- Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Andy Seydel, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Grimma.
Erfahrungswerte mit Sachverhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und aufgrund zunehmender Bürgeranliegen und –beschwerden besteht bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Problematik der fehlenden gesetzlichen Grundlagen zur Ahndung und Klarstellung von ordnungsrechtlich relevanten Geschehnissen. Das Sächsische Polizeibehördengesetz eröffnet mit der Schaffung einer entsprechenden Verordnung eine Handhabe für Polizeibehörden für noch nicht gesetzlich geregelte Sachverhalte. Die beschlossene Polizeiverordnung der Stadt Grimma berücksichtigt dabei die für das Gemeindegebiet Grimma liegenden Schwerpunkte: Nachtzeit, Lärm, Tiere und Feuer. Die Polizeiverordnung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
- Satzung der Großen Kreisstadt Grimma über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Es informierte Toni Engelmann, Amtsleiter Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat beschloss die Satzung der Großen Kreisstadt Grimma über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung).
Für die Berechnung der Verwaltungskosten bei weisungsfreien Aufgaben ist gemäß des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes eine Verwaltungskostensatzung zu erlassen. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2010. Die Gebühren für Dienstleistungen wie Kopien, Auslagen für die Durchführung von Eheschließungen, Beglaubigungen und Fundsachen sind im Verwaltungskostenverzeichnis aufgeführt. Eine Anpassung war erforderlich, da sich die rechtlichen Grundlagen sowie die Kostensätze änderten. Eine Vorabstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde hat stattgefunden, es gibt seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken gegen den vorliegenden Satzungsentwurf.
- Beschluss zur Abgrenzung des Maßnahmengebietes "Nachhaltige Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofspark und Broner Ring" für das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" (SZP)
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma beschließt, das Gebiet zwischen Broner Ring und Oberer Bahnhof, als Maßnahmengebiet für das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ festzulegen.
Die Stadt Grimma plant für das Gebiet einen Neuaufnahmeantrag im Städtebauförderprogramm. Voraussetzung für den Neuantrag in der Städtebauförderung ist die Gebietsfestlegung durch einen Stadtratsbeschluss. Zusammen mit dem aktuell laufenden Antragsverfahren auf EU-Fördermittel im EFRE-Förderprogramm „Nachhaltige Stadtentwicklung" sollen im Gebiet mit Fördermitteln aus beiden Programmen eine bestmögliche Entwicklung und Aufwertung des Gebietes erfolgen.
Neben der Entwicklung des Bahnhofareals mit Umgestaltung des Bahnhofparks und des Bahnhofvorplatzes sowie der Schaffung eines P+R-Parkplatzes samt sicheren Übergang über die Gleise, liegt ein weiteres Hauptaugenmerk auf der Weiterentwicklung des Husarensportparks. Neben der Errichtung einer Mehrzweckhalle bzw. Veranstaltung- und Sporthalle mit Parkplatz soll auch die nahe gelegene Freizeitachse Teletubbyland mit weiteren Freizeitangeboten ergänzt werden.
Während die Husarenkaserne von einem Investor zu einem attraktiven Wohnstandort entwickelt werden soll, plant die Stadt die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Reithalle zu erwerben und als Gemeinbedarfseinrichtung zu entwickeln.
Ein Großteil der Maßnahmen im Gebiet betreffen die Daseinsvorsorge im Bereich Sport/Freizeit, Soziales und Mobilität und liegen damit im besonderen öffentlichen Interesse.
Im Zuge der aktuellen Bestandserfassung wurden neben städtebauliche auch funktionale Missstände sowie Handlungsbedarfe im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Eine besondere Benachteiligung des Quartiers konnte nachgewiesen werden.
- Abschluss eines Konsortialvertrages
Es informierte Kerstin Ulbricht.
Der Stadtrat Grimma erteilte dem Konsortialvertrag zwischen der Großen Kreisstadt Grimma (nachfolgend Stadt), der Stadtwerke Grimma GmbH (nachfolgend SWG), der envia Mitteldeutsche Energie GmbH (nachfolgend enviaM), und der eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (nachfolgend eins) seine Zustimmung.
Zwischen der Stadt, der SWG und der enviaM existiert bereits ein Konsortialvertrag aus dem Jahr 2014 mit Ergänzung (2016).
Inhalt dieses damaligen Konsortialvertrages war der übereinstimmende Wille der vorgenannten Beteiligten, im Zusammenhang mit dem Auslaufen mehrerer Konzessionsverträge der Stadt eine Netzkooperationsgesellschaft zu errichten. Der vorliegende Konsortialvertrag enthielt damit die Grundlagen zur Gründung der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co.KG (nachfolgend NGG) als mittelbare Beteiligung der Stadt. An der NGG sind die SWG mit 51% und die enviaM zu 49 % beteiligt.
Mit dem Konsortialvertrag von 2014 und der Gründung der NGG verfolgte die Stadt auch das Ziel, über die SWG Einfluss auf einen wesentlichen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge (§ 97 SächsGemO) zu nehmen. Insofern war die mittelbare Beteiligung der SWG an einer/der NGG von Beginn an wichtiger Teil der Überlegungen der Stadt zur Schaffung der SWG als „Holding“.
Eine wichtige Zäsur stellte der Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung auf der Grundlage des entsprechenden Beschlusses des Stadtrates Grimma und die Übernahme von 49 % der Geschäftsanteile an der SWG durch die eins im Jahr 2020 dar.
Zum einen war mit der Begründung der Beteiligung gleichzeitig eine Zuzahlung in das Eigenkapital der SWG verbunden. Dies führte zur entscheidenden Verbesserung der Liquidität der SWG. Nicht zuletzt profitiert die SWG aber auch vom Know How ihrer Mitgesellschafterin. Die eins als Unternehmen ist in allen Bereichen der Energie- und Netzwirtschaft tätig. Gleichzeitig ist die eins selbst ein mehrheitlich kommunales Unternehmen, Hauptgesellschafter sind die Stadt Chemnitz, der Kommunale Zweckverband Gasversorgung Südsachsen und die Thüga AG.
Seit dem 01.07.2022 ist zudem ein leitender Mitarbeiter der eins als Geschäftsführer der SWG tätig, wodurch unmittelbar Wissen und Strukturen der eins mitgenutzt werden können.
Der Konsortialvertrag:
Als Mitgesellschafter der SWG erlangt die eins gleichzeitig Einfluss auf die Beteiligung der SWG an der NGG. Aus diesem Grund waren sich die im Beschlussvorschlag genannten Beteiligten einig, dass die eins nunmehr auch Partner des Konsortialvertrages NGG werden soll und muss.
Gleichzeitig steht die Tatsache, dass 2021 und 2022 (hier gibt es Übergangsregelungen mit der enviaM) weitere Konzessionsverträge Strom der Stadt ausgelaufen sind bzw. auslaufen. Nicht zuletzt haben alle Beteiligten die aktuelle Entwicklung auf dem Energiesektor zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung des Vorgenannten und zur Erhaltung der Übersichtlichkeit der Reglungen beabsichtigten die Beteiligten, den bisherigen Konsortialvertrag nicht zu ändern bzw. zu ergänzen, sondern stattdessen neu zu fassen. Ergebnis der langwierigen und intensiven Verhandlungen ist der Vertragsentwurf. Inhalt und Ziel des Konsortialvertrages ist der Wille der Vertragspartner, die Zusammenarbeit in der NGG bis 2033, gegebenenfalls darüber hinaus, fortzusetzen und dabei eine rechtssichere und steueroptimierte Variante des Beteiligungsmodells der NGG anzustreben. Das bedeutet, dass bezüglich der bis 2033 für die Stadt laufenden Konzessionsverträge Strom und Gas das bisherige Konzessions- und Betreibungsmodell wie folgt aufrecht erhalten bleibt: Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und enviaM bzw. MITGAS als Konzessionär, Übernahme /Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag an NGG, Eigentumsübertragung der Netze vom Konzessionär an NGG, Verpachtung der Netze mit Betreiberverpflichtung durch NGG an MITNETZ Strom bzw. MITNETZ Gas, Konkret betrifft das vorstehende Beteiligungsmodell nachfolgende Konzessionsverträge der Stadt: Konzessionsvertrag Strom für das Kerngebiet der Stadt Grimma sowie die Ortschaften Beiersdorf, Döben und Höfgen; Konzessionsvertrag Gas für das Kerngebiet der Stadt Grimma sowie die Ortschaften Beiersdorf, Großbardau, Döben und Nerchau. Diese Konzessionsverträge der Stadt haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2033, es besteht ein Sonderkündigungsrecht der Stadt zum 31.12.2028. Die Stadt hat zudem die Absicht zur Neuvergabe eines (einheitlichen) Konzessionsvertrages Strom für die Ortschaften Großbothen, Mutzschen, Nerchau, Böhlen, Dürrweitzschen, Böhlen, Leipnitz, Ragewitz und Zschoppach bekannt gemacht. Außerdem besteht für die Stadt ein weiterer Konzessionsvertrag Gas für die Ortschaften Großbothen, Kössern, Mutzschen,Böhlen, Dürrweitzschen, Leipnitz, Ragewitz und Zschoppach mit der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH. Dieser Konzessionsvertrag läuft ebenfalls bis zum 31.12.2033.
- Unterhalts- und Grundreinigung für die Schule, Turnhalle und Kindereinrichtungen im Raum Nerchau
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe einer Leistung für die Unterhalts- und Grundreinigung für die Objekte: Grundschule Nerchau, Hort "Gans schön Fit" Nerchau, Integrative Kindereinrichtung "Gans schön fit" Nerchau, Integrative Kindereinrichtung "Abenteuerland" Fremdiswalde sowie Turnhalle Nerchau an das Unternehmen TIP-TOP Dienstleistungen GmbH aus Zwickau für eine Auftragssumme: 185.862,22 Euro. Der Vertrag wird über zwei Jahre geschlossen. Im März soll das Unternehmen die Leistung übernehmen.
- Eilentscheidung: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Unterhaltung baulicher Anlagen am Kindergarten Mutzschen "Zwergenland"
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Es informierte Holger Krüger, stellvertretender Hochbauamtsleiter.
Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 40.000 Euro für die Unterhaltung baulicher Anlagen zum Erhalt der Betriebserlaubnis des Kindergartens Mutzschen „Zwergenland“ wurde genehmigt. Die Finanzierung erfolgte aus den Gewerbesteuermehreinnahmen.
Die Verlängerung der Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtung wurde unter Auflagen für weitere drei Jahre zugestimmt.
Die Auflagen umfassen die Erneuerung der Fußbodenbeläge in den Gruppen- und Schlafräumen der Kinder, die Beseitigung von Putzschäden in Aufenthaltsräumen der Kinder, eine ständige zeitnahe Kontrolle und Reparatur der störanfälligen, da veralteten, technischen Gebäudeinstallation.
- Teilfortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Teilfortschreibung des im Jahr 2015 beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) auf das Jahr 2022. Die Fortschreibung des ursprünglich beschlossenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) vom Jahr 2015 auf das Jahr 2022 bildet die Grundlage der weiteren Förderfähigkeit der Stadt Grimma. Von der Stadt Grimma wird angestrebt, Fördermittel in der Städtebauförderung auf der nationalen Ebene und im EFRE auf europäischer Ebene zu beantragen. Die anvisierten zu beantragenden Fördermaßnahmen in den zwei zuvor genannten Förderprogrammen befinden sich innerhalb der Gebietskulisse „Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofsstraße und Broner Ring“. Neben den anzufertigenden Konzepten eines Stadtentwicklungskonzeptes (SEKO) für die Städtebauförderung und eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für das EFRE, bildet ein aktualisiertes Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) die wichtigste Grundlage für die Förderfähigkeit in den Förderprogrammen.
Die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) Stand 2022 beinhaltet partielle Änderungen oder Neuanfertigungen von Fachteilkonzepten bezogen auf die angestrebten Fördermaßnahmen. Die nicht überarbeiteten Fachteile sind mit dem Zusatz „Stand 2015“ ausgewiesen.
Anzumerken ist, dass in naher Zukunft eine grundhafte Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) auf das Jahr 2035 zu beschließen ist, damit die Stadt Grimma förderfähig bleibt. Jenes würde in einem gesonderten Beschlussvorschlag im I. Quartal des Jahres 2023 erfolgen.