- Memorandum of Understanding (Absichtserklärung) zwischen der VNG AG, GRUMA Automobile GmbH, FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Landkreis Leipzig und der Stadt Grimma hinsichtlich eines gemeinsamen Projektes einer Wasserstoffelektrolyse zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom sowie einer Wasserstofftankstelle und eines Wasserstoffkompetenzzentrums am Standort Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Stadtrat Grimma ermächtigte Oberbürgermeister Matthias Berger, für die Große Kreisstadt Grimma das zum Beschlussvorschlag beiliegende „Memorandum of Understanding“ (Absichtserklärung) zu unterzeichnen.
In der Absichtserklärung zwischen den beteiligten Unternehmen sowie dem Landkreis Leipzig und der Großen Kreisstadt Grimma ist der Wille verankert, im Landkreis Leipzig bzw. am Standort Grimma eine Wasserstoffelektrolyse zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom sowie eine Wasserstofftankstelle und ein Wasserstoffkompetenzzentrum zu errichten. Das gesamte Projekt bietet für Grimma die Chance, Standort und Zentrum einer zukunftsträchtigen Technologie zu werden.
Wie aus der Absichtserklärung hervorgeht, befinden sich alle Beteiligten derzeit noch in Verhandlungen über den konkreten Inhalt der Zusammenarbeit. Somit verbinden
sich mit der Absichtserklärung auch noch keine konkreten Rechte und Pflichten. Der Bedeutung und dem Umfang des beabsichtigten Projektes für die Beteiligten und
für die Region entsprechend sahen sich die Vertragspartner aber veranlasst, das hohe gemeinsame Interesse mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zu unterstreichen.
Weitere Rückfragen richten Sie bitte an die VNG AG, Pressereferent Christian Roos, Tel.: 0341/ 4435946.
- Berufung der Ortswehrleitung der Feuerwehr Nerchau
Es informierte Katrin werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Patrick Hirsch als Ortswehrleiter und Kamerad Steve Kullig als stellvertretendem Ortswehrleiter der Feuerwehr Nerchau zu.
- Gleichstellungsbeauftragte
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
- Der Stadtrat hat die Bestellung von Frau Renate Mußbach als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Grimma zum 31.03.2019 widerrufen.
- Der Stadtrat bestellte Frau Ines Rudolph zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Grimma ab 01.04.2019.
Gemäß § 64 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Grimma ist für die Stadt eine/r Gleichstellungsbeauftragte/r zu bestellen.
Bisher ist Frau Renate Mußbach als Gleichstellungsbeauftragte für die Stadt Grimma bestellt. Frau Mußbach wird zum 31.03.2019 in Rente gehen und steht deshalb für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung. Die Bestellung von Frau Mußbach ist deshalb zu widerrufen.
Für die Nachbesetzung der Gleichstellungsbeauftragten, welche im Stellenplan mit 0,5 Stellenanteil ausgewiesen ist, konnte Frau Rudolph gewonnen werden. Frau Rudolph gehört der Verwaltung schon seit vielen Jahren an und kennt u.a. durch ihre Arbeit im Sozialbereich auch die Belange der Beschäftigten in der Verwaltung und die der Bürger unserer Stadt. Sie hat ausreichend Erfahrungen, bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Grimma, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben, diese zu erkennen und sich entsprechend einzubringen.
- Zweckvereinbarung Ausbildung
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister, eine Zweckvereinbarung zur Verbundausbildung zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Stadt Colditz abzuschließen. Die Zweckvereinbarung gilt vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der Landesdirektion.
- Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 "Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße" der Stadt Grimma.
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt sowie Herr Friedmar Thiele, ESF Projektentwicklung.
Der Stadtrat billigte den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“ in der Fassung vom 11.03.2019 samt Begründung und Umweltbericht und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten und die Planung beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.
Weitere Informationen und Bildmaterial stellt Ihnen gern Herr Friedmar Thiele, ESF Projektentwicklung, zur Verfügung. Anfragen bitte per E-Mail an mail@esf-projektentwicklung.de
- Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 "Wohngebiet Rappenberg, 1. BA" der Stadt Grimma als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wohngebiet Rappenberg, 1. BA“ in der Fassung vom 21.03.2019 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten und die Planung beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 99 "Wohnbebauung Rathenaustraße, Nerchau" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13a BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma billigte den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 der Innenentwicklung „Wohnbebauung Rathenaustraße, Nerchau“ in der Fassung vom 21.03.2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 563/4, 564/12 und 564/20 der Gemarkung Nerchau auf einer Fläche von ca. 18.519 m². Auf der Grundlage dieses Entwurfes ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen und diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
- Ergänzung zum Baubeschluss vom 16.07.2015 für den Neubau der Oberschule Böhlen
Es informierte Holger Krüger, stellvertretender Leiter Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der 2. Ergänzung zum Baubeschluss die Kosten nach Berechnung vom 11.02.2019 auf Grundlage der bestätigten Genehmigungsplanung.
Die Stadt Colditz wird gem. Beschluss vom 22.10.2018 (Beschlussnummer 423/2018) keine weiteren juristischen Mittel gegen den Neubau einlegen. Das Urteil ist seit den 25.10.2018 rechtskräftig.
Die Baukosten wurden von allen an der Planung tätigen Büros entsprechend überarbeitet und von S&P, dem beauftragten Architekturbüro, plausibilisiert und zusammengefasst. Grundlage bildet die Genehmigungsplanung und die Preise aus dem Jahr 2018, welche an vergleichbaren Bauleistungen erfasst wurden.
Die ausgewiesenen Mehrkosten sind im HH-Plan noch nicht erfasst und werden nach Zuwendungsbescheid in den Haushaltplan 2020 aufgenommen.
- Verkauf des Grundstücks Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 2 der Gemarkung Pöhsig, Flurstück 176/21
Es informierte Holger Krüger, stellvertretender Leiter Hochbauamt.
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 2 der Gemarkung Pöhsig, Flurstück 176/21 zu. Der Kaufpreis beträgt 46.660 Euro.