- Gemeindewahlausschuss der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat Grimma besetzte durch Wahl den Gemeindewahlausschuss Grimma für die anstehende Oberbürgermeisterwahl 2022 wie folgt:
Vorsitzende: Frau Kerstin Ulbricht (Justiziarin/ Beteiligungen)
Stellvertreterin: Frau Daria Kunadt (Ltrn. Bürgeramt)
Beisitzer 1: Herr Johannes Heine (Freie Wähler Grimma)
Stellvertreter zu 1: Frau Katarina Ambrosius (Bürgeramt)
Beisitzer 2: Herr Christian Peter Müller (DIE LINKE.)
Stellvertreter zu 2: Herr Andreas Reichert (Bürgeramt)
Beisitzer 3: Frau Doreen Schneider (Bürgeramt)
Stellvertreter zu 3: Frau Liane Schwarm (Ltrn. Standesamt)
- Aufsichtsrat der Stadtwerke Grimma GmbH
Es informierte Matthias Berger, Oberbürgermeister.
Der Stadtrat Grimma beschloss gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO mit sofortiger Wirkung Herrn Jörg Böttger, Leiter des Tiefbauamtes der Stadtverwaltung Grimma, als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Grimma GmbH zu bestellen.
- Vergabe von Bauleistungen – Baumaßnahme am Gymnasium St. Augustin (Stamm- und Seumehaus), Klosterstr. 1 bzw. Colditzer Str. 32 in 04668 Grimma, TO: ELT-Installation - Digitalisierung - Vergabenummer: 2021-13-0028, Auftragsnummer: SVA 584/21
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma B&H Elektro GmbH, Bahnhofstraße 5 in 04668 Grimma, Auftragssumme: 248.419,60 Euro brutto.
- Ergänzung zum Baubeschluss vom 16.07.2015 für den Neubau der Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der 3. Ergänzung zum Baubeschluss die Gesamtbaukosten in Höhe von 12.680.938,68 Euro nach Kostenprognose vom 03.12.2021 vor Schlussrechnungslegung. Die Eigenmittel liegen gem. 3. Änderung zum Baubeschluss bei 7.834.820,28 Euro. Die Finanzierung ist vorbehaltlich der Prüfung und Zuwendung bezüglich der Mehrkosten.
- Baubeschluss zur Schulhofsanierung Grundschule Großbothen, Wilhelm-Ostwald-Straße 6, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Schulhofsanierung gemäß der vorgelegten Entwurfsplanung.
Das vorhandene Schulgebäude der Grundschule wurde von 2004 bis 2005 saniert.
Im Jahr 2017 erfolgte im Bereich des Werkraumes (KG) die Erneuerung der Gebäudeabdichtung. Im Jahr 2019 wurde die nichtöffentliche Erschließung des Grundstückes für Schmutzwasser und Regenwasser neu errichtet.
Für die Planungsleistung der Freianlagen ist das Ingenieurbüro Zimmermann aus Wurzen vertraglich gebunden.
Im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur (KInv) beantragte die Stadt Grimma die Zuwendung für die Schulhofsanierung.
- Erwerb des Grundstücks Cannewitz, Alte Dorfstraße 5, Gemarkung Cannewitz, Flurstück 179/2
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Erwerb des Grundstücks Flurstück Nr. 179/2 Gemarkung Cannewitz in 04668 Grimma, Alte Dorfstraße 5 zu einem Kaufpreis von 110.000 Euro zzgl. Nebenkosten.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt"
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma billigte den Vorentwurf des vorzeitigen
Bebauungsplans Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt“ in der Fassung vom 12.01.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit dem Umweltbericht als vorläufige Fassung.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert bzw. wurde aus planerischen Erwägungen erweitert.
Das Plangebiet umfasst nun nachfolgend aufgeführte Flurstücke in der Gemarkung Hohnstädt mit einer Fläche von ca. 29 Hektar.
Flurstücke komplett im Geltungsbereich: 344/2; 224/2; 1044/2; 1039/4; 1040; 1041; 273; 274; 275/1; 140/1; 142/1
Flurstücke teilweise im Geltungsbereich: 225/2; 1042; 1043; 272; 111/1; 112/1; 115/1; 117/1; 120/1; 121/1; 125/1; 126/1; 131/1; 132/1; 135/1; 136/1; 238/1; 142/10; 307/4; 1045/10
Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Offenlage der Planunterlagen durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen und diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
- Aufstellung eines Bebauungsplans Nr.108 der Stadt Grimma "Wohnensemble Husarenkaserne", Investor: Husarenkaserne Grimma Projekt GmbH, Gemarkung Grimma, Flurstücke: 1286/5, 1286/6, 1287/3, teilweise: 1286/4, 1287/5, 04668 Grimma
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet im südwestlichen Stadtgebiet, auf dem die alten Husarenkasernen stehen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1286/5, 1286/6, 1287/3 und Teile der Flurstücke 1286/4 und 1287/5 der Gemarkung Grimma, entlang der Leipziger und der Lausicker Straße mit einer Gesamtfläche von 3,95 ha.
Die Husarenkaserne Grimma Projekt GmbH hat die noch brachliegenden Flurstücke der ehemaligen Carola-Kaserne erworben und möchte dort in Kooperation mit der auf Denkmalimmobilien spezialisierten Kulturdenkmal.de GmbH ein nachhaltiges, lebendiges Wohngebiet mit einer guten Durchmischung von Reihenhäusern, Geschosswohnungsbau sowie ggf. ergänzenden gewerblichen Nutzungen realisieren.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit der Husarenkaserne Grimma Projekt GmbH abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt.
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2022
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2022.