- Verpflichtung des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat Grimma bestimmte durch Wahl ein Mitglied des Stadtrates Grimma zur Verpflichtung des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Grimma. Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister nach seiner Wahl in öffentlicher Sitzung auf das Amt zu verpflichten. Da Matthias Berger in das Amt des Oberbürgermeisters wiedergewählt wurde, ist eine erneute Vereidigung nicht vorzunehmen. Es ergeht aber der ausdrückliche Hinweis auf den bereits geleisteten Diensteid. Die Aufgabe der Verpflichtung obliegt einem Mitglied des Stadtrates, welches durch Wahl zu bestimmen ist. Zur Wahl wurde Herr Malte Martin als ältestes Mitglied des Stadtrates vorgeschlagen. Matthias Berger: „Bürgermeister sein ist Teamwork und basiert auf drei Säulen: Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, einer engagierten Verwaltung und ein konstruktives Miteinander mit dem Stadtrat. Dafür möchte ich mich bedanken.“
- Berufung der Ortwehrleitungen
Es informierte Andy Seydel, Ordnungsamtsleiter
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Ronny Köhler zum Ortswehrleiter sowie der Wahl von Kamerad Felix Gerlach zum stellvertretenden Ortwehrleiter der Feuerwehr Großbothen zu.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Michael Kammerer als stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr Großbardau zu.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Martin Schulz als stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Kleinbardau zu.
- Vergabeentscheidung über den Kauf eines Kommunaltraktors für den Bauhof Grimma
Er informierte Kerstin Flegel, stellvertretende Tiefbauamtsleiterin.
Der Stadtrat beschloss den Kauf eines Kommunaltraktors von der Firma New-Tec Ost Vertriebsgesellschaft für Agrartechnik mbH aus Grimma zum Preis von 67.711,00 Euro (brutto).
- Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Ausbau der Straße "Am Hengstberg" in Grimma
Es informierte Kerstin Flegel, stellvertretende Tiefbauamtsleiterin.
Der Stadtrat beschloss die 2. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses. Die Gesamtkosten der Maßnahme verringern sich um 1.527.445 Euro auf 2.365.880 Euro. Die Fördermittel sinken um 1.844.692 Euro auf 1.616.966 Euro. Die Eigenmittel erhöhen sich um 317.247 Euro auf 748.914 Euro. Die Finanzierung der zusätzlichen Eigenmittel erfolgt durch Kostenbeteiligungen Dritter in Höhe von 104.538 Euro und aus Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer.
Für die ursprünglich mit Straßenbau, Straßenbeleuchtung und medientechnischer Erschließung geplante Baumaßnahme wurde ein Förderantrag über die Richtlinie die Förderrichtlinie des Freistaates der wirtschaftsnahen Infrastruktur gestellt. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hatte die Fördersätze der Richtlinie im September 2020 auf 90 Prozent erhöht. Diese sollten bis 2023 gelten. Aber bereits neun Monate später kam es zum Fördermittelstopp. Mit der nunmehr geltenden neugefassten Richtlinie haben sich die Fördersätze auf 80 Prozent bzw. 60 Prozent im Straßenbau reduziert. Somit war die Gesamtmaßnahme mit den zwischenzeitlichen Kostensteigerungen finanziell nicht mehr darstellbar. Um aber die dringend notwendige Erschließung für die drei Bauabschnitte des Industrie- und Gewerbegebietes Nord III ohne weiteren Zeitverlust zu realisieren, wurde die Maßnahme darauf angepasst und zur 80-Prozent-Förderung angemeldet.
Die Straßenbaumaßnahme durch den neuen Abschnitt des Industrie- und Gewerbegebiets „Nord III“ umfasst die Verlegung von ca. 1.200 Meter Abwasserdruckleitung, ca. 75 Meter Regenwasserkanal und ca. 1.300 Meter Trinkwasserleitung. Eine Bushaltestelle ist geplant. Zudem erfolgt eine Wiederherstellung des Straßenaufbaus im Bereich der Medientrassen und des Bankettbereichs. Die Erhöhung der Eigenmittel beruht auf dem verringerten Fördersatz und Planungsleistungen, die aufgrund der geänderten Maßnahme nicht mehr förderfähig sind.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro. Es wird eine Zuwendung von 1,6 Millionen Euro erwartet.
- Aufbau einer Telekommunikationsinfrastruktur, Netzausbau einer Breitbandversorgung im Gemeindegebiet
Es informierte Kerstin Flegel, stellvertretende Tiefbauamtsleiterin.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen im Zuge des Breitbandausbaus. Gegenstand war die Lieferung und der Aufbau von sechs Breitband-Hauptverteilerstationen im Gemeindegebiet. Das wirtschaftlichste Angebot reichte nach europaweiter Ausschreibung die Firma SchönerTel GmbH ein. Die Waldheimer Firma erhielt den Zuschlag für eine Auftragssumme in Höhe von 1.398.697,46 Euro (brutto). Die Hauptverteilerstationen sollen an der Rodaer Landstraße nahe der Bushaltestelle in Roda, in der Wilhelm-Oswald-Straße nahe der Grundschule Großbothen, in Neunitz in der Grechwitzer Landstraße, im Stadtteil Hohnstädt in der Florian-Geyer-Straße am Spielplatz, in der Gabelsbergerstraße in der Nähe des Pulverturmes sowie in Nerchau in der Umgebung des Saumarktes aufgebaut werden.
Die Planung übernahm das Büro DIMAnet aus Halle. Eine Kostenberechnung in Höhe von 1,8 Millionen Euro lag zu Grunde.
- Erschließung Industrie- und Gewerbegebiete Straße - Am Hengstberg
Es informierte Kerstin Flegel, stellvertretende Tiefbauamtsleiterin.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen für die Auftragssumme in Höhe von 1.837.767,25 Euro (brutto) an die Firma Reif Baugesellschaft mbH. Die Kostenberechnung des Planungsbüros ICL Ingenieur Consult GmbH lag bei 3,2 Millionen Euro.