- Veränderungen im Stadtrat Grimma & Vorstand der Stiftung St. Georgenhospital
Der Stadtrat beschloss das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Maximilian Schöpe (Die LINKE) aus dem Stadtrat Grimma. Aufgrund beruflicher Veränderungen in Verbindung mit einem Wegzug kann er sein Mandat als Stadtrat nicht weiter ausüben. Christian Schaffer (Die LINKE) rückt nach. Durch das Ausscheiden von Maximilian Schöpe aus dem Stadtrat ist dessen Sitz im Stiftungsvorstand der “Stiftung St. Georgenhospital“ neu zu besetzen. Es wurde daher vorgeschlagen, den Sitz durch dessen Nachfolger Stadtrat Christian Schaffer zu besetzen.
- Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2024
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2024. Grundsätzlich regelt das Sächsische Ladenöffnungsgesetz die allgemeinen zulässigen Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Demnach besteht diese Möglichkeit ausschließlich montags bis sonnabends in der Zeit von 6 bis 22 Uhr sowie mit eingeschränkten Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember. Nach Sächsischen laden Öffnungsgesetz werden Gemeinden ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten.
Ausgehend von den in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen werden demnach als verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024 folgende Sonntage festgelegt: Stadtfest: 29. September; Martinimarkt: 03. November; Weihnachtsmarkt: 1. und 15. Dezember.
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben, in deren jeweiligen Vorständen bzw. Gremien, Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurden mit dem Gewerbeverein, dem PEP, Obi und der Stadtverwaltung wurden die Termine beraten und abgestimmt. Es wurden neue ausführliche Prognoseentscheidungen zu den zu erwartenden Besucherströmen erfasst.
- Baubeschluss zum Ausbau der Goethestraße in Grimma
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Ausbau der Goethestraße. Für das Vorhaben sind Gesamtausgaben von 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt zu 75 Prozent aus dem Kommunalen Straßenbaubudget des Freistaates Sachsen. Die Stadt Grimma übernimmt die Eigenmittel in Höhe von 540.000 Euro. Die Goethestraße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, so dass aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur ein grundhafter Ausbau in Frage kommt. Der Ausbau erfolgt in zwei Teilabschnitten. Im Jahr 2024 soll im Abschnitt Beiersdorfer Straße bis Siedlerstraße begonnen werden. Im Jahr 2025 ist der Abschnitt von der Siedlerstraße bis zum Kalkberg dran. Die Ausbaulänge beträgt insgesamt etwa einen Kilometer.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 "Mehrgenerationencampus Kleiststraße/August-Bebel-Straße"
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße/August-Bebel-Straße wurde durch den Stadtrat gebilligt. Es wird die Behörden- und die öffentliche Auslegung durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde beriets im Jahr 2022 durch den Stadtrat Grimma gefasst. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 109 "Mehrgenerationencampus Kleiststraße/August-Bebel-Straße" befindet sich zentral in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses „Muldentalkliniken GmbH Gemeinnützige Gesellschaft“. Südlich des Plangebietes verläuft die August-Bebel-Straße und nördlich die Käthe-Kollwitz-Straße. Durchschnitten wird das Plangebiet durch die Kleiststraße. Das Plangebiet hat eine Größe von rund zwei Hektar. Im Plangebiet ist die Errichtung eines Betreuungs- und Pflegekomplexes mit zugehöriger Stellplatzanlage und Grünflächen beabsichtigt. Westlich der Kleiststraße sowie östlich des Pflegekomplexes sollen zudem allgemeine Wohngebiete entstehen. Mit der Umsetzung der Planung kann eine Verbesserung der medizinischen Versorgung erreicht werden. Der Campus mit seinen Pflegeeinrichtungen sowie die geplante Wohnbebauung fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Mehrgenerationencampus schafft ein ergänzendes Angebot zum bestehenden Krankenhaus. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Nachverdichtung einer bereits erschlossenen Siedlungsfläche. Die Finanzierung des vorzeitigen Bebauungsplans erfolgt durch die „Kleist 19 GmbH“ aus Leipzig.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 111 "Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen"
Der Stadtrat billigte den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 111 „Gewerbegebiet Storchenpark Mutzschen“. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans minimal geändert beziehungsweise wurde aus planerischen Erwägungen um einen Teil nach Osten erweitert. Die Erweiterung schließt das kommunale Gelände der Kindertagesstätte und der Feuerwehr ein. Das Plangebiet umfasst etwa 31 Hektar. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage der Planunterlagen durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt. Das Plangebiet soll gemäß der bestehenden Nutzung als Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt und weiterentwickelt werden. Das bestehende Gewerbegebiet soll nach Norden und Osten erweitert werden. Zudem sollen bereits bestehende Strukturen mit Mischgebietscharakter im Südwesten einbezogen sowie Anpassungen an den Festsetzungen des bestehenden rechtsgültigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mutzschen, 3. Änderung“ vorgenommen werden. Die Kosten des Bebauungsplans trägt die RETRA Real Estate Trading GmbH aus Berlin.