichtungen und im Gymnasium
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Zahlungen von Reinigung, Hausmeister- und Wirtschaftsdiensten in Höhe von 200.000 Euro. Zudem beschloss der Stadtrat die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Zahlungen von Reinigung, Hausmeister- und Wirtschaftsdiensten für das Gymnasium St. Augustin in Höhe von 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Schulen, Soziales und Kultur und dem Hochbauamt. Die Ursache für den starken Anstieg der Kosten in 2018 sind die stufenweisen Preiserhöhungen der Dienstleister seit 2016, welche in der Planung angedacht waren, aber nicht berücksichtigt werden konnten.
- Verkehrswertgutachten Sanierungsgebiet "Kasernengelände Grimma, Teil 1"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma erkennt die vom Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig ermittelten besonderen Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet „Kasernengelände Grimma, Teil 1“ an.
Der Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig hat gemäß Auftrag der Stadt Grimma die Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet „Kasernengelände Grimma, Teil 1“ vorgenommen. Der Ermittlung lagen die Ausgaben für das Sanierungsgebiet, welche im Zeitraum zwischen 1994 und 2016 entstanden sind, zu Grunde. Insgesamt wurden rd. zwölf Millionen Euro für Grunderwerb, Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung, Rückbau/Freilegung/Untergrundverdichtung/Baugrunduntersuchung, Erschließung und Vermessung und sonstige Leistungen im Sanierungsgebiet aufgewandt.
Die sanierungsbedingten Bodenwerte im Gebiet wurden für vier differenzierte Zonen (getrennt nach Lage und Gewerbe-/Mischnutzung) vom Gutachterausschuss bestimmt. Die dabei ermittelten Beträge der sanierungsbedingten Wertveränderungen belaufen sich in einer Spanne von 7,9 % und 221 % bzw. zwischen 2,20 EUR/m² und 33,20 EUR/m².
Die Stadt ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge gesetzlich verpflichtet, ein Ermessen besteht nicht. Der Ausgleichsbetrag entsteht mit Abschluss der Sanierung.
Im weiteren Ablauf ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes aufzuheben und ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss dessen werden die Grundstückseigentümer über den zu entrichtenden Ausgleichsbetrag unterrichtet. In diesem Zusammenhang ist ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Ermittlung des maßgeblichen Anfangs- und Endwerts maßgeblichen Verhältnisse sowie der anzurechnenden Beträge zu geben. Im Anschluss werden die jeweiligen Bescheide mit den berücksichtigungsfähigen Tatbeständen ausgearbeitet und den Grundstückseigentümern zugestellt. Die im Anschluss zu vereinnahmenden Ausgleichsbeträge werden an die Bewilligungsstelle zurückgeführt.
- Billigung und Beteiligung der Stadt Grimma am Projektaufruf 2018/19 des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigt die Beteiligung der Stadt Grimma am Projektaufruf 2018/19 und Einreichung einer Skizze des Projektes „Dorf der Jugend“ in der Alten Spitzenfabrik.
Das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus ruft bis zum 30 November 2018 zur Einreichung von investiven und konzeptionellen Projekten auf. Es werden Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert.
Das „Dorf der Jugend“ will eine sich selbst tragende und selbstständige von und mit Jugendlichen gelebte Jugendkultur in Grimma etablieren und damit seinen Beitrag zur Jugend- und Gemeinwesenarbeit im ländlichen Raum leisten. Zentrum des Projektes bildet die „Alte Spitzenfabrik“ in Grimma, wo jugendkulturelle, künstlerische, handwerkliche, kreative und zivilgesellschaftliche Aktivitäten möglich sind und Jugendliche selbstbestimmt zueinander finden können. Das denkmalgeschützte und somit historisch wie baulich sehr attraktive Fabrikgebäude bildet dafür ideale Rahmenbedingungen. Der Fokus der Förderung liegt im Rahmen des Antrages deshalb auf einer grundhaften Instandsetzung der Gebäude und nicht auf einer vollständigen fertigen Sanierung.