- Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Stadtgebiet Grimma für das Jahr 2019
Es informierte Wolfgang Möller, stellv. Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2019.
Auch im Jahr 2019 sind verkaufsoffene Sonntage geplant. Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen nur von montags bis samstags geöffnet werden. Die Gemeinden können abweichend vom § 3 I SächsLadÖffG die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an jährlich vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch eine Rechtsverordnung gestatten, gem. § 8 I 1 SächsLadÖffG. Diese verkaufsoffenen Sonntage 2019 wären:
- Europäische Tage des Kunsthandwerks (ETAK) am 7. April 2019
- 29. Grimmaer Stadtfest am 29. September 2019
- Herbstfest in Grimma am 6. Oktober 2019
- Adventsmarkt in Grimma am 1. Dezember 2019
Des Weiteren werden die Kommunen gem. § 8 II SächsLadÖffG ermächtigt, die Verkaufsstellen aufgrund von besonderen regionalen Ereignissen, an einem weiteren Sonntag je Kalenderjahr zwischen 12 und 18 Uhr zu öffnen. Die aufgrund regionaler Ereignisse festgelegten verkaufsoffenen Sonntage 2019 wären:
- Sommerblumenfest in Hohnstädt am 5. Mai 2019 für Verkaufsstellen in der Hengstbergstraße und in der Nordstraße
- Blütenfest in Dürrweitzschen am 19. Mai 2019 für die Verkaufsstellen und den Hofladen im Ortsteil Dürrweitzschen
- Handwerkliche Produktschau am 3. November 2019 für Verkaufsstellen An den Gerichtswiesen und am Broner Ring
- Grimmaer Weihnachtsmarkt am 15. Dezember 2019 für Verkaufsstellen in der Innenstadt von Grimma (Markt und angrenzende Straßen bis Schwanenteichpark)
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurde mit dem Gewerbeverein, dem PEP, OBI und der Genossenschaft die Vorschläge beraten und abgestimmt.
- Aufhebung Beschluss-Nr. SR 655/2018 - Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Beschlusses vom 21.06.2018 mit der Nr. SR 655/2018 - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 160.000,00 Euro in der Maßnahmenummer 545101 18001 für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine, finanziert durch vorhandene Mittel aus den Einnahmen der Gewerbesteuer im Produktkonto 611001/601300.
Nach aktuellen Hochrechnungen ist im Haushaltsjahr 2018 nicht mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu rechnen. Für die Finanzierung der Kehrmaschine ist daher eine andere Finanzierungsquelle in Anspruch zu nehmen. Dazu wurde im Verlauf der Stadtratssitzung vom 20.12.2018 ein entsprechender Beschluss eingebracht.
- Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 160.000,00 Euro in der Maßnahmenummer 545101 18001 für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine, finanziert durch vorhandene Mehreinnahmen aus den Einzahlungen aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen (Grundstücke) in dem Produktkonto 111302.682100/506100.
Auf dem Bauhof Grimma-West befindet sich die derzeitige Kehrmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen MTL – B 582. Der Unimog der Marke Mercedes Benz ist vom Baujahr 2002 und gehört damit zu den ältesten Fahrzeugen im Fuhrpark des Bauhofs. In den vergangenen 5 Jahren wurden Mittel von mehr als 50.000 Euro eingesetzt, um die Fahrbereitschaft aufrecht zu erhalten. Gegenwärtig ist die Substanz des Fahrzeugs durch Rost angegriffen und wurde schon mehrfach ausgebessert. Auf Grund des Zustands wird die Kehrmaschine weniger eingesetzt, das Verhältnis zwischen Betriebsstunden und Reparaturkosten weicht daher immer weiter ab. Für die Sauberhaltung des Gemeindegebietes im Bereich der Straßen und Plätze ist die Nutzung einer Kehrmaschine unumgänglich. Ein Ausfall des Fahrzeugs würde die Beauftragung an Fremdfirmen nach sich zu ziehen, um den augenblicklichen Standard aufrecht zu erhalten.
- Vergabe von Bauleistungen
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Objekt: Ersatzneubau Sportstätten Grimma, Lausicker Straße 8, 04668 Grimma
TO: Sonstige Freianlagen - SVA 624/18
Planer: snp Architekten+Ingenieure, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig und IB Heinrich, Cranachstraße 19, 04177 Leipzig
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Bauleistung unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. §8 SächsVergabeG an die Firma Wilhelm & Co Straßen- und Wegebau GmbH, Bahnhofstr. 19A, 04668 Grimma zu einer Auftragssumme von 225.194,51 Euro brutto.