- Vergabe der Bauleistung für die Baumaßnahme Radwegausbau „Grimma – Borna“/Abschnitt Großbothen bis Gemarkungsgrenze Glasten
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben Neubau Radroute Grimma – Borna, Abschnitt Großbothen bis Gemarkungsgrenze Glasten an die Firma Reif Baugesellschaft mbH & Co.KG aus Schkeuditz für eine Auftragssumme von 296.000 Euro.
Grimma wird als erste Kommune mit dem Radwegebau zwischen den Mittelzentren Grimma und Borna beginnen. Der Stadtrat befürwortete die Vergabe der Bauleistung für den Abschnitt zwischen der Windmühlenstraße in Großbothen und der Anschlussstelle im Glastener Forst. Der rund drei Kilometer lange Bauabschnitt in der Gemeinde Grimma führt von Großbothen über den alten Bahndamm vorbei an Kleinbardau nach Glasten (Stadt Bad Lausick). In Kleinbothen schließt der Radweg an den gut ausgebauten Mulderadweg nach Grimma an. Die Kosten für diesen Abschnitt betragen rund 432.000 Euro. Die Kommunen erhalten vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine 90prozentige Förderung aus dem Straßenbau. Die Gesamtlänge beträgt insgesamt bis nach Borna 33 Kilometer. Die ersten Gespräche zum Radweg begannen vor zehn Jahren, als sich der Muldentalkreis und der Landkreis Leipziger Land vereinigten. Die Vorplanung für den verbindenden Weg vor lag 2011 vor und wurde aus Mitteln der Kreisfusion gezahlt.
Der Zuwendungsbescheid wurde im August 2018 erteilt und beinhaltet Gesamtausgaben in Höhe von 431.900 Euro, wovon 361.180 Euro als förderfähig anerkannt werden und mit 90 Prozent in Höhe von 325.062 Euro gefördert werden. Bei den nicht zuwendungsfähigen kosten handelt es sich um den hinausgehenden Anteil über die Regelbreite am Radweg sowie den Kosten für die anteilige Baustelleneinrichtung dafür.
- Konzessionsvertrag Gas Ortsteil Seidewitz
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat beschloss die Änderung des Konzessionsvertrages Gas für den Ortsteil Seidewitz.
Es handelt sich dabei um ein sehr „kleines“ Leitungsnetz mit einer Länge von ca. zwei Kilometern Die jährliche Konzessionsabgabe aus dem Netz zugunsten der Großen Kreisstadt Grimma beträgt ca. 95 Euro. Die Stadt Grimma schloss im Jahr 2015 den Konzessionsvertrag Gas mit der Stadtwerke Döbeln GmbH ab. Damals Konzessionärin der Leitungen in Bockelwitz. Ab 2019 vergibt die Stadt Leisnig die Konzession am Gasnetz Bockelwitz nunmehr an die MITGAS GmbH vergeben.
Die Stadtwerke Döbeln GmbH ist deshalb an die Stadt Grimma herangetreten, einer Übertragung der Konzession an die MITGAS GmbH aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.
Für die Große Kreisstadt Grimma ergeben sich durch den vorgesehenen Übergang des Vertrages keine Nachteile, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bleiben unverändert bestehen. Mit dem Eintritt der MITGAS GmbH übernimmt ein der Großen Kreisstadt bekannter, leistungsfähiger und zuverlässiger Netzbetreiber die in Rede stehende Konzession.
- Verkauf der Grundstücke Bahrener Straße 3 - 5, Rittergut
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf der Grundstücke Bahrener Straße 3-5 mit einer Größe von 4.431 m² zu einem Kaufpreis von 23.150 Euro, entsprechend vorliegender Verkehrswertgutachten. Erwerber ist der Reit- und Fahrverein Grimma e.V.
Der Reit- und Fahrverein Grimma e.V. möchte die Grundstücke für die Absicherung der Zukunftsfähigkeit des Vereinslebens erwerben. Es sollen hierdurch die langfristigen Perspektiven erhalten und ausgebaut werden, sprich ein Reiterhof mit Ferienprojekten und passenden Veranstaltungen.
Der Reit- und Fahrverein Grimma e.V. strebt eine bauliche Sicherung der historischen Gebäude binnen zwölf Monaten an.
Er geht eine konstruktive Investitionsverpflichtung für das Dach und die Fassade als baulich gebotene denkmalgerechte Instandhaltungsmaßnahme ein. Die konstruktive Investitionsverpflichtung wird auf zwei Jahre mit einem Werteerhalt von 200.000 Euro dinglich festgesetzt. Bei Nichterreichung der Investitionsverpflichtung wird ein Rücktrittsrecht ohne Wertausgleich für die Stadt Grimma vereinbart.
- Veräußerung eines Grundstücks nahe Oberwerder 3
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks „nahe Oberwerder 3“ zu einem Kaufpreis von 14.200 Euro.
Die Erwerberin möchte zur Komplettierung der bereits bestehenden Wohn- und Gewerbeanlage das kommunale Grundstück erwerben. Das Grundstück wurde zum vollen Bodenrichtwert von 20 Euro/qm veräußert. Die bestehenden Dienstbarkeiten werden durch den Erwerber übernommen. Durch das Ordnungsamt der Stadt Grimma wurde vorgegeben, das bei einer geplanten Einfriedung des Grundstücks eine nutzbare Restbreite der anliegenden Straße von 3,50 m verbleibt. Dies wird im Kaufvertrag aufgenommen.
- Tausch von Grundstücksteilflächen in Mutzschen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbau.
Der Stadtrat stimmte dem Tausch einer kommunalen Grundstücksteilfläche (455 qm) in der Mutzschener Bahnhofsstraße gegen Teilflächen der benachbarten Grundstücke (211 qm + 75 qm) zu.
Die Stadt Grimma tauscht eine Teilfläche von etwa 455 qm gegen die Flächen einer Grundstücksgemeinschaft. Die sich ergebende Flächendifferenz in Höhe von 169 qm wird von Seiten der Grundstücksgemeinschaft in Höhe von 5.070 Euro vergütet. Der Wertausgleich basiert auf dem jeweils geltenden Bodenrichtwert von 30 €/qm. Vermessungsleistungen werden gegeneinander aufgerechnet.
Ein bisher rechtlich ungesicherter Bereich der Löschwasserentnahmestelle (75 qm) geht somit in das Eigentum der Stadt Grimma über. Ebenso wird das Eigentum an dem Geh- und Radweg (211 qm) hergestellt. Die Tauschfläche der Stadt Grimma wird bereits vom Tauschpartner als Stellfläche genutzt. Die verbleibende Fläche von ca. 770 qm wird im Rahmen eines Pachtvertrags verpachtet.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung „Energetische Sanierung Kita Sonnenschein in Grimma-Süd“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Energetische Sanierung der Kita Sonnenschein. Die Gesamtbausumme beträgt: 449.142,04 Euro. Der Beginn der Arbeiten zur energetischen Sanierung war im Mai 2016. Die energetische Sanierung umfasste folgende Maßnahmen: Anbringung einer Wärmedämm-Fassade und Erneuerung der noch vorhandenen, alten Fenster, Anbringung eines Sonnenschutzes an der Südseite des Gebäudes, Erneuerung des Blitzschutzes im Fassadenbereich, teilweise barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses durch Anbau einer Rampe.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung „Brandschutzmaßnahmen
Kindertagestätte "Zwergenland" in Grimma-West“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der für die Baumaßnahme Brandschutzmaßnahmen der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Grimma-West. Die Gesamtbausumme beträgt: 157.557,75 Euro. Der Beginn der Arbeiten zur brandschutztechnischen Sanierung war im Juli 2015. Die energetische Sanierung umfasste folgende Maßnahmen: Einbau von Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Panikbeschlägen, Verkofferung von Leitungen und das sachgerechte Verschließen von Wanddurchbrüchen, Einbau einer Notlichtanlage und Gefahrenmeldeanlage, malermäßige und bodenbelagsmäßige Anarbeitung der neu verschlossenen Bereiche.
- Erste Ergänzung zum Baubeschluss „Neubau Oberschule Böhlen“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der 1. Ergänzung zum Baubeschluss die Erhöhung der Baukosten und die Freigabe von Geldmitteln für die weiterführende Planung.
Historie:
Der Baubeschluss der Stadt Grimma für den Neubau Oberschule Böhlen mit Gesamtkosten von 8,4 Millionen Euro erfolgte im Sommer 2015. Die Baugenehmigung lag ein Jahr später vor. Im September 2016 stellte die Stadt Colditz einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Die Nichtigkeit des Bebauungsplans war das Ziel. Zwei Monate später erhebt Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung. Im Dezember 2016 stellt die Stadt Colditz vor dem Verwaltungsgericht Leipzig einen Antrag auf Anordnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Baugenehmigung. Ziel ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches. Erst im Juni 2018 weist das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Antrag der Stadt Colditz zurück, die Revision wird nicht zugelassen. Die 1-monatige Beschwerdefrist gegen die Nichtzulassung der Revision beginnt nach dem Zugang des schriftlichen Urteiles des OVG Bautzen.
Derzeitig liegt das Urteil des OVG Bautzen nicht vor, die Beschwerdefrist hat dementsprechend noch nicht begonnen. Eine Beschwerde zum Beschluss des OVG Bautzen von der Stadt Colditz ist möglich, die Zulassungsbedingen sind jedoch sehr hoch.
Ist-Stand:
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Leipzig wird erst entschieden, wenn vom OVG Bautzen das o.g. Urteil vorliegt, die erteilte Baugenehmigung vom 15.07.2016 hat damit vorläufig Bestand.
Mit Beschlussfassung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Neubau im 3. Quartal 2021 in Nutzung zu übergeben. Um den Bauablaufplan zu realisieren, ist es notwendig die entsprechende Planungsleistung zu beauftragen. Das Honorar dieser Leistung für alle Planer beträgt 480.000 Euro brutto.
Durch die Verzögerungen veränderte sich dementsprechend der Baubeginn des Neubaus. Die prozentuale Baukostensteigerung wurde mit dem Baukostenindex (BKI) ermittelt. Die Preissteigung beträgt ca. 14 Prozent ausgehend von 3. Quartal 2015 zum 3. Quartal 2019. Aufgrund dieser statistischen Steigerung wurde die Kostenermittlung vom Baubeschluss angepasst.
Um die Erhöhung der Baukosten zu finanzieren wird nach der Beschlussfassung ein Mehrkostenantrag bei der SAB gestellt, die Beurteilung erfolgt durch eine baufachliche Stellungnahme des SIB mit einem abschließenden Änderungsantrag.
- Bindung Pachtvertrag für die Flächen am Roten Vorwerk
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe des Pachtvertrages für die Flächen am Roten Vorwerk mit einer Pachtfläche von 40,5 Hektar mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu einem jährlichen Pachtzins von 7.087,13 Euro an den Pächter. Der Pächter und die „Kartoffelkäferbande Grimma e.V.“ regeln die Nutzung der Flächen für das jährliche Fest der Biker selbständig.
- Erste Ergänzung zum Baubeschluss "Stadion der Freundschaft" - Instandsetzung nach Hochwasser 2013
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der ersten Ergänzung zum Baubeschluss die Erhöhung der Baukosten um 120.000 Euro.
Gemäß Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank aus dem Jahr 2016 wurde dem Ersatzneubau der „Sportstätte Grimma“ nach dem Hochwasser in der Lausicker Straße unter Auflagen zugestimmt und die Finanzmittel am Neustandort gebunden. Der Zuwendungsbescheid beauflagt den teilweisen Rückbau der Sportanlage am Standort in der Friedrich-Oettler-Straße, mit dem Ziel, eine Schulsportanlage mit der Nutzung als Vereinssportstätte für den Bereich Leichtathletik zu erhalten. Zur Realisierung wurden hier 486.000 Euro ausgewiesen.
In Folge der Baupreisentwicklung ist eine Kostensteigerung angezeigt.
Die im Vorfeld der Ausschreibung erhobene Kostenermittlung auf Grundlage der Ausführungsplanung weist eine Kostensteigerung von ca. 25 Prozent aus. Die neuen Gesamtkosten belaufen sich afu rund 606.000 Euro.
- Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 92 "Wohnbebauung Neichener Straße in Nerchau“
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung.
Der Stadtrat prüfte die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 92 „Wohnbebauung Nerchau, OT Nerchau“.
Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll formulierten Entscheidungen und die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 92 "Wohnbebauung Neichener Straße, Nerchau".
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 92 „Wohnbebauung Neichener Straße, Nerchau“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Grimma "Loreley Bahren"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 „Loreley Bahren“. Das Plangebiet umfasst über einhundertdreißig Flurstücke.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den beteiligten Grundstückseigentümern einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt.
Im Mai 2015 hat das Bauaufsichtssamt des Landkreises vierzehn Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Gebiet der Siedlung Loreley in Bahren angeschrieben und mitgeteilt, dass ihr dauerhaftes Wohnen in diesem Gebiet möglicherweise illegal wäre. Es wurde die Vorlage von Baugenehmigungen gefordert. Sofern dies nicht möglich wäre, müsste die weitere Wohnnutzung untersagt werden, weil es sich bei dem Gebiet der Siedlung Loreley um einen Außenbereich handelt. Mit der weiteren Wohnnutzung sei die Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten. Außerdem könnten Belange des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes einer dauerhaften Wohnnutzung entgegenstehen.
Die Stadt Grimma möchte als Trägerin der Planungshoheit durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes Planungsrecht für dieses Gebiet schaffen. Zwischen dem Oberbürgermeister und dem Landrat ist vereinbart worden, dass das Bauordnungsamt die Verfahren gegen die Grundstücksbesitzer (mit Ausnahme derjenigen, deren Gebäude offenkundig im Überschwemmungsgebiet liegen) aussetzen wird.
Die Stadtverwaltung möchte durch die Aufstellung eines Bebauungsplans dieser Vereinbarung nachkommen. In der Siedlung Loreley wird seit fast einhundert Jahren eine beträchtliche Anzahl von Grundstücken baulich genutzt; etwa ein Viertel zu Wohnzwecken und drei Viertel zur Wochenenderholung. In dem Bebauungsplan soll die Art der baulichen Nutzung für die jeweiligen Flurstücke als Wohn- oder Sonderbaufläche Wochenendhaus festgesetzt werden, um somit Rechtssicherheit zur Nutzung der einzelnen Grundstücke herzustellen. Zusätzlich sollte die maximal zulässige Grundflächenzahl geregelt werden, insbesondere auch, um den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes in hohem Maße gerecht zu werden.
In dem Bebauungsplan soll zugleich deutlich gemacht werden, dass die vorhandene, als ortsüblich zu bezeichnende Erschließung von den Anliegern akzeptiert wird und dass Veränderungen, etwa in der Breite oder beim Unterbau der Straßen, von der Gemeinschaft der Anlieger anteilig entsprechend der örtlichen Regelungen (mit-) finanziert werden muss. Die Kosten der Planung werden von den beteiligten Grundstückseigentümern übernommen. Die anteiligen Kosten für die kommunalen Grundstücke in diesem Gebiet betragen 4.354 Euro.
- Der Tagesordnungspunkt „Bildung eines Beirates "Grimma 2050 - Stadt der Zukunft" wurde vertagt.