- Stellvertretung nach § 52 Abs. 3 KomZG Ergänzende Beschlussfassung zum Beschluss 1234/2023
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat wählte ergänzend zu seinem Beschluss 1234/2023 vom 25.05.2023 nachfolgende Personen als Verhinderungsvertreter für die stimmberechtigte Teilnahme in Verbandsversammlungen des Zweckverbandes KISA.
- Verhinderungsstellvertreter: Toni Engelmann als Amtsleiter Haupt- und Personalamt
- Verhinderungsstellvertreter: Oberbürgermeister Matthias Berger
- Stellvertretung nach § 52 Abs. 3 KomZG Ergänzende Beschlussfassung zum Beschluss 1235/2023
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat wählte ergänzend zu seinem Beschluss 1235/2023 vom 25.05.2023 nachfolgende Personen als Verhinderungsvertreter für die stimmberechtigte Teilnahme in Verbandsversammlungen des Versorgungsverbandes Grimma Geithain (VVGG):
- Verhinderungsstellvertreter: Kerstin Flegel als stellv. Amtsleiterin Tiefbauamt
- Verhinderungsstellvertreter: Oberbürgermeister Matthias Berger
- Satzung und Leitbild für das Museum Göschenhaus - Seume-Gedenkstätte
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss am 23.11.2023 die Satzung des Museums und das geänderte Leitbild mit gleichzeitiger Gebührenerhöhung zum 01.01.2024
Das Göschenhaus hat den Zweck, die Geschichte des Lebens und Wirkens zweier Persönlichkeiten um 1800 Georg Joachim Göschen und Johann Gottfried Seume sowie deren Lebenswelt, aber auch die Verwurzelung in unsere Region darzustellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies soll den Besucher in einen Bildungsprozess einbinden und seine Sichtweise zur Geschichte bzw. zur Buch- und Literaturgeschichte erweitern. Der gesellschaftliche und öffentlichkeitswirkende Beitrag des Göschenhauses für die Stadt Grimma ist unverzichtbar und dient der kulturellen Identifikation. Das Göschenhaus ist Mitglied im Deutschen Museumsbund und des Sächsischen Museumsbundes. Zugleich arbeitet es mit der Sächs. Landesstelle für Museumswesen zusammen. Die Satzung regelt alle Belange der Museumsarbeit und ist zugleich Gebührenordnung, die über die Eintrittspreise und andere Gebühren Auskunft gibt. Das Leitbild vermittelt die Museumsarbeit nach außen und ist auf www.goeschenhaus.de öffentlich zugänglich. Die letzte Satzungsüberarbeitung und das Leitbild stammen aus dem Jahr 2017. Durch die Gebührenerhöhung passt sich das Museum Göschenhaus – Seume-Gedenkstätte – den Eintrittspreisen vergleichbarer sächsischer Museen an. Des Weiteren ist dieser Schritt auch durch die Haushaltkonsolidierung notwendig.
- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung Vorhaben: Ausbau der Straße "Am Hengstberg" in Grimma
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss für den Ausbau der Straße „Am Hengstberg“ in Grimma eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 300.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Kostenbeteiligungen Dritter in Höhe von 72.402 Euro, den pauschalen Zuweisungen für Erneuerungsmaßnahmen und Eigenmitteleinsparungen bei der Baumaßnahme „Cannewitzer Straße“ in Höhe von 227.598 Euro.
Die Baumaßnahme steht kurz vor der Beendigung. Durch zusätzliche Leistungen bei der Mitverlegung von Kabeln bzw. Leerrohren, Auflagen anderer Behörden bei der Verlegung der Trinkwasserleitung und notwendige Anpassungen bei der Herstellung des Abwasserpumpwerkes kam es zu Kostensteigerungen in der vorgenannten Höhe. Es wird versucht, die Kosten im Verwendungsnachweis mit anzumelden. Für die Bezahlung der vorliegenden und noch zu erwartenden Rechnungen ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung aber kurzfristig erforderlich.
- Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 "Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße" der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Simone Kluge, Stellv. Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma hat die im beigefügten Abwägungsprotokoll vom 04.10.2023 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 „Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße“ 1. Änderung geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll vom 04.10.2023 formulierten Entscheidungen und die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 "Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße", 1. Änderung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Simone Kluge, Stellv. Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 „Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße“ in der Fassung vom 07.09.2023 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.