- Sozialausschuss des Stadtrates Grimma
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Sozialausschusses des Stadtrates Grimma mit sofortiger Wirkung.
- Der Stadtrat Grimma bestellte den Sozialausschuss des Stadtrates Grimma gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage nach den Regelungen des § 43 i.V. mit § 42 SächsGemO neu.
- Nach den Regelungen des § 43 Abs. 3 SächsGemO gelten für die Bestellung der beratenden Ausschüsse ebenfalls die Regelungen des § 42 Abs. 2 SächsGemO; damit sind diese auch für den Sozialausschuss des Stadtrates Grimma anzuwenden. Die Bestellung von Ausschüssen erfolgt widerruflich; damit kann eine Neubesetzung auch während der laufenden Wahlperiode des Stadtrates vorgenommen werden. Bestimmte Gründe müssen dazu nicht vorliegen. Es gelten stets die gleichen Regelungen wie nach der Kommunalwahl, es sind also immer Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter zu bestellen. Die Neubestellung eines Ausschusses kann immer nur insgesamt erfolgen, mithin ist die Neubestellung nur eines Ausschussmitgliedes/ Stellvertreters nicht möglich. Die Neubesetzung setzt deshalb den Widerruf der gegenwärtig bestehenden Besetzung durch Beschluss des Stadtrates voraus.
- Durch das Ausscheiden des Ausschussmitgliedes Hanspeter Weis aus persönlichen Gründen (BfG/ASL) ist dessen Sitz im Sozialausschuss unbesetzt. Die Fraktion schlägt deshalb die Wiederbesetzung des Mandates mit Frau Ina Elfert vor. Deren Stellvertretung soll übernommen werden durch Herrn Olaf Buchheim. Weitere Umbesetzungen des Ausschusses sind nicht beabsichtigt.
Folgende Zusammensetzung wurde beschlossen:
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion |
Frau Ramona Müller |
Frau Hannelore Blasko |
BfG/ASL |
Frau Ina Elfert |
Herr Olaf Buchheim |
BfG/ASL |
Frau Ute Kniesche |
Herr Torsten Schönewerk |
FW |
Herr Torsten Merres |
Herr Marco Neumann |
FW |
Frau Ute Finsterbusch |
Herr Rene Stephan |
FW |
Herr Uwe Engel |
Frau Verena Mannschatz |
CDU/SPD |
Herr Heiko Mätzold |
Herr Maximilian Schöpe |
DIE LINKE |
Herr Uwe Krah |
Herr Sven Großer |
AfD |
Herr Steffen Pollow |
Herr Helmut De Vecchis |
AfD |
- Beirat Kultur, Jugend, Sport des Stadtrates Grimma
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf des derzeitigen Mandates von Herrn Tim Schiller als Mitglied des Beirates für Kultur, Jugend und Sport.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf des derzeitigen Mandates von Herrn Reinmut Jassmann als Stellvertretendes Mitglied des Beirates für Kultur, Jugend und Sport.
- Der Stadtrat Grimma bestellte im Beirat für Kultur, Jugend und Sport zwei Mandate von berufenen Bürgern nach den Regelungen des § 39 Abs. 7 SächsGemO im Wege der Einzelwahl neu.
Grundlage der Besetzung von Beiräten des Stadtrates ist die Regelung des § 47 SächsGemO. Danach gehören den Beiräten sowohl Stadträte als auch berufene Bürgen an. Daraus folgt, dass auch die Bestellung bzw. Neubestellung der Mitglieder zweigeteilt erfolgt. Während die Bestellung der Stadträte nach den Regelungen des § 42 SächsGemO erfolgt und damit als Gesamtakt vorzunehmen ist, gilt für die Bestellung der berufenen Bürger das Prinzip der Einzelwahl. Auf Antrag der Fraktion Freie Wähler ist durch Widerruf im Einzelfall ein Mandat eines berufenen Bürgers als Mitglied und ein Mandat eines berufenen Bürgers als Stellvertreter im Beirat zu beenden. Durch das Ausscheiden von Herrn Tim Schiller (Freie Wähler) ist dessen Sitz im Beirat für Kultur, Jugend und Sport unbesetzt. Die Fraktion hat deshalb einen Vorschlag zu Wiederbesetzung des Mandates mit Herrn René Stephan unterbreitet. Außerdem möchte die Fraktion Freie Wähler das Stellvertretermandat des Herrn Stephan mit Herrn Tim Schiller im Beirat neu besetzen.
Folgende Besetzung wurde beschlossen:
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion |
Frau Hannelore Blasko |
Herr Olaf Buchheim |
BfG/ASL |
Frau Helga Metzker |
Herr Rico Huber |
BfG/ASL |
Herr Daniel Kurzbach |
Frau Ute Finsterbusch |
FW |
Herr Marco Neumann |
Frau Ute Kniesche |
FW |
Herr Rene Stephan |
Herr Tim Schiller |
FW |
Herr Bernd Kohlstrunk |
Herr Frank Fischer |
FW |
Herr Helmut De Vecchis |
Herr Peter Peters |
AfD |
Herr Malte Martin |
Herr Peter Schäfer |
CDU/SDP |
- Aufsichtsrat der Stadtwerke Grimma GmbH
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat Grimma beschloss mit sofortiger Wirkung Herrn Jörg Böttger, Leiter des Tiefbauamtes der Stadtverwaltung Grimma, als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Grimma GmbH abzubestellen.
Die Große Kreisstadt Grimma hält 51 % der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Grimma GmbH. Die Stadtwerke Grimma GmbH hat einen Aufsichtsrat, in den gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages die Große Kreisstadt Grimma nach entsprechendem Beschluss des Stadtrates 5 Mitglieder entsendet. Unter Beachtung der Regelung des § 98 Abs. 2 Satz 5 SächsGemO muss ein Aufsichtsratsmitglied der Oberbürgermeister selbst oder ein von ihm benannter Bediensteter der Verwaltung sein. Bisher wurde diese Aufgabe von Herrn Böttger wahrgenommen. Dieser hat jedoch im Rahmen der Gründung des Eigenbetriebes Breitband und der damit verbundenen übertragenen Aufgabe die Betriebsleitung zu übernehmen, um seine Entlassung aus dem Aufsichtsrat gebeten. Diesem Wunsch soll nachgekommen werden.
- Aufsichtsrat der Stadtwerke Grimma GmbH
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat Grimma beschloss mit sofortiger Wirkung die Entsendung von Frau Grit Naujoks, Amtsleiterin des Amtes für Finanzen, als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Grimma GmbH.
Die Große Kreisstadt Grimma hält 51 % der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Grimma GmbH. Unter Beachtung der Regelung des § 98 Abs. 2 Satz 5 SächsGemO muss ein Aufsichtsratsmitglied der Oberbürgermeister selbst oder ein von ihm benannter Bediensteter der Verwaltung sein. Bisher wurde diese Aufgabe von Herrn Böttger wahrgenommen. Dieser hat jedoch im Rahmen der Gründung des Eigenbetriebes Breitband und der damit verbundenen übertragenen Aufgabe die Betriebsleitung zu übernehmen, um seine Entlassung aus dem Aufsichtsrat gebeten. Frau Naujoks besitzt die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde. Zum einen ist sie die Finanzbedienstete der Stadt und zum anderen ist in ihrem Fachgebiet tatsächlich auch das Beteiligungsmanagement angesiedelt.
- Aufsichtsrat der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co. KG
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat Grimma widerrief die Bestellung von Herrn Jörg Böttger als Mitglied des Aufsichtsrates der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co.KG (nachfolgend NGG). Der Widerruf erfolgte mit sofortiger Wirkung.
Entsprechend des Gesellschaftsvertrages der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co.KG (nachfolgend NGG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft 5 Mitglieder, davon entsendet der Stadtrat Grimma 3 Mitglieder. Ein Mitglied davon ist Herr Jörg Böttger. Herr Böttger hat nunmehr um den Widerruf seiner Bestellung gebeten, da er künftig die Leitung des Eigenbetriebes „Breitband Grimma“ übernehmen möchte. Diese Aufgabe wird zeitliche Ressourcen binden, die dann nicht mehr für die Tätigkeit als Aufsichtsrat zur Verfügung steht.
- Besetzung des Aufsichtsrates der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co. KG
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat Grimma bestellte als neues Mitglied des Aufsichtsrates der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co.KG (nachfolgend NGG) Frau Grit Naujoks. Die Bestellung erfolgt mit sofortiger Wirkung.
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co.KG (nachfolgend NGG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft 5 Mitglieder, davon entsendet der Stadtrat Grimma 3 Mitglieder. Da die Stadt Grimma somit mehr als einen Sitz im Aufsichtsrat zu besetzen hat, gilt für den Aufsichtsrat auch die Regelung des § 98 Abs. 2 Satz 5 SächsGemO. Danach hat der Stadtrat auch den Oberbürgermeister oder einen von diesem bestimmten Bediensteten der Verwaltung in den Aufsichtsrat zu bestellen. Bisher war dies Herr Jörg Böttger, Amtsleiter des Tiefbauamtes. Herr Böttger hat um seine Entbindung vom Amt des Aufsichtsratsmitgliedes gebeten, da er sich künftig der Leitung des Eigenbetriebes „Breitband Grimma“ widmen möchte. Als neuen Vertreter der Verwaltung möchte der Oberbürgermeister nunmehr Frau Grit Naujoks entsenden. Voraussetzung für die Bestellung ist die Wahl durch den Stadtrat gemäß § 39 Abs. 7 SächsGemO.
- Gründung des Eigenbetriebes "Breitband Grimma"
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat beschloss die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Breitband Grimma“ der Großen Kreisstadt Grimma und damit die Gründung des Eigenbetriebs „Breitband Grimma“
Gemäß § 94 a ff SächsGemO kann die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftliche Unternehmen führen. Dazu normiert § 95 SächsGemO eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Stadtrat. Vor der Errichtung, Übernahme und wesentlichen Veränderung eines Unternehmens sowie der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einem solchen ist der Gemeinderat umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung sowie über deren Auswirkungen auf die private Wirtschaft zu unterrichten. Vor dem Beschluss über die Rechtsform des Unternehmens hat der Gemeinderat die Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Organisationsformen im konkreten Einzelfall abzuwägen.
I. Sachverhalt:
Die Versorgung mit Telekommunikationsleistungen im Gebiet der Stadt Grimma lag und liegt erheblich unter dem technischen Standard. Aus dem zum 31.05.2018 durchgeführten Markterkundungsverfahren hat sich dementsprechend ergeben, dass im Stadtgebiet eine Vielzahl von Bereichen (sog. „weiße Flecken“) bestehen, in denen derzeit kein privater Anbieter ein entsprechend hochleistungsfähiges Breitbandnetz vorhält oder auch nur bereit ist, ein solches innerhalb der nächsten drei Jahre auszubauen. Folglich liegt für diese Gebiete ein Marktversagen vor, welches belegt, dass der Zweck der Breitbandversorgung gerade nicht durch private Dritte erfüllt werden kann.
Deshalb soll es die Aufgabe der Stadt im Rahmen der Daseinsfürsorge werden, eine flächendeckende Versorgung des Stadtgebiets mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen herzustellen (siehe auch Beschluss vom 23.08.2018). Dem Zweck der Erschließung dieser Bereiche mit Telekommunikationstechnologie kann nur die Glasfaserverkabelung entsprechen. Für eine Erschließung mit Glasfaser ist Voraussetzung, dass hierfür zunächst Leerrohre verlegt werden, in die die Glasfasern einzuziehen sind. Technisch ist davon auszugehen, dass bei einem bestehenden Leerrohrsystem die Glasfaser nachträglich eingeblasen werden kann. Das Bestehen des Leerrohrsystems ist daher notwendig für die Glasfaserverkabelung.
Üblicherweise haben private Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen nur ein sehr geringes Interesse an der Verkabelung des ländlichen Raumes. Dies hat in erster Linie damit zu tun, dass die angesprochene Glasfasertechnologie im ländlichen Bereich wegen der langen Zuleitungsstrecken häufig nicht wirtschaftlich finanzierbar ist, da die hierfür erforderlichen Tiefbauleistungen einen extrem hohen Investitionsbedarf auslösen. Die weitläufigen Strecken im ländlichen Bereich können durch privatrechtliche Telekommunikationsunternehmen nicht kostendeckend ausgebaut werden. Bei der Investition in ein Glasfasernetz muss man sich vergegenwärtigen, dass etwa 70% der Kosten für das Leerrohrnetz inklusive des für die Errichtung erforderlichen Tiefbaus anfallen. Weitere 15% der Kosten fallen für die Anschaffung und das Einziehen der Glasfaserleitungen an. Die restlichen 15% der Kosten werden üblicherweise für die Anschaffung der aktiven Komponenten verbraucht. Dies sind die technischen Komponenten, die notwendig sind, um entsprechende Signale über ein Netz leiten zu können. Gerade die Tiefbauleistungen sind es also, die einen immensen Investitionsbedarf auslösen, der einen wirtschaftlichen Ausbau des ländlichen Raumes durch private Telekommunikationsanbieter außerhalb von Ballungsräumen sehr schwierig macht.
Um diese Aufgaben zu erfüllen hat sich die Stadt Grimma mit dem Projekt Breitbandausbau in den „weißen Flecken“ auf den Weg gemacht. Die vorbereitenden Maßnahmen waren bei diesem Projekt sehr intensiv, da es sich hier nicht nur flächenmäßig um ein riesiges Projekt handelt, sondern auch finanziell.
Darüber hinaus waren die Förderbedingungen zu untersuchen und die Voraussetzungen zu schaffen, dieses Projekt zu bewältigen. Über den Breitbandausbau hat der Stadtrat bereits mit Stadtratsbeschluss vom 23.08.2018 entschieden. Mit Stadtratsbeschluss vom 24.01.2019 wurde festgelegt, dass die Stadt Grimma die wirtschaftliche Betätigung im Rahmen des Breitbandausbaus in der Haushaltssatzung als Regiebetrieb abbildet.
In der jetzigen Phase des Projekts kommt es zur Planung und Umsetzung des Projekts. Durch die erfolgten und in Kürze erfolgenden Ausschreibungen kann mit Stand der letzten Ausschreibung, nunmehr der Förderbetrag genauer beziffert werden.
Die Finanzierung des Projekts muss weiterhin fortlaufend betrachtet werden. Eine Weiterentwicklung und Konkretisierung der Sichtweise der Haushaltsführung muss erfolgen.
II. Unternehmensformen
In diesem Zusammenhang ist es legitim, dass die Unternehmensform des Projekts hinterfragt wird. Mit Stadtratsbeschluss vom 24.01.2019 wurde festgelegt, dass der Breitbandausbau als Regiebetrieb im Haushalt der Stadt geführt wird.
Es ist jedoch fraglich, ob in Anbetracht der Haushaltsituation der Stadt und der Auswirkungen der zeitlichen Verzögerungen des Projekts, diese Rechtsform tatsächlich die, für die Stadt günstigste Unternehmensform ist.
Die Kommunen im Freistaat Sachsen sind nach den Bestimmungen des Grundgesetzes (Art. 28 Abs. 2), der Landesverfassung (Art. 84 Verfassung des Freistaates Sachsen) und der SächsGemO Träger der öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zu den grundlegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge zählt auch die Versorgung mit Breitband in den unterversorgten Regionen im Gemeindegebiet.
Die private Wirtschaft ist in den unterversorgten Gebieten gerade nicht in der Lage, wirtschaftlich eine Breitbandversorgung anzubieten. Darum wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, über eine großzügige Förderung ein eigenes Netz im Sinne der Daseinsvorsorge auszubauen. Dieser Ausbau geht einher mit den strategischen Zielen der Stadtentwicklung. Außerdem ermöglicht eine wirtschaftliche Betätigung einer Kommune eine bessere Berücksichtigung der örtlichen Belange und damit auch die Schaffung eines höheren Maßes an Bürgernähe. Die Übernahme von weiteren Aufgaben der Daseinsvorsorge bietet mithin die Chance, die Identifikation der Bürger mit der Großen Kreisstadt Grimma zu erhöhen und damit das kommunale Gemeinwesen zu stärken.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen liegt es somit im Organisationsermessen der Großen Kreisstadt Grimma, sich wirtschaftlich zu betätigen.
III. Fazit
Bereits mit Stadtratsbeschluss vom 24.01.2019 wurde durch den Stadtrat die Notwendigkeit erkannt, das Projekt Breitbandausbau in der Stadt Grimma wirtschaftlich im Rahmen eines Regiebetrieb darzustellen. Die Darstellung erfolgt aber im Rahmen der Haushaltführung. Die Einnahmen und Ausgaben des Projekts laufen hier auf und werden in der Gesamtbetrachtung des Haushaltes mit eingeschlossen. Das bedingt auch die Betrachtung der Kreditaufnahmen. Es wurde in jeder wirtschaftlichen Betrachtung zum Breitbandausbau die Kreditierung der Pachtvorauszahlung besprochen. Die Kreditierung läuft im Rahmen des Regiebetriebes z.B. in die Kennzahlen zur Verschuldung der Stadt Grimma. Eine Herausrechnung bei der Betrachtung der Pro Kopf Verschulung findet nicht statt, auch wenn dies politisch versprochen wurde.
Mit der Finanzierung des Breitbandausbaus hat sich die Stadt aber selbst ein Diktum auferlegt an dem prinzipiell festgehalten werden soll.
Es ist jedoch so, dass inzwischen 4 Jahre vergangen sind und die Gemengelage des Haushalts einen Ausblick bietet, als dass die derzeitig praktizierte Form des Breitbandausbaus beibehalten werden sollte.
Nach zwei Haushaltjahren in der Coronapandemie, einem neuen FAG mit veränderten Grundlagen bei der Betrachtung der Finanzierung der Mittelzentren und den Ausgabenexplosionen im Energiebereich, macht es Mühe, die Haushaltslage so abzubilden, dass sie genehmigungsfähig ist. Die Einnahme- und die Ausgabesituation hat sich sehr verändert.
Insofern ist es wichtig, dass die Stadt Grimma über den Breitbandausbau hinaus auch für andere Projekte handlungsfähig bleibt und z.B. weitere Kreditierungen für Investitionen vornehmen kann. Durch die erhöhte Pro Kopf Verschuldung der Stadt durch den Breitbandausbau wäre die Chance, einen weiteren Kredit zu erhalten eher schwierig.
Mit der Gründung des Eigenbetriebs wird das Ziel verfolgt, der Stadt zur Erfüllung ihrer wirtschaftlichen Betätigung eine Organisationsform zu geben, die sehr flexibel und in besonderer Weise geeignet ist, Aufgaben mit unternehmerischem Charakter wirkungsvoll und überzeugend zu erfüllen.
Die Herauslösung von Aufgaben aus der Kommunalverwaltung und Gründung eines Eigenbetriebs ist nach § 95a Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur dann zulässig, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eine selbstständige Wirtschaftsführung rechtfertigen.
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Bedeutung des Unternehmens die Führung als Eigenbetrieb rechtfertigt, ist auf einen Vergleich mit dem Haushaltsvolumen abzustellen. Nach einer beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofs (SRH) „sollten wesentliche Kriterien wie die Leistungsfähigkeit des Verwaltungsapparats, die Einwohnerzahl, die Art und der Umfang der Aufgabe, die Größe des Betriebs beachtet werden. Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und für die Prüfung sind zu berücksichtigen.“
Beim Ausbauprojekt Breitband kann man die wirtschaftliche Lage sehr gut abgrenzen und mit einer Bilanzsumme i.H.v. ca. 60 Mio Euro ist das wirtschaftliche Schwergewicht wohl gegeben.
Die Zustimmungen zur Gründung des Eigenbetriebes aller Förderbehörden oder sonstig beteiligter Behörden liegt vor.
Insofern möchte die Verwaltung dem Stadtrat empfehlen die Gründung des Eigenbetriebes vorzunehmen.
- Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb "Breitband Grimma"
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes „Breitband Grimma“.
Gemäß § 16 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung ist der Wirtschaftsplan von Eigenbetrieben durch den Stadtrat zu beschließen. Im Vorbericht zum Wirtschaftsplan werden der Erfolgsplan mit Finanzplan und der Liquiditätsplan mit Finanzplan erläutert.
- Wahl der Betriebsleitung Eigenbetrieb "Breitband Grimma"
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat wählte Herrn Jörg Böttger als Betriebsleiter für den Eigenbetrieb “Breitband Grimma“.
Die Stadt Grimma hat die Gründung des Eigenbetriebes „Breitband Grimma“ beschlossen. Gemäß § 95 a Sächs. GemO ivm § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Breitband Grimma“ der Großen Kreisstadt Grimma wählt der Stadtrat den Eigenbetriebsleiter. Die Aufgabe des Breitbandausbaus ist derzeit im Tiefbauamt der Stadt Grimma angesiedelt. Herr Jörg Böttger ist der Amtsleiter des Tiefbauamtes. Er hat außerdem eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsbetriebswirt (VWA). Herr Böttger verfügt somit über die entsprechende Sachkunde, die ihm übertragene Tätigkeit ausführen zu können.
- Besetzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb "Breitband Grimma"
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat der Stadt Grimma bestellte die Mitglieder und Stellvertreter des Betriebsausschusses gemäß § 8 Eigenbetriebssatzung ivm § 42 SächsGemO.
Nach den Regelungen des § 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Breitband Grimma“ der Großen Kreisstadt Grimma ist ein Betriebsausschuss zu bilden. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und weiteren 5 Mitgliedern. Für die Bildung des Betriebsausschusses gilt § 42 SächsGemO Anwendung. Die Zusammensetzung des Ausschusses soll der Mandatsverteilung im Stadtrat entsprechen. Der Gesetzgeber sieht zur Besetzung des Ausschusses das Verfahren der Einigung oder eine Verhältniswahl oder das Benennungsverfahren vor. Dabei hat der Gesetzgeber allerdings eindeutig einer Ausschussbesetzung im Rahmen der Einigung als Vorzugsvariante ausgestaltet. Im Vorfeld dieser Stadtratssitzung haben sich die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen darauf verständigt, das Einigungsverfahren für die Bildung des beschließenden Ausschusses anzuwenden. Bei der Einigung wird dem Stadtrat eine vollständige Namensliste der Mitglieder des Ausschusses einschließlich deren persönlicher Stellvertreter vorgelegt. Die namentliche Benennung erfolgte durch die jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen. Die Einigung kam in offener Form zustande, da kein Mitglied des Stadtrates dem eingereichten Vorschlag widersprach.
Besetzung Betriebsausschuss
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion |
Karsten Schrempel |
Steffen Kretschmar |
BfG/ASL |
Frank Linke |
Thomas Glaser |
CDU/SDP |
Steffen Richter |
Johannes Heine |
FW |
Gunter Hantschmann |
Marco Neumann |
FW |
Steffen Pollow |
Uwe Krah |
AfD |
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Aufbau einer Telekommunikationsinfrastruktur, Netzausbau einer Breitbandversorgung im Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Grimma | TO: Errichtung der Telekommunikationslinien, Anschlussnahme von Teilnehmern; Cluster Grimma Süd
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen für die Auftragssumme in Höhe von 8.019.524,43 Euro brutto an die Firma Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Anton-Zickmantel-Straße 50, 04249 Leipzig.
- Einziehung Teilfläche Apfelweg, Gemarkung Dürrweitzschen, Flurstück 174/24
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Einziehung des Apfelweges.
Der Apfelweg wurde gem. § 3 (1) Ziff. 3b Sächsisches Straßengesetz gewidmet. Das Grundstück stand zu dieser Zeit im Eigentum der Stadt Grimma. Mit Kaufvertrag wurde das Grundstück 2018 an die Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbh veräußert. Damit ist die Voraussetzung einer öffentlichen Widmung nicht mehr gegeben. Die Zufahrtssituation bleibt unverändert.